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houndstooth
Zur Entscheidung ob eine Auesserung in irgendeiner Form den Tatbestand der Hetze erfuellt gibt es einen juristischen Lackmustest:
'U.S.A. ; Der Brandenburg Test ' (7)
1. Die [Auesserung] Befürwortung "bezweckt Anstiftung oder Herbeifuehrung zu unmittelbar bevorstehenden , illegalen Handlungen"
2. Die [Auesserung] Befürwortung "produziert ausserdem wahrscheinlich, solche Handlungen."
Auch an Hand dieser
Brandenburg test -Kriterien versagt die Schuldigsprechung als 'Hetze' des Bildes-cum-Schwein .
Es gibt keinen solchen "juristischen Lackmustest". Von solch einem Unsinn habe ich noch nie gehört! Es gibt auch keine "internationale Definition", was Hetze ist und was nicht. Was du hier als Definition von Hetze annimmst, halte ich zudem (und sie ist es auch nach deutschem Sprachverständnis) für eine reichlich willkürliche, denn Hetze ist Hetze und Anstiftung oder Herbeiführung ist Anstiftung - das sind nach deutscher Sprache zwei verschiedene Paar Schuhe. Nach allg. deutschem Sprachverständnis kann es offenbleiben, ob Hetze nun zu irgendwelchen konkreten Handlungen führt oder nicht. Hetze ist stets dann gegeben, wenn mittels geeigneter unsachlicher, gehässiger, verleumderischer, verunglimpfender Äußerungen und Handlungen versucht wird, Hassgefühle, feindselige Stimmungen und Emotionen oder Gewalt gegen jemanden oder etwas zu erzeugen (so auch die Duden-Definition, die zunächst mal nichts mit einer rechtlichen Definition zu tun hat). Es kann rein rechtssystematisch (und auch rechtslogisch) dabei nicht darauf ankommen, ob das Ziel damit nun konkret erreicht wurde oder nicht. Und nochmals (zum xten-Mal): der Täter im diskutierten Falle wurde nicht einfach mal eben wegen "Hetze", sondern wegen Volksverhetzung verurteilt... ein Straftatbestand, der sich eigens definiert und sich im konkreten Falle durch eine Verächtlichmachung, Beleidigung bzw. Beschimpfung einer abgrenzbaren Gruppe Menschen festmachen ließ und dazu geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.
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houndstooth
Gesetzgebungen liegen philosophische Einstellungen von Moral; Ethik und Geschichte zugrunde. Ein Unterschied zwischen anglo-amerikanischer und deutscher Philosophie ist klar erkennlich: in bestimmt guter Absicht und mit Rueckblick auf die Vergangenheit greift deutsche Gestzgebung in'§ 130 StGB weit um sich und ist somit willig Redefreiheit zu komprimittieren. Nunmehr die dritte deutsche Nachkriegsgeneration hat es nicht verdient im Schatten einer dunklen Vergangenheit sondern davon voellig unbeeinflusst zu leben.
Was du hier ansprichst, trifft definitiv nicht auf die hier zwischen uns beiden diskutierten Aspekte der Rechtsnorm zu (§ 130 Abs. 1-2 StGB), denn die haben mit dem deutschen geschichtlichen Hintergrund nichts zu tun... sie ergeben sich schlicht und ergreifend aus dem Erfordernis, ein zivilisatorisches Miteinander möglichst reibungslos zu gestalten. Das Recht auf Meinungsfreiheit endet rechtslogisch dort, wo es versucht, die Rechte anderer (nämlich nicht in seiner Würde und Sicherheit durch Worte angegriffen zu werden) zu verletzten.
Was du hier meinst, das bezieht sich einzig auf § 130 Abs. 3-7 StGB. Ich denke, dass hierzulande kaum jemand darunter leidet, dass er die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht öffentlich verherrlichen darf. Diese in Wahrheit winzige Meinungsäußerungsbeschneidung dermaßen aufzupushen, um hier gleich von "dritte deutsche Nachkriegsgeneration hat es nicht verdient" zu sprechen oder gar eine "Komprimittierung der Redefreiheit" zu diagnostizieren, ist hanebüchern und absurd!
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houndstooth
Sicher , deutsche Gesetzgeber mit Blick auf Vergangenheit wollten Hetze im Keim ersticken, hatten dabei jedoch meiner Ansicht nach das Kind zugleich mit dem Bade ausgeschuettet
Es sind rechtliche Selbstverständlichkeiten, wie es sie längst nicht nur in Deutschland gibt, was ich dir in meinem vorgehenden Beitrag aufgezeigt habe und sie haben nichts mit einem "Blick auf die Vergangenheit" zu tun, sondern eher mit einem Blick auf ein zivilisiertes Miteinander.
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houndstooth
das Uebergreiffen zu schwammigen Restriktionen neigt die Wertebalance zum starken Nachteil freier, demokratischer Redefreiheit und bevormundet somit - unverdientermassen - ein ganzes Volk. (Mit oder ohne restriktive Gesetzgebung : Nazianhaenger hat es in einigen Laendern schon immer gegeben und wird es immer geben) In diesem Fall prueft ein deutsches Gericht nicht, es promulgiert.
Da ist nichts restriktiv und auch nichts schwammig und es wird auch keine freie, demokratische Redefreiheit eingeschränkt oder bevormundet. So kann es nur jemand verstehen, der es nicht verstanden hat.
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houndstooth
[T]he International Commission of Jurists considers it essential that national legislation on incitement [...] should define incitement [...] in narrow terms, with sufficient safeguards to protect freedom of expression.
[...]
"The principle of proportionality requires restraint in resorting to criminal proceedings, particularly where other means are available for replying to criticism or attacks." ( [Links nur für registrierte Nutzer])
Die Internationale Juristenkommission hält es für wesentlich, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Hetze[...] eine enge Begründung festlegen, mit hinreichenden Schutzmaßnahmen zum Schutz der Meinungsfreiheit.
[...]
"Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert eine Zurückhaltung bei der Strafverfolgung, insbesondere wenn andere Mittel zur Beantwortung von Kritik oder Angriffen zur Verfügung stehen." (Englisch: [Links nur für registrierte Nutzer])
Diese zwei Bedingungen stellen auf internationaler Ebene die Kardinalfragen zur Klaerung ob eine Aussage 'Hetze' darstellt oder nicht.
Es ist anhand gesetzlicher Definition im anglo-amerikanischem Rechtsraum offensichtlich, dass 'das Bild mit dem Schwein' logischerweise weder den 'Johannisburg Prinzipien' entspricht , noch den 'Brandenburg Test' nicht bestehen kann und somit lediglich ein Schmunzeln ausloesen wuerde.
Deine Ignoranz ist nachgewiesen.
Nichts ist nachgewiesen außer purem Dilettantismus deinerseits! Es gibt diese zwei Bedingungen schlicht und ergreifen nicht, die auf internationaler Ebene irgendwas zu einer Klärung im Kontext unserer Diskussion darstellen würden. Sie tun das lediglich in deinem Kopf, sonst gar nichts! Die ICJ kümmert sich um völlig andere Belange, nämlich um rein völkerrechtliche Fragen und Probleme und um Fragen extraterritorialer Staatenpflichten. Die beiden Zitate können alleine deshalb in dem von dir behaupteten Zusammenhang überhaupt nicht existieren, sondern sind eine bloße Erfindung von dir. Und wieder kann ich dir nur Blödsinn attestieren, alleine schon mit deiner völlig abstrusen Feststellung von wegen "...gesetzlicher Definitionen im anglo-amerikanischen Rechtsraum...". Wenn du auch nur annähernd abschätzen könntest, was du damit für einen hanebüchernen, dilettantischen Unsinn vom Stapel lässt, würdest du wohl eine sofortige Löschung deiner Beiträge bei der Moderartion beantragen, um dich hier nicht weiter zu blamieren.
Zum Schmunzeln allerdings geben viele deiner vielgepriesenen "anglo-amerikanischen" Gesetze Anlass, wie z. B. in Arizonas, wo jede Straftat, die mit einer getragenen roten Maske verübt wird, ein Kapitalverbrechen darstellt. Auch Arkansas kann sich damit brüsten, es Ehemännern zwar zu erlauben, ihre Ehefrau zu schlagen, jedoch höchstens einmal monatlich. Hingegen weiß Kalifornien noch, was Recht und Ordnung heißt, verbietet der Staat doch Frauen, mit einer Haushaltsschürze Auto zu fahren. Colorado hat andererseits den Dreh raus, wenn es um die Gesundheitsvorsorge ihrer Bürger geht, denn dort darf keiner ein Pferd reiten, wenn er eine Grippe hat oder erkältet ist. Ein recht seltsam anmutendes freiheitliches Verständnis schein Conneticut zu haben, denn dort ist es verboten, gebrauchte Rasierklingen wegzuwerfen. Auch Florida weiß mit solchen "freiheitlichen" Vorschriften, seine Bürger zu bevormunden, ist es dort schließlich untersagt, dass sich ein Mann in der Öffentlichkeit zeigt, wenn er keine Kleidung mit einem Gürtel trägt oder Kindern und Jugendlichen ist es ohne schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern untersagt, Harry Potter-Bücher aus Schulbibliotheken zu entleihen.
Ich könnte dir hier zweifellos noch seitenlange solcher markant befremdlich anmutender "Freiheitsgesetze" deines als ach so über den Dingen stehend vermuteten "anglo-amerikanischen" Rechts präsentieren. Besser aber, du befragst mal deinen "juristischen Lackmustest" in Form des
'U.S.A. ; Der Brandenburg Test ' (7)
was der dazu meint. Sehr gut denkbar, dass solch obskure Rechtsvorschriften den 'Brandenburg Test' nicht bestehen würden und somit lediglich ein Schmunzeln ausloesen könnten. Für einen herzhaften Lacher im deutschsprachigen Rechtsraum sorgen diese Bevormundungen allemal
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houndstooth
Abschliessend noch ein Spruch den hier jede Mutter ihren Kindern irgendwann einmal vorsagt:
'Sticks and stones/
May break my bones/
But words/
Will never hurt me.”
(proverb)
'Stöcke und Steine/
Könnten meine Knochen brechen /
Aber Worte /
Werden mich nie verletzen. "
(Sprichwort)
Glücklicherweise war meine Mutter lebenserfahren und gebildet genug, mich mit solch einem Mist verschont zu haben