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Thema: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

  1. #21
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Zitat Zitat von Shivaayaa Beitrag anzeigen
    Jetzt kann ich ohne Bedenken sagen, ihr Koptuch hat hier am öffentlichen Arbeitsplatz nichts zu suchen
    Das wird ein Arbeitgeber aber erst bemerken, wenn er sich fragt, warum seine Kunden wegbleiben!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Das wird ein Arbeitgeber aber erst bemerken, wenn er sich fragt, warum seine Kunden wegbleiben!


    Was mich echt wundert ist dass gerade hochbetagte Senioren die Kopftuchumstellung gar nicht zu bemerken scheinen. Und immer weiter mit gesenktem Kopf zum selben Arzt dackeln..
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  3. #23
    renitent Benutzerbild von Anne Bonny
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    Standard AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Das ist ein windelweiches Urteil, das in der Praxis rasch ins Gegenteil verdreht werden wird.
    Wer jedoch in seinem Betrieb, Geschäft, Praxis usw. eine interne Arbeitsordnung aufstellt, die sichtbare Zeichen von "politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen" (die den Betriebsfrieden stören könnten) nicht erlaubt, könnte nach dem Eu-GH-Urteil sogar vor einem deutschen Gericht Recht bekommen, wenn er islamische Kopftücher in seinem Unternehmen nicht haben will.
    Wer die Zahl der Moslems in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung des inneren Friedens in Kauf.“

    (Helmut Schmidt, SPD-Altkanzler, 2008 in seinem Buch Außer Dienst, S. 236).

  4. #24
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    Wink AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Ständig wird davon gefaselt, man solle Gesicht zeigen.

    Und jetzt zeige ich eben Gesicht, wenngleich in entgegen gesetzter Richtung. Zeichen setzen, Arsch huh, und so....


    Erstens weiss ich noch nicht, ob der neue Arzt ein Pfuscher sein wird, und wenn zweitens mein bisheriger Arzt meint, eine bekopftuchte Musel-Tussi in seiner Praxis beschäftigen zu müssen (die ausserdem ziemlich undeutlich und in schlechtem Deutsch nuschelt und muffig ist), dann war ich eben die längste Zeit bei ihm Kunde.

    Soll er eben vernünftige, gut ausgebildete und verständlich sprechende deutsche Mitarbeiterinnen einstellen.
    das hatte meine gemeinschaftspraxis, gut ausgebildete, hübsche, kompetente türkinnen ohne kopftuch, ganz im ernst.

    die brauchen sie auch bei dem zulauf der daimlers im ramadan zwecks gelbem zettel.

    wie es allerdings heute ausschaut, weiß ich nicht, ich war zum letzten mal vor drei oder vier jahren dort.

    grüßle s.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  5. #25
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    Standard AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    So hat sich heute ganz stolz ein Apotheker präsentiert. Hat eine Syrerin eingestellt. Kaum Deutsch - aber Kopftuch. Und das ausgerechnet in (ich glaube es war) Jena.
    Ja, das müsste die sein, die gerade vorhin in der Glotze vom ZBF (Zentrales Bimbo-Fernsehen) gezeigt wurde.

    Diese Schleiereule wurde sogar interviewt, sprach aber nur ein äusserst miserables Deutsch. War aber nicht in Jena, sondern in Karl-Marx-Stadt .... äääähhh..... Chemnitz. Soll - so der Kommentar - in Syrien Apothekerin studiert haben. Oder was auch immer.

    Von der möchte ich aber kein Medikament aus dem Lager geholt bekommen. Die kann ja nicht mal den Beipackzettel lesen.

    Dieses Land ist mittlerweile flächendeckend final kaputt.

  6. #26
    Mitglied
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    Standard AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Zitat Zitat von sibilla Beitrag anzeigen
    das hatte meine gemeinschaftspraxis, gut ausgebildete, hübsche, kompetente türkinnen ohne kopftuch, ganz im ernst.

    die brauchen sie auch bei dem zulauf der daimlers im ramadan zwecks gelbem zettel.

    wie es allerdings heute ausschaut, weiß ich nicht, ich war zum letzten mal vor drei oder vier jahren dort.

    grüßle s.
    Gut ausgebildete, hübsche, kompetente Türkinnen musst Du heute aber mit der Lupe suchen.

    Die meisten sind schiache Krummhaken mit Fressen wie Getreidehäcksler.

    Mir egal. Ich meide jedes Geschäft, Verwaltungsbüro oder sonstige öffentliche Anstalt, in dem oder der eine Eule herumsitzt. Im Supermarkt vermeide ich eben auch eine mit einer Eule besetzte Kasse.

    Kürzlich war ich im Telekom-Laden. Natürlich auch da schon eine. Da der ausserdem anwesende deutsche Berater gerade mit Kundschaft in ein Gespräch vertieft war, kam die Eule auf mich zu und fragte mich nach meinem Begehr.

    Ich sagte nur kurz angebunden, dass ich lieber auf ihren Kollegen warte und inspizierte dann sehr aufmerksam die Handy-Deko in der Bude.
    Mein lieber Scholli, die hat dann vielleicht blöd und angesäuert hinter ihrem Stofffetzen hervor geglotzt. Für mich war's aber ein innerer Reichsparteitag.

  7. #27
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Zitat Zitat von Anne Bonny Beitrag anzeigen
    Wer jedoch in seinem Betrieb, Geschäft, Praxis usw. eine interne Arbeitsordnung aufstellt, die sichtbare Zeichen von "politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen" (die den Betriebsfrieden stören könnten) nicht erlaubt, könnte nach dem Eu-GH-Urteil sogar vor einem deutschen Gericht Recht bekommen, wenn er islamische Kopftücher in seinem Unternehmen nicht haben will.
    Da kennst du aber deutsche Richter schlecht.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Gut ausgebildete, hübsche, kompetente Türkinnen musst Du heute aber mit der Lupe suchen.

    Die meisten sind schiache Krummhaken mit Fressen wie Getreidehäcksler.

    Mir egal. Ich meide jedes Geschäft, Verwaltungsbüro oder sonstige öffentliche Anstalt, in dem oder der eine Eule herumsitzt. Im Supermarkt vermeide ich eben auch eine mit einer Eule besetzte Kasse.

    Kürzlich war ich im Telekom-Laden. Natürlich auch da schon eine. Da der ausserdem anwesende deutsche Berater gerade mit Kundschaft in ein Gespräch vertieft war, kam die Eule auf mich zu und fragte mich nach meinem Begehr.

    Ich sagte nur kurz angebunden, dass ich lieber auf ihren Kollegen warte und inspizierte dann sehr aufmerksam die Handy-Deko in der Bude.
    Mein lieber Scholli, die hat dann vielleicht blöd und angesäuert hinter ihrem Stofffetzen hervor geglotzt. Für mich war's aber ein innerer Reichsparteitag.
    Vor einiger Zeit hatte mein Hausarzt Urlaub an der Tür war ein Hinweis welcher Arzt die Vertretung übernommen hatte, ich benötigte Medizin also bin ich zu dem Arzt. Im Empfangsraum waren drei Frauen – zwei mit Kopftuch. In der Apotheke wo ich immer meine Medizin hole bekam ich diese auch ohne Rezept das ich später eingereicht habe.

    Reichsparteitag --kenne ich nicht und kann mir auch nicht vorstellen was das ist
    Einige kennen mich - viele können mich.

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Standard AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Das ist kein Kopftuchurteil, sondern ein Urteil gegen religiöse Symbole an sich. Die kleine Kreuzkette um den Hals ist demnach in der Praxis genauso verboten.

  10. #30
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann zulässig sein, EuGH-Urteil

    Zitat Zitat von Anne Bonny Beitrag anzeigen
    Wer jedoch in seinem Betrieb, Geschäft, Praxis usw. eine interne Arbeitsordnung aufstellt, die sichtbare Zeichen von "politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen" (die den Betriebsfrieden stören könnten) nicht erlaubt, könnte nach dem Eu-GH-Urteil sogar vor einem deutschen Gericht Recht bekommen, wenn er islamische Kopftücher in seinem Unternehmen nicht haben will.
    Der Betrieb wird dann aber sofort Krieg mit seinem Betriebsrat haben!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


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