Das Schlimme an gerichtlich beauftragten Gutachtern ist die unausgesprochene Regel, dass im Gutachten eindeutig Stellung bezogen wird: 'weiß' oder 'schwarz', 'ja' oder 'nein', weil sonst wieder der Richter mit seiner nicht vorhandenen Fachkompetenz eine Entscheidung treffen muss.
Will der Gutachter also Folgeaufträge vom Richter erhalten, werden auch dann eindeutige Aussagen im Gutachten gemacht, wenn eine Beurteilung in diesem Maße gar nicht möglich ist. Das interessiert dann aber weder Richter, noch Gutachter.