Heute hat der EuGH ein wichtiges Urteil verkündet.
Glücklicherweise folgten die Richter diesmal nicht den Ansichten des Generalanwaltes. Sonst hätte jedem Hinz und Kunz in der ganzen Welt auf Antrag ein humanitäres Visum erteilt werden müssen, und zwar von dem Land, welches sich der " Schutzsuchende" ausgesucht hätte. Was dies für Deutschland, Österreich oder Schweden bedeutet hätte, kann sich ja jeder ausmalen. Denn nach Polen ,Tschechien oder Ungarn werden diese Leute wohl kaum wollen.Geklagt hatte ein syrisches Ehepaar mit drei Kindern. Im Oktober vergangenen Jahres hatten sie in der belgischen Botschaft in Beirut die entsprechenden Anträge gestellt. Belgien lehnte diese mit der Begründung ab, die syrische Familie beantrage die auf einen Zeitraum von 90 Tagen befristeten humanitären Visa nur deshalb, um danach über die erlaubte Zeit hinaus in Belgien zu bleiben. Auch argumentierte Belgien, EU-Länder seien nicht verpflichtet, alle Personen in humanitären Notlagen aufzunehmen.
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Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi, hatte in seinem Schlußantrag begründet, die Mitgliedsstaaten müßten ein solches Visa erteilen, da dies von einer EU-Verordnung geregelt sei. ...
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