Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein – Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.03.2017
Viele Europäer werden erfreut sein!Arbeitgeber dürfen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs das Tragen von Kopftüchern verbieten. Entscheidend ist, ob es eindeutige Regeln des Unternehmens dafür gibt.
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