Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts. Damit unterstehen ihre Mitarbeiter einer besonderen Pflicht zu Neutralität.
Alles klar. Natürlich darf man sich da nicht abfällig über die Einheitspartei äußern. Freie Meinungsäußerung für alle, wo soll das hinführen?
Die Nutzung des Dienstaccounts mag eine Dummheit gewesen sein, schlimmer aber ist die Reaktion des Arbeiterverräters Lauer. Uwe R. hat
diesen Drecksack seinerseits schließlich nicht öffentlich vorgeführt.

Kurze Zeit später zeigten die Tweets Wirkung. [Links nur für registrierte Nutzer] erklärte die Sparkasse öffentlich, Uwe R. für seine E-Mail gerügt zu haben.
Demnach sei es Mitarbeitern untersagt, dienstliche Accounts für parteipolitische Mitteilungen zu nutzen. Es stehe ihnen frei, ihre Meinung im
privaten Rahmen zu äußern.
Wirklich? Ich glaube nicht, dass das Herrn Lauer von seiner Denunziantenaktion abgehalten hätte. Vorausgesetzt natürlich, Herr R. hätte
auch auf privatem Weg zuviel von sich mitgeteilt. Hätte Herr R. den Ärger mit seinem Arbeitgeber vermeiden können, wenn er privat, aber
unter seinem Klarnamen seine Kritik verfasst hätte? Auch hier-eher nein. Man kann nur noch anonym von der veröffentlichten Meinung ab-
weichen, wenn man Ärger vermeiden möchte. Wenn das freiheitlich-demokratisch und rechtsstaatlich ist, möchte ich lieber eine ehrliche Dik-
tatur!