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Thema: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

  1. #781
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Polizei schützt Banken, Reiche und Politiker. Ich bin nicht mit dem goldenen Löffel im Maul, sondern in Armut gross geworden. Früh habe ich beschlossen, das zu ändern. Wir Jugendliche auf dem Dorf haben alles Notwendige organisiert, im Wald Fleisch besorgt und Speisekammer des Pfarrers geplündert. Polizei hat uns schon damals immer belästigt. Ich habe heute noch die kleinen, dicken, keuchenden Wichte, pardon Polizisten im dicken und lahmen Borgward vor Augen. Unseren frisierten und feldtauglichen Mopeds waren sie hoffnungslos unterlegen.
    Beim Normalbuerger ist die Ausrede dann immer, dass die Polizei keine Verbrechen verhindert, sondern nur die Verfolgung wegen begangener Verbrechen aufnimmt.
    Wahrheit Macht Frei!

  2. #782
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Standesamtlich heiraten kann man vor einem Beamten. Aber sich scheiden lassen nur vor Gericht. Was denn nun? Entweder nur vor Gericht heiraten, oder vom Beamten scheiden lassen können, wie in vielen Rechtstaaten üblich.

    Wenn man sich also nur vor Gericht scheiden lassen kann, ist es nur folgerichtig, dass man den Führerschein auch nur vor Gericht verlieren kann. Für einen Beamten ist diese Hausnummer zu groß.
    Das ist ja auch völlig logisch!

    Bei einer Hochzeit gibt es ja noch keinen Knatsch wegen Unterhaltskosten und Eigentumsteilung. Also wird dazu kein Gericht benötigt. Höchstens ein Notar wegen eines Ehevertrages.

    Dazu reicht ein Standesbeamter, der übrigens für diesen Job meines Wissens einen Amtseid abgelegt haben muss(?).

    Erst bei einer Scheidung geht meistens die Streiterei los, die dann eben eine anwaltliche Vertretung vor Gericht erforderlich macht. Da geht es eben auch um einzuhaltende Fristen und sonstige rechtsverbindliche Verfahrensfragen.

    Im leichtesten Fall wird - wenn nicht gestritten wird - einfach vom Anwalt ein Scheidungsantrag an das Gericht gestellt und dort unterschreibt ein Richter routinemäßig.
    Dadurch wird aktenkundig, dass sich das geschiedene Ehepaar rechtsverbindlich getrennt hat. Letzteres könnte vielleicht auch ein Notar übernehmen, aber im Streitfall sicher nicht.

  3. #783
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Xarrion Beitrag anzeigen
    Die Anordnung einer MPU ist keine Strafmaßnahme, sondern es handelt sich vielmehr um die Feststellung, ob jemand charakterlich geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, nachdem durch sein bisheriges Verhalten begründete Zweifel an dieser Eignung aufgekommen sind.

    Das Ganze hat mit Rechtsbeugung oder Willkür nichts zu tun.

    Vielleicht solltest du mal einen Verwaltungsjuristen hierzu befragen.

    Wie es der Zufall will, ist meine Frau nach ihrem Jurastudium in den Polizeidienst eingetreten. Sie sollte es wohl wissen, nicht wahr?
    Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, nur weil es in Paragraphen gegossen ist. Gewaltenteilung ist das Stichwort. Und was eine Strafe ist, haben immer noch die Betroffenen zu entscheiden. In der DDR gab es massenhaft Amtsanmaßungen, die selbst nach dortigen Verhältnissen rechtswidrig waren.

  4. #784
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch völlig logisch!

    Bei einer Hochzeit gibt es ja noch keinen Knatsch wegen Unterhaltskosten und Eigentumsteilung. Also wird dazu kein Gericht benötigt. Höchstens ein Notar wegen eines Ehevertrages.

    Dazu reicht ein Standesbeamter, der übrigens für diesen Job meines Wissens einen Amtseid abgelegt haben muss(?).

    Erst bei einer Scheidung geht meistens die Streiterei los, die dann eben eine anwaltliche Vertretung vor Gericht erforderlich macht. Da geht es eben auch um einzuhaltende Fristen und sonstige rechtsverbindliche Verfahrensfragen.

    Im leichtesten Fall wird - wenn nicht gestritten wird - einfach vom Anwalt ein Scheidungsantrag an das Gericht gestellt und dort unterschreibt ein Richter routinemäßig.
    Dadurch wird aktenkundig, dass sich das geschiedene Ehepaar rechtsverbindlich getrennt hat. Letzteres könnte vielleicht auch ein Notar übernehmen, aber im Streitfall sicher nicht.
    Rein formaljuristisch wäre es aber kein Problem, den Streit einfach dadurch abzuwürgen, indem von oben herab bestimmt wird, dass es nichts zu streiten gibt. In anderen zivilisierten Ländern geht eine Scheidung auch ohne Gericht. Es muss nur zur Privatsache erklärt werden. Über andere zwischenmenschliche Verhältnisse wird ja auch nicht gestritten. Es sind alles nur willkürliche Festlegungen, was vor Gericht gehört, und was nicht.

  5. #785
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    (......)

    Und was eine Strafe ist, haben immer noch die Betroffenen zu entscheiden.
    Wie bitte? Ein Delinquent darf über seine eigene Strafe entscheiden? Jetzt bin ich aber völlig übergerascht....

    Das ist jetzt aber sicher nur als humoristische Einlage in diesem Strang gedacht, oder etwa nicht?

  6. #786
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Wenn ihnen 50 % Polizei fehlt, weil krank gekündigt, oder der Anwalt den Dienstgeber anschreibt wegen Unrecht im Dienst, denken die um in Ministerien.

    Würden sich viele so wie ich verhalten, nicht wie Schafe die devot Steuern und GEZ löhnen, ihre siebte MPU machen, so lange denken die oben, passt scho.
    Wie ich diese Woche im Frühstücksfernsehen hörte, hat die Polizei in Berlin z.B. 20% Krankenstand. Normal sind 3 - 5%. Das sagt doch schon alles. Vielleicht sollte man die mal zur MPU schicken? Wer so oft krank ist, ist als Polizist charakterlich nicht mehr ganz knusper.

  7. #787
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wie bitte? Ein Delinquent darf über seine eigene Strafe entscheiden? Jetzt bin ich aber völlig übergerascht....

    Das ist jetzt aber sicher nur als humoristische Einlage in diesem Strang gedacht, oder etwa nicht?
    Ich meinte, was als Strafe empfunden wird.

  8. #788
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Das kommt erstens eh so, siehe Schweden Frankreich. Zweitens gehöre ich statistisch wohl zum letzten Drittel der Opfer.
    Und die Häufung an Diebstählen die auch mich betrifft, daran ist die Polizei eh mit beschissener Aufklärungsquote dabei.
    Als ich eine nächtliche Sabotage an Fahrrädern meldete, kamen die seeeeeehr spät. Täter waren weg.
    Zu 85 % ist der Münchner Knast voll mit Migranten( 40 % Neger ) ( Bayern hat auch harte Drogengesetze, die es in Berlin nicht gibt) Und viele sind ja drin, weil sie Geldbußen nicht zahlen können.
    In 1998 hatte ich mal für ein Date vor einem Schwimmbad gewartet, über eine halbe Stunde. Ich saß auf meinem Motorroller. Zur selben Zeit wurde dort ein Fahrrad gestohlen. Jemandem fiel meine Anwesenheit auf und zeigte mich an. Eine knappe Stunde später, als ich wieder zu Hause war, klingelte es und die Bullen standen in der Wohnung. Sie wollten mich zu einem Geständnis zwingen. War natürlich lächerlich, aber das steht heute noch in meiner Polizeiakte. Was da ermittelt wird, wird nie wieder gelöscht. Egal, ob es überhaupt zu einem Gerichtsprozess kommt oder nicht. Jeder Prolete-Bulle kann sich darauf berufen, dass da irgendwas hingeschmiert wurde. Ist das Rechtsstaat oder Willkür? Selbst die Stasiakten werden irgendwann geschreddert. Polizeiakten nie.

  9. #789
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Tja nun, wer entscheidet denn bei bestandener Führerscheinprüfung, dass der Prüfling den Führerschein bekommt?

    Doch wohl auch nur eine Art von Beamter, oder nicht mal das, oder sehe ich da etwas falsch?

    Eine kleine Erweiterung meiner Frage: Wo kämen wir bei der bekannten Überlastung unserer Gericht denn hin, wenn sich jetzt auch noch ein Gericht bzw. ein Richter um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis kümmern müsste? Die kriegen ja nicht mal mehr ihre akuten schweren Fälle abgearbeitet, so sehr sind die überlastet.

    Erweitern wir das Beispiel doch noch (um ein bisschen nicht böse gemeinte Polemik): Wie kann es sein, dass ein Mitarbeiter einer Prüfstelle wie der TÜV oder die DEKRA, der ja nicht mal Beamter ist, darüber entscheiden darf, ob ein Fahrzeug wegen gravierender technischer Mängel stillgelegt werden muss? Der hat doch auch einen gewissen Entscheidungsspielraum, oder müsste dazu auch ein Richter involviert werden?

    Irgendwo muss der Entscheidungs-Org-Baum ja schließlich enden. Auch für die Kontrolle von Parkuhren und das Ausfüllen von Knöllchen kann man schließlich keine Beamten verheizen....
    Ich wollte damit nur sagen dass bei einem Führerscheinentzug alles unnötig ist. Die MPU kann sowieso nur ein Richter anordnen bzw. empfehlen. Du kannst 10x die MPU bestehen und 5 Psychologen besuchen. Am Ende stehst du vor dem Mitarbeiter in der Führerscheinstelle und der hebt den Daumen. Oden senkt ihn. Egal was vorher gelaufen ist.

  10. #790
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    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ich wollte damit nur sagen dass bei einem Führerscheinentzug alles unnötig ist. Die MPU kann sowieso nur ein Richter anordnen bzw. empfehlen. Du kannst 10x die MPU bestehen und 5 Psychologen besuchen. Am Ende stehst du vor dem Mitarbeiter in der Führerscheinstelle und der hebt den Daumen. Oden senkt ihn. Egal was vorher gelaufen ist.
    Die Führerscheinstelle hat bei "bestandener" MPU, also der Feststellung der uneingeschränkten Fahreignung, keinen Ermessensspielraum, sondern ist zur Erteilung der Fahrerlaubnis verpflichtet.

    Etwas Anderes kommt nur dann zum Tragen, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis länger als 24 Monate zurückliegt. In diesem Fall muß zusätzlich die Fahrprüfung wiederholt werden.
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

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