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Thema: Bild mit Schweinen gepostet - 2250 Euro Strafe

  1. #341
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Bild mit Schweinen gepostet - 2250 Euro Strafe

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    @ 'Dalmatin' Du erscheinst , ohne erkennbaren Grund, ziemlich von Dir selber eingenommen zu sein.
    Ich bin Jurist und traue mir in solchen Fragen eine gewisse Kompetenz zu!

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Auch wuerde es Dir gut tun ueber Gelesenes weniger fluechtig nachzudenken; ich schrieb von 'international akzeptierte Definition/Verstehen von 'Hetze' ', Dein Aufschrei " ES GIBT IN DEM ZUSAMMENHANG KEIN "INTERNATIONALES RECHT"!!!!!!!!!!!! " daraufhin ist albern und ueberfluessig.
    Ächzzzzzz!!!! Da ist nichts albern oder überflüssig! Zum einen schrieb ich in dem Kontext überhaupt nichts von "internationalem Recht", sondern ich negierte - wie du mich auch richtig zitiert hast - ein "internationales Definitionskriterium", was auf das gleiche wie "international akzeptiert" rausläuft. Zudem wäre es auch völlig belanglos, denn "international akzeptiert" wäre in dem Zusammenhang ja kein Selbstzweck, sondern würde dann in eine internationale, rechtliche Verbindlichkeit rauslaufen, die es - wie ich bereits xxx-fach ausführte - im Kontext unserer Unterhaltung so nicht gibt!

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    'Dalmatin's rechthaberisches Rumschreierei ungenauer Aussagen entbehrt Spezifizitaet und negiert somit Aussagewert.
    ??? Wenn du den Satz und das, was du damit aussagen willst mal irgendwann in ein verständliches Deutsch übersetzen kannst, lass es mich wissen.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Hier nun eine ganz genaue und ganz spezifische Aussagen:Hier nun eine ganz genaue und ganz spezifische Aussagen:
    • Der 'Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte' hatte entschieden [..](1)
    • 18 U.S. Code § 2102 - Definitions:
      Der Begriff "aufhetzen [zum Aufruhr] ",[...](2)
    • 18 U.S. Code § 1093 - Definitions:
      [D]er Begriff "hetzen" bedeutet [...](3)
    • Commonwealth Criminal Code ; Section 11.4 ; (in part):[...](4)
    • Australia ; Victorian Current Acts [...] (5)


    Es gibt viel mehr Beispiele , doch diese fuenf aus dem anglo-amerikanischem Sprachbereich sollen genuegen um uns den Roten Faden zu zeigen der durch obige internationale Gesetzgebung fuehrt :
    Meine Güte ist das ein dilettantischer Schwachsinn, den du da vom Stapel lässt... unglaublich!!! Das ist dermaßen viel Müll, dass ich mir einfach nicht die Mühe machen kann, alles einzeln aufzulisten. Nur beispielhaft: der Fall, über den der EGMR entschied, hat mit dem anglo-amerikanischen Sprachbereich schon mal nichts zu tun. Auch ist mir neu, dass Australien zum "anglo-amerikanischen Sprachraum" gehört. Zudem ist der Sprachraum in der hier diskutierten Sache ohnehin außen vor. Von einem roten Faden kann zudem nicht die Rede sein, denn dein Sammelsurium an ergoogelten Fragmenten besagt zum Thema... NICHTS!!! ABER REIN GAR NICHTS!!! Zum Teil beziehen sich die Inhalte auf ganz spezifische Einzelfälle die z. T. in einem gänzlich anderem rechtlichen Kontext stehen, wie z. B. gleich das erste Beispiel. Zum Teil gibst du ansonsten einfach nur Recht eines anderen Landes wieder, von dem man obendrein den Kontext überhaupt nicht kennt, um ihn hier auch nur annähernd irgendwie ins Felde führen zu können.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Im Gegensatz zu DEU versteht internationale juristische Definition von 'Hetze' seinen operativen Teil als 'Beabsichtigung zur , imminenten/unmittelbaren Gewaltanwendung zwecks Durchsetzung eigener Ideen durch Andere.
    Fängst du hier schon wieder an mit "internationale juristische Definition". Und wenn ich dir jetzt - wieder einmal - sage, dass es eine solche NICHT GIBT, dann regst du dich darüber wieder auf und willst mir weißmachen, ich hätte dich völlig falsch zitiert oder verstanden.

    Ansonsten kann ich zu deiner vorgehenden Feststellung nur sagen: Himmel hilf! Das kannst doch nicht allen ernstes selber glauben, was du hier vom Stapel lässt, oder? Um solch eine Aussage treffen zu können, bedürfte es einer weit, weit angelegten Studie, die überhaupt erst mal eine statthafte Definition finden müsste, ab welchem Ausmaß etwas als "international" betrachtet werden kann. Dann wäre es im weiteren vonnöten, einen vergleichbaren rechtlichen Kontext auszumachen, denn ein Begriff, wie z. B. Hetze kann - je nach rechtlichem Kontext - eine recht unterschiedliche Anwendbarkeit und somit Bedeutung haben. Ein Begriff steht in einem rechtlichen Konstrukt nie autark im Sinne einer absolut gültigen Tatbestandsdefinition, sondern bezieht sich GRUNDSÄTZLICH und IMMER auf einen rechtlichen Kontext. Und zuguter Letzt müsste man sich darauf einigen, welche Teile dieser Erde für solch eine Vergleichsstudie überhaupt herangezogen werden können und welche nicht und wie sich das im Einzelnen begründet. Kurzum: eine Aussage, wie du sie hier wirklich vollkommen (!) dilettantisch vom Stapel lässt, ist schlicht und ergreifend barer Unsinn der auf keinerlei Substanz basiert.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Daraus folgt, im Gegensatz zu DEU , dass blosse Auesserungen und Befuerwortungen von Ideen, Meinungen und Glauben; in Wort und Bild voellig legal sind solange ihnen das Element der bezweckten, unmittelbaren Gewaltanwendung ,deren Befuerwortung,Foerderung oder Berechtigung fehlt.
    Nein, das ist schlichtweg FALSCH, wie vorgehend bereits grundsätzlich erläutert. Zudem halte ich dir hier einfach mal spezifisch per blinden Griff in nachbarschaftliches Recht entgegen:
    Frankreich: Art. R. 624-3 und R. 624-4 französisches Strafgesetzbuch
    Spanien: Código Penal, Ley Orgánica 10/1995 de 23 de Noviembre de 1995, ultima modificación: Ley-20273de 28.06.2008
    Österreich: § 283 Strafgesetzbuch
    Schweiz: Art. 261ff Schweizerisches Strafgesetzbuch

    ...alles Länder, die unserer strafrechtlichen Definition der Hetze i. S. einer Volksverhetzung recht gleich kommen.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Wir wissen, dass im Gegensatz zu DEU ,viele Staaten den Begriff 'Hetze' in ihren (Straf-) Gesetzbuechern der Klarheit wegen definiert haben.
    NEIN, das wissen WIR NICHT - einzig DU GLAUBST dies zu wissen, weil du es dir einfach mal eben ohne jeglichen Fach- und Sachverstand zusammenreimst... weil es dir so gefällt und du das unsagbar Falsche in dieser Welt in Form von Deutschland für dich benennen können willst... warum auch immer dir das so wichtig sein mag (diese Frage kann dir wohl nur ein Psychologe deines Vertrauens beantworten... ich vermute mal, dass du eben ein Ausgewanderter bist, der nun nachträglich verzweifelt einen Grund dafür sucht, dass seine Entscheidung einzig richtig war).

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Deutschland , im Gegensatz zu anderen Laendern, hat den Begriff 'Hetze' im Strafgesetzbuch ueberhaupt nicht definiert. Es scheint seine Anwendung ist zugleich seine Definition:
    im '§ 130 StGB Volksverhetzung' wird aufgefuehrt auf welche Vergehen 'Hetze' zutrifft. Fuer '§ 130 StGB Volksverhetzung' ist z.B. der Tatbestand 'Hetze' mit " {Wer} zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert " erfuellt. Absent ist jedoch das Element der 'Beabsichtigung der imminenten Gewaltanwendung zur Durchsetzung des Subjekts der Aufforderung oder dessen Foerderung,Berechtigung.' Eckstein der anglo-amerikanischen Hetz-Definition.
    Was interessiert hier denn irgend eine anglo-amerikanische Hetz-Definition (die es so nicht gibt) über deren jew. konkreten Kontext man zudem hier nichts weiß? Ist anglo-amerikanisches Recht von Gott persönlich verfasst, als dass du vermeinst, dieses als Maßstab für alles ansetzen zu können? Zudem ist alleine schon dein Begriff "anglo-amerikanische Hetz-Definition" erneut von Dilettantisum geprägt, dass es nur so scheppert! Das Common Law - und das meinst du damit eigentlich - ist kein gültiges Recht mit irgendwelchen einheitlichen Definitionen, sondern einfach nur ein Rechtskreis, der im anglo-amerikanischen Bereich (also Nordamerika, Südamerika, Zentralamerika und die Karibik) je nach Staat recht verschiedene Defintionen und recht unterschiedliche rechtlichen Bewertungen einzelner Tatbestände aufweist.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Dieses Fehlen eines klar definierten deutschen Begriffs ermoeglicht deutscher Jurisprudenz, im Gegensatz zu Gerichten anderer Laender, schier unendliche Latitude zu willkuerlichen Interpretationen.
    Das malst du dir mal eben so aus in deinen kühnen Phantasien, hat aber mit der juristischen Realität überhaupt nichts zu tun. Ich sage es dir nochmals: lass besser die Finger davon, dir über etwas ein Urteil zu erlauben, von dem du wirklich rein gar keine Ahnung hast und dein Nichtwissen dafür mit blanken Phantasien auffüllst um daraus dann Feststellungen zu treffen. Dass dabei nur Schwachsinn rauskommen kann, sollte einleuchten, oder? Von Willkür kann hierzulande wahrhaftig keine Rede sein, da eben evtl. tatsächlich fehlende Konkretisierungen gerade mit dem von dir hier so verherrlichten Richterrecht aufgefüllt sind. Die Nichterforderlichkeit einer imminenten Gefahr von Gewalt begründet hier rein gar nichts, da dies einfach nur eine beliebige Interpretationsdefinition von Hetze darstellen würde, die sich vollkommen gleichrangig zu einer anderen verhalten würde, die eben diese Bedingung nicht ansetzt. Rein linguistisch gibt der Begriff der Hetze diesen Anhang (imminente Gewaltgefahr) im deutschprachigen Raum auch nicht her und eine internationale Definition gibt es dazu nicht (außer vielleicht in deiner Phantasie).

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Es gibt eine international anerkannte (ueber 130 eminente Juristen aus aller Welt) Leitidee oder das juristisches Prinzip dass anglo-amerikanische Gesetzgebung bzgl. 'Hetze' unterliegt und es gibt einen juristischen Lackmustest der darueber entscheidet ob ein Tatbestand 'Hetze' vorliegt.

    Die Leitidee oder das juristische Prinzip welches anglo-amerikanischen Gesetzgebung bzgl. 'Hetze' bestimmt, laesst uns die anglo-amerikanische Definition von 'Hetze' besser verstehen:

    Mens rea
    lat. fuer "schuldige Gesinnung", es stellt im Strafrecht die Voraussetzung zur Strafbarkeit dar.

    Mehr noch mens rea bezieht sich auf kriminelle Absicht. Darüber hinaus ist es Gesinnung, besser Intention , die die Schuld anzeigt, die von der Satzung als Bestandteil eines Verbrechens verlangt wird." Actus reus non facit reum nisi mens sit rea" = "eine Tat ohne schuldige Gesinnung macht einen Angeklagten nicht schuldig." (6)

    Auch an Hand dieser mens rea Kriterien versagt die Schuldigsprechung des Bildes-cum-Schwein den mens rea test.
    Was du hier ellenlange ausführst und als ach so großartige Errungenschaft einer angeblichen "international anerkannten Leitidee einer anglo-amerikantischen Gesetzgebung" zu verkaufen versuchst, ist längst, längst, längst bereits DAS zentrale Element schlechthin im deutschen Strafrecht. Man nennt es schlicht und einfach nur "Schuldprinzip", das der Rechtsregel "nulla poena sine culpa" folgt, in unserer Verfassung fest verankert ist und zu deinem Einwand hier mal wieder nichts, aber rein gar nichts in deinem Sinne aussagt. Gerade auf Basis dieses Prinzips erfolgte im hier diskutierten Falle mit dem Schweinebildchen eine Verurteilung. Ich tu uns beiden hier einen Gefallen, auf den Rest deines Blödsinns nicht weiter einzugehen, denn wenn ich z. B. erst mal damit anfangen würde, deinen Begriff einer sog. "anglo-amerikanischen Gesetzgebung" zu zerlegen, um dir die Unsinnigkeit davon dann um die Ohren zu hauen, dann würde das sehr, sehr grob und hässlich werden
    Geändert von Dalmatin (22.04.2017 um 00:32 Uhr)

  2. #342
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Bild mit Schweinen gepostet - 2250 Euro Strafe

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Zur Entscheidung ob eine Auesserung in irgendeiner Form den Tatbestand der Hetze erfuellt gibt es einen juristischen Lackmustest:


    'U.S.A. ; Der Brandenburg Test ' (7)
    1. Die [Auesserung] Befürwortung "bezweckt Anstiftung oder Herbeifuehrung zu unmittelbar bevorstehenden , illegalen Handlungen"

    2. Die [Auesserung] Befürwortung "produziert ausserdem wahrscheinlich, solche Handlungen."

    Auch an Hand dieser Brandenburg test -Kriterien versagt die Schuldigsprechung als 'Hetze' des Bildes-cum-Schwein .
    Es gibt keinen solchen "juristischen Lackmustest". Von solch einem Unsinn habe ich noch nie gehört! Es gibt auch keine "internationale Definition", was Hetze ist und was nicht. Was du hier als Definition von Hetze annimmst, halte ich zudem (und sie ist es auch nach deutschem Sprachverständnis) für eine reichlich willkürliche, denn Hetze ist Hetze und Anstiftung oder Herbeiführung ist Anstiftung - das sind nach deutscher Sprache zwei verschiedene Paar Schuhe. Nach allg. deutschem Sprachverständnis kann es offenbleiben, ob Hetze nun zu irgendwelchen konkreten Handlungen führt oder nicht. Hetze ist stets dann gegeben, wenn mittels geeigneter unsachlicher, gehässiger, verleumderischer, verunglimpfender Äußerungen und Handlungen versucht wird, Hassgefühle, feindselige Stimmungen und Emotionen oder Gewalt gegen jemanden oder etwas zu erzeugen (so auch die Duden-Definition, die zunächst mal nichts mit einer rechtlichen Definition zu tun hat). Es kann rein rechtssystematisch (und auch rechtslogisch) dabei nicht darauf ankommen, ob das Ziel damit nun konkret erreicht wurde oder nicht. Und nochmals (zum xten-Mal): der Täter im diskutierten Falle wurde nicht einfach mal eben wegen "Hetze", sondern wegen Volksverhetzung verurteilt... ein Straftatbestand, der sich eigens definiert und sich im konkreten Falle durch eine Verächtlichmachung, Beleidigung bzw. Beschimpfung einer abgrenzbaren Gruppe Menschen festmachen ließ und dazu geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Gesetzgebungen liegen philosophische Einstellungen von Moral; Ethik und Geschichte zugrunde. Ein Unterschied zwischen anglo-amerikanischer und deutscher Philosophie ist klar erkennlich: in bestimmt guter Absicht und mit Rueckblick auf die Vergangenheit greift deutsche Gestzgebung in'§ 130 StGB weit um sich und ist somit willig Redefreiheit zu komprimittieren. Nunmehr die dritte deutsche Nachkriegsgeneration hat es nicht verdient im Schatten einer dunklen Vergangenheit sondern davon voellig unbeeinflusst zu leben.
    Was du hier ansprichst, trifft definitiv nicht auf die hier zwischen uns beiden diskutierten Aspekte der Rechtsnorm zu (§ 130 Abs. 1-2 StGB), denn die haben mit dem deutschen geschichtlichen Hintergrund nichts zu tun... sie ergeben sich schlicht und ergreifend aus dem Erfordernis, ein zivilisatorisches Miteinander möglichst reibungslos zu gestalten. Das Recht auf Meinungsfreiheit endet rechtslogisch dort, wo es versucht, die Rechte anderer (nämlich nicht in seiner Würde und Sicherheit durch Worte angegriffen zu werden) zu verletzten.
    Was du hier meinst, das bezieht sich einzig auf § 130 Abs. 3-7 StGB. Ich denke, dass hierzulande kaum jemand darunter leidet, dass er die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht öffentlich verherrlichen darf. Diese in Wahrheit winzige Meinungsäußerungsbeschneidung dermaßen aufzupushen, um hier gleich von "dritte deutsche Nachkriegsgeneration hat es nicht verdient" zu sprechen oder gar eine "Komprimittierung der Redefreiheit" zu diagnostizieren, ist hanebüchern und absurd!

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Sicher , deutsche Gesetzgeber mit Blick auf Vergangenheit wollten Hetze im Keim ersticken, hatten dabei jedoch meiner Ansicht nach das Kind zugleich mit dem Bade ausgeschuettet
    Es sind rechtliche Selbstverständlichkeiten, wie es sie längst nicht nur in Deutschland gibt, was ich dir in meinem vorgehenden Beitrag aufgezeigt habe und sie haben nichts mit einem "Blick auf die Vergangenheit" zu tun, sondern eher mit einem Blick auf ein zivilisiertes Miteinander.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    das Uebergreiffen zu schwammigen Restriktionen neigt die Wertebalance zum starken Nachteil freier, demokratischer Redefreiheit und bevormundet somit - unverdientermassen - ein ganzes Volk. (Mit oder ohne restriktive Gesetzgebung : Nazianhaenger hat es in einigen Laendern schon immer gegeben und wird es immer geben) In diesem Fall prueft ein deutsches Gericht nicht, es promulgiert.
    Da ist nichts restriktiv und auch nichts schwammig und es wird auch keine freie, demokratische Redefreiheit eingeschränkt oder bevormundet. So kann es nur jemand verstehen, der es nicht verstanden hat.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    [T]he International Commission of Jurists considers it essential that national legislation on incitement [...] should define incitement [...] in narrow terms, with sufficient safeguards to protect freedom of expression.
    [...]
    "The principle of proportionality requires restraint in resorting to criminal proceedings, particularly where other means are available for replying to criticism or attacks." ( [Links nur für registrierte Nutzer])

    Die Internationale Juristenkommission hält es für wesentlich, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Hetze[...] eine enge Begründung festlegen, mit hinreichenden Schutzmaßnahmen zum Schutz der Meinungsfreiheit.
    [...]
    "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert eine Zurückhaltung bei der Strafverfolgung, insbesondere wenn andere Mittel zur Beantwortung von Kritik oder Angriffen zur Verfügung stehen."
    (Englisch: [Links nur für registrierte Nutzer])

    Diese zwei Bedingungen stellen auf internationaler Ebene die Kardinalfragen zur Klaerung ob eine Aussage 'Hetze' darstellt oder nicht.
    Es ist anhand gesetzlicher Definition im anglo-amerikanischem Rechtsraum offensichtlich, dass 'das Bild mit dem Schwein' logischerweise weder den 'Johannisburg Prinzipien' entspricht , noch den 'Brandenburg Test' nicht bestehen kann und somit lediglich ein Schmunzeln ausloesen wuerde.

    Deine Ignoranz ist nachgewiesen.
    Nichts ist nachgewiesen außer purem Dilettantismus deinerseits! Es gibt diese zwei Bedingungen schlicht und ergreifen nicht, die auf internationaler Ebene irgendwas zu einer Klärung im Kontext unserer Diskussion darstellen würden. Sie tun das lediglich in deinem Kopf, sonst gar nichts! Die ICJ kümmert sich um völlig andere Belange, nämlich um rein völkerrechtliche Fragen und Probleme und um Fragen extraterritorialer Staatenpflichten. Die beiden Zitate können alleine deshalb in dem von dir behaupteten Zusammenhang überhaupt nicht existieren, sondern sind eine bloße Erfindung von dir. Und wieder kann ich dir nur Blödsinn attestieren, alleine schon mit deiner völlig abstrusen Feststellung von wegen "...gesetzlicher Definitionen im anglo-amerikanischen Rechtsraum...". Wenn du auch nur annähernd abschätzen könntest, was du damit für einen hanebüchernen, dilettantischen Unsinn vom Stapel lässt, würdest du wohl eine sofortige Löschung deiner Beiträge bei der Moderartion beantragen, um dich hier nicht weiter zu blamieren.

    Zum Schmunzeln allerdings geben viele deiner vielgepriesenen "anglo-amerikanischen" Gesetze Anlass, wie z. B. in Arizonas, wo jede Straftat, die mit einer getragenen roten Maske verübt wird, ein Kapitalverbrechen darstellt. Auch Arkansas kann sich damit brüsten, es Ehemännern zwar zu erlauben, ihre Ehefrau zu schlagen, jedoch höchstens einmal monatlich. Hingegen weiß Kalifornien noch, was Recht und Ordnung heißt, verbietet der Staat doch Frauen, mit einer Haushaltsschürze Auto zu fahren. Colorado hat andererseits den Dreh raus, wenn es um die Gesundheitsvorsorge ihrer Bürger geht, denn dort darf keiner ein Pferd reiten, wenn er eine Grippe hat oder erkältet ist. Ein recht seltsam anmutendes freiheitliches Verständnis schein Conneticut zu haben, denn dort ist es verboten, gebrauchte Rasierklingen wegzuwerfen. Auch Florida weiß mit solchen "freiheitlichen" Vorschriften, seine Bürger zu bevormunden, ist es dort schließlich untersagt, dass sich ein Mann in der Öffentlichkeit zeigt, wenn er keine Kleidung mit einem Gürtel trägt oder Kindern und Jugendlichen ist es ohne schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern untersagt, Harry Potter-Bücher aus Schulbibliotheken zu entleihen.

    Ich könnte dir hier zweifellos noch seitenlange solcher markant befremdlich anmutender "Freiheitsgesetze" deines als ach so über den Dingen stehend vermuteten "anglo-amerikanischen" Rechts präsentieren. Besser aber, du befragst mal deinen "juristischen Lackmustest" in Form des

    'U.S.A. ; Der Brandenburg Test ' (7)

    was der dazu meint. Sehr gut denkbar, dass solch obskure Rechtsvorschriften den 'Brandenburg Test' nicht bestehen würden und somit lediglich ein Schmunzeln ausloesen könnten. Für einen herzhaften Lacher im deutschsprachigen Rechtsraum sorgen diese Bevormundungen allemal

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Abschliessend noch ein Spruch den hier jede Mutter ihren Kindern irgendwann einmal vorsagt:
    'Sticks and stones/
    May break my bones/
    But words/
    Will never hurt me.”
    (proverb)

    'Stöcke und Steine/
    Könnten meine Knochen brechen /
    Aber Worte /
    Werden mich nie verletzen. "

    (Sprichwort)


    Glücklicherweise war meine Mutter lebenserfahren und gebildet genug, mich mit solch einem Mist verschont zu haben

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