Ein ganz grosses Danke an die Mods. für die flinke zusammenführung! :sorry-2:
Die Rechtslage ist mit Absicht so geregelt, dass Verluste generell dem Bürger und Gewinne dem Staat zufallen. Es geht also allein um negative oder positive Werte. Nicht umsonst erklärt sich der Staat zum Rechtsnachfolger der 3. Reiches und verbot dem Bürger die Aneignung von Wehrmachts- oder Luftwaffeneigentum. Dies wandelte sich nämlich auf wundersame Weise im Laufe der Jahrzehnte von entsorgungspflichtigem Schrott zu wertvollem Gut, als man z.B. begann, abgestürzte Flugzeuge auf privatem Grund zu bergen und die Motoren für zigtausend Euro zu verhökern. Hier meldete sich unverzüglich die Oberfinanzdirektion in Koblenz und legte die Hand darauf. Und da man nicht überall dabei sein und kontrollieren kann, wurden solche Aktionen gleich von vorn herein verboten, auch wenn die Bergungen privat finanziert wurden. Von einem Ausgleich für erlittene Flurschäden durch ausgelaufene Betriebsmittel beim Absturz ganz zu schweigen. Und obwohl eventuelle Kampfmittel kostenlos entsorgt würden. Man sieht also, wie der Bürger wieder einmal total verdummt und über den Tisch gezogen wird.
Wundert mich sowieso, dass man mit einer Fliegerbombe unter dem Haus, nicht auch noch wegen Verstoß gegen das Sprengstoffrecht bzw. Kriegswaffenkontrollgesetz belangt wird.
Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)
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