Zitat von
Klopperhorst
Ich halte wenig von künstlicher Befruchtung und anderen medizinischen Tricks der Nachkommens-Erzeugung.
Allerdings scheint dieses Urteil wieder im Sinne des antideutschen Systems zu stehen.
Warum kann die Frau kein Kind von ihrem verstorbenen Mann posthum bekommen?
Wo liegt das Problem für diese antideutschen Richter?
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Die Begründung ist lächerlich und unlogisch zugleich.
Die Klinik weigerte sich jedoch, das Sperma herauszugeben und beruft sich dabei auf das Embryonenschutzgesetz. Darin ist ausdrücklich geregelt, dass der Samen eines Toten nicht mehr für eine Befruchtung verwendet werden darf. ...
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