Gestern Nacht, bei Maischberger, war u.a. unsere Super-Verteidigungsministerin zu Gast und hat für die Auslands-Türken vehement die Grundrechte u.a. auf Meinungsfrieheit und Versammlungsfreiheit verteidigt, wie sie im GG stehen.
Ich frage mich, ob unsere Politiker das GG überhaupt kennen, bzw. sein Geltungsbereich, wie er in der Präambel steht.
Ein Türke, der nicht Staatsbürger der BRD ist, kann also keine Rechte aus dem GG des deutschen Volkes für sich beanspruchen, man muss sie ihm auch nicht einräumen. Hatte ja wohl auch das BVerfG so festgestellt....
Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Aber diese Erdogan-Anhänger in Berlin wollen dies eben einfach nicht wahrhaben. Die eiern bei diesem Thema rum, letztens, bei Illner, auch der Altmaier. Hat sich gewunden wie ein Aal. Bloß nichts gegen den Erdogan in Anwesenheit des türkischen Sportsministers sagen. Bloß nichts gegen die Türkei unternehmen. Lächerlich ! Auf solche Witzfiguren kann ich verzichten.