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Thema: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

  1. #181
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Zitat Zitat von Dragus Beitrag anzeigen
    Ausländischen Diplomaten Wahlwerbung zu erlauben oder zu untersagen ist die politische Aufgabe der Bundesregierung....
    Gestern Nacht, bei Maischberger, war u.a. unsere Super-Verteidigungsministerin zu Gast und hat für die Auslands-Türken vehement die Grundrechte u.a. auf Meinungsfrieheit und Versammlungsfreiheit verteidigt, wie sie im GG stehen.
    Ich frage mich, ob unsere Politiker das GG überhaupt kennen, bzw. sein Geltungsbereich, wie er in der Präambel steht.
    ...
    Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
    Ein Türke, der nicht Staatsbürger der BRD ist, kann also keine Rechte aus dem GG des deutschen Volkes für sich beanspruchen, man muss sie ihm auch nicht einräumen. Hatte ja wohl auch das BVerfG so festgestellt.
    Aber diese Erdogan-Anhänger in Berlin wollen dies eben einfach nicht wahrhaben. Die eiern bei diesem Thema rum, letztens, bei Illner, auch der Altmaier. Hat sich gewunden wie ein Aal. Bloß nichts gegen den Erdogan in Anwesenheit des türkischen Sportsministers sagen. Bloß nichts gegen die Türkei unternehmen. Lächerlich ! Auf solche Witzfiguren kann ich verzichten.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  2. #182
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Ein Türke, der nicht Staatsbürger der BRD ist, kann also keine Rechte aus dem GG des deutschen Volkes für sich beanspruchen, man muss sie ihm auch nicht einräumen. Hatte ja wohl auch das BVerfG so festgestellt.
    Die Quelle würde mich mal interessieren.

    Es gibt tatsächlich verfassungsmäßige Rechte, die auf Deutsche beschränkt sind. Die stammen vor allem aus dem Bereich der politischen Mitwirkung. Und entsprechende Pflichten gibt es auch - oder gab es, etwa die Wehrpflicht.

    Im Allgemeinen allerdings gelten die bürgerlichen Rechte und Freiheiten für jeden, der sich in Deutschland aufhält, ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit. Menschen- und Bürgerrechte sind im Wesentlichen synonym.

  3. #183
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Zitat Zitat von Frontferkel Beitrag anzeigen
    Da hat Abas mal nicht Unrecht . Die Kaasköppe haben genauso viel Schei#e am Hosenbund wie die Kümmels .

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    Ich glaube aber nicht, daß er seinen Hinweis belegen kann, daß Molukken in die Niederlande verschifft wurden und dort als Sklaven gearbeitet haben. Wenn er was kritisieren möchte, dann kann er zB die Massentötungen von 1621 auf den [Links nur für registrierte Nutzer] anführen. Wobei die Bandanesen zuvor in 1609 allerdings eine Delegation von 46 Holländern umbrachten.

  4. #184
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Der Herr Kanzleramtsminister meinte dieser Tage ja sogar, auch Deutschland habe eine Ehre. Ja sowas, darf man jetzt wieder eine nationale Ehre und einen Nationalstolz haben und sie gegen andere verteidigen? War das nicht grad noch "nazi"?

    Zitat Zitat von Bestmann Beitrag anzeigen
    In der Politik sind "Knitterfalten" zu erkennen ,die sich in der Unschlüssigkeit etwas gegen die Beschimpfungen/Diffamierungen
    des Herren aller Türken gut sichtbar zeigen ,eine Frage an alle ,haben wir noch eine Regierung ,oder sind das nur noch Honorareinstreicher
    die sich im Bundestag gegenseitig auf die Schultern klopfen .
    Gruß ...
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  5. #185
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Ich glaube aber nicht, daß er seinen Hinweis belegen kann, daß Molukken in die Niederlande verschifft wurden und dort als Sklaven gearbeitet haben. Wenn er was kritisieren möchte, dann kann er zB die Massentötungen von 1621 auf den [Links nur für registrierte Nutzer] anführen. Wobei die Bandanesen zuvor in 1609 allerdings eine Delegation von 46 Holländern umbrachten.
    Du liegst vollkommen richtig . Die Holländer schafften keine Molukker als Sklaven nach Holland , sie verübten ihre Untaten gleich vor Ort .

    Da gibt es wohl so einiges . Ich habe darüber vor Jahren gelesen , leider weiß ich die Titel der Bücher nicht mehr . Es waren Leihgaben von Bekannten .


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


  6. #186
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ausländische "Diplomaten" waren es ja nicht, sondern Regierungsmitglieder. Die haben zwar einen Diplomatenpass, sind aber keine Diplomaten im eigentlichen Sinne.
    Es sind keine Diplomaten, aber sie kommen in der Funktion ausländischer Regierungsmitglieder und das kann aus politischen Gründen unterbunden werden. Sie zur unerwünschten Person zu erklären, können Länder oder Kommunen gar nicht, weil die Hoheit über die Grenzen in der Hand des Bundes liegt. Wenn du dich schon so gut aus kennst, ist es denn überhaupt möglich, das eine Kommune ein fremdes Staatsoberhaupt zur unerwünschten Person erklärt und dieser darauf hin Bundesweit die Einreise verwehrt wird? Das wäre doch arg komisch, dann könnte ja jede Kommune ihre eigene Außenpolitik betreiben.

  7. #187
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Gestern Nacht, bei Maischberger, war u.a. unsere Super-Verteidigungsministerin zu Gast und hat für die Auslands-Türken vehement die Grundrechte u.a. auf Meinungsfrieheit und Versammlungsfreiheit verteidigt, wie sie im GG stehen.
    Ich frage mich, ob unsere Politiker das GG überhaupt kennen, bzw. sein Geltungsbereich, wie er in der Präambel steht.
    Die meisten Grundrechte gelten für alle Menschen, die sich legal in der Bundesrepublik auf halten. Regierungsmitglieder fremder Nationen, die im Auftrag ihrer Nation einreisen, sind aber keine normalen Menschen, sondern Funktionäre fremder Mächte, als solche kann man ihre Anwesenheit für unterwünscht erklären und gut ist.
    Ein Türke, der nicht Staatsbürger der BRD ist, kann also keine Rechte aus dem GG des deutschen Volkes für sich beanspruchen, man muss sie ihm auch nicht einräumen. Hatte ja wohl auch das BVerfG so festgestellt.
    Aber diese Erdogan-Anhänger in Berlin wollen dies eben einfach nicht wahrhaben. Die eiern bei diesem Thema rum, letztens, bei Illner, auch der Altmaier. Hat sich gewunden wie ein Aal. Bloß nichts gegen den Erdogan in Anwesenheit des türkischen Sportsministers sagen. Bloß nichts gegen die Türkei unternehmen. Lächerlich ! Auf solche Witzfiguren kann ich verzichten.
    Das ist ein Irrtum, dann wären fremde Staatsbürger, die sich legal auf Deutschem Boden aufhalten, ja Vogelfrei.

  8. #188
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Zitat Zitat von Dragus Beitrag anzeigen
    Es sind keine Diplomaten, aber sie kommen in der Funktion ausländischer Regierungsmitglieder und das kann aus politischen Gründen unterbunden werden. Sie zur unerwünschten Person zu erklären, können Länder oder Kommunen gar nicht, weil die Hoheit über die Grenzen in der Hand des Bundes liegt. Wenn du dich schon so gut aus kennst, ist es denn überhaupt möglich, das eine Kommune ein fremdes Staatsoberhaupt zur unerwünschten Person erklärt und dieser darauf hin Bundesweit die Einreise verwehrt wird? Das wäre doch arg komisch, dann könnte ja jede Kommune ihre eigene Außenpolitik betreiben.
    Kommunen wohl nicht, aber die Bundesländer?

    Seehofer reist doch auch gerade zu Onkel Putin, ganz egal, was die Bundesregierung dazu sagt. Genau so hat FJS ja in Bayern lange seine eigene Außenpolitik betrieben.

  9. #189
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Kommunen wohl nicht, aber die Bundesländer?

    Seehofer reist doch auch gerade zu Onkel Putin, ganz egal, was die Bundesregierung dazu sagt. Genau so hat FJS ja in Bayern lange seine eigene Außenpolitik betrieben.
    Das schon, aber als Merkel die Grenzen öffnete und Seehofer forderte, sie dann doch wenigstens mit eigenen Polizeikräften sichern zu dürfen, verweigerte Merkel ihm dies mit dem Hinweis, die Sicherung der Grenzen sei Bundesangelegenheit. Deswegen war Bayern der Grenzöffnung hilflos ausgeliefert und wollte vor dem Verfassungsgericht dagegen klagen. Die meisten Gutachter beschieden einer entsprechenden Klage gute Aussichten auf Erfolg, aber Seehofer machte ja mal wieder einen Rückzieher.

    Früher hat jedenfalls die Bundesregierung fremde Regierungsmitglieder zu unerwünschten Personen erklärt und die Grenzen gesichert. Mir ist nicht bekannt, das dies jemals ein Land oder eine Gemeinde getan hätte. Aber Deutschland überrascht einen ja immer wieder mit Verhaltensweisen und Entscheidungen, die man sich früher nicht hätte denken können.

  10. #190
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    Standard AW: Türkei will Holland bei der UNO, EU und OSZE anklagen! Verstoss gegen Abkommen ...

    Zitat Zitat von Dragus Beitrag anzeigen
    Es sind keine Diplomaten, aber sie kommen in der Funktion ausländischer Regierungsmitglieder und das kann aus politischen Gründen unterbunden werden. Sie zur unerwünschten Person zu erklären, können Länder oder Kommunen gar nicht, weil die Hoheit über die Grenzen in der Hand des Bundes liegt. Wenn du dich schon so gut aus kennst, ist es denn überhaupt möglich, das eine Kommune ein fremdes Staatsoberhaupt zur unerwünschten Person erklärt und dieser darauf hin Bundesweit die Einreise verwehrt wird? Das wäre doch arg komisch, dann könnte ja jede Kommune ihre eigene Außenpolitik betreiben.
    Außenbeziehungen sind Sache des Bundes. Die Bundesregierung entscheidet also darüber, ob ein ausländisches Regierungsmitglied einreisen darf, auch wenn es nicht ausdrücklich eingeladen ist. In der Regel gibt es damit keine Probleme, aber ein Verbot ist immer möglich.

    Die Kommune dagegen entscheidet darüber, ob eine Veranstaltung erlaubt wird. Allerdings nicht auf der Grundlage der Inhalte, so lange sie nicht gesetzwidrig sind, sondern eher danach, ob die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist. Das ist nicht anders als bei jeder Theateraufführung.

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