Zitat von
kiwi
Das ist mir alles bekannt nur habe ich Bedenken dass sich der Vater Staat auch eventuelle Blindgänger von 2 WK auf meinem Grundstück aneignet Besteht der Verdacht, auf dem Grundstück könnten Blindgänger liegen, dürfen nur zugelassene Kampfmittelräumdienste weitere Untersuchungen vornehmen. Mitunter sind das vom Land beauftragte Spezialunternehmen, manchmal hat das Bundesland seinen eigenen Kampfmittelräumdienst.
"Die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen auf dem Grundstück trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Bei sehr hohen Kosten können private Bauherren unter Umständen Billigkeitsentschädigungen beantragen. Die werden aber angesichts leerer öffentlicher Kassen in Zukunft sicher immer seltener gewährt", vermutet Rechtsanwalt Freitag, erinnert aber auch: "Werden tatsächlich Blindgänger gefunden, finanziert in der Regel die öffentliche Hand wenigstens deren Beseitigung."