Thema geschlossen
Seite 2 von 33 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 12 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 11 bis 20 von 327

Thema: Polizisten beim Notar!

  1. #11
    OWNER IS ARMED! Benutzerbild von Jodlerkönig
    Registriert seit
    15.08.2005
    Ort
    Neuschwanstein
    Beiträge
    23.606

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Es gibt die Remonstrationspflicht!
    das ganze zeigt nur, wie kaputt dieser "demokratische" staat ist.
    Geändert von Jodlerkönig (19.03.2017 um 15:56 Uhr)
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  2. #12
    OWNER IS ARMED! Benutzerbild von Jodlerkönig
    Registriert seit
    15.08.2005
    Ort
    Neuschwanstein
    Beiträge
    23.606

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ....
    Ziemlich genau sogar. Das Schriftstück wird dann wohl nicht nur notariell beglaubigt, sondern dort auch hinterlegt.
    jepp, auch dort hinterlegt. also dürfte es stimmen. unglaublich.
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Buella
    Registriert seit
    26.03.2006
    Ort
    Wie gehabt: Südlich des Nordpols
    Beiträge
    48.208

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    das ganze zeigt nur, wie kaputt dieser "demokratiesche" staat ist.
    Richtig!
    Es zeigt, daß sich die Beamten in einer Zwickmühle des Unrechts befinden, in welcher sich auch Beamte des 3. Reichs befanden!

    Wobei sich das Unrecht dieses Systems nicht derart deutlich manifestiert, wie jenes des 3. Reichs, bzw. der Rassismus und Völkermord mit umgekehrten Vorzeichen stattfindet!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  4. #14
    Tod den Eliten Benutzerbild von Rikimer
    Registriert seit
    23.05.2005
    Ort
    Kanada
    Beiträge
    24.028

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Da hat sich das Gewissen, ein wenig Sinn für Gesetz, Recht und Ordnung bei einigen Polizisten geregt.

    Konsequent wäre aber nur ein Putsch gegen die Regierung, um dieses schlechteste aller vorstellbaren Deutschlande verdientermaßen auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern, wo es in einigen Jahren, abgewrackt, die geringgeschätzten Leistungen der Ahnen verzehrend, sich im Wahn überschätzend, landen wird.
    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    (Theodor Körner 1791-1813)

  5. #15
    GESPERRT
    Registriert seit
    09.03.2017
    Beiträge
    316

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    das ganze zeigt nur, wie kaputt dieser "demokratiesche" staat ist.
    Ganz genau. Nicht einmal vernünftiges Deutsch lernt man hier.

  6. #16
    Mitglied
    Registriert seit
    16.02.2009
    Ort
    -
    Beiträge
    22.439

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Richtig!
    Es zeigt, daß sich die Beamten in einer Zwickmühle des Unrechts befinden, in welcher sich auch Beamte des 3. Reichs befanden!

    Wobei sich das Unrecht dieses Systems nicht derart deutlich manifestiert, wie jenes des 3. Reichs, bzw. der Rassismus und Völkermord mit umgekehrten Vorzeichen stattfindet!
    ich stelle fest, sie haben dazugelernt!

    noch perfider, noch mehr spinnennetz, noch mehr hinterfotzigkeiten ....

    wir kommen da nicht mehr raus, oder hat jemand eine idee?

    ich habe das gefühl, auch die afd reißt es nicht, im gegenteil ...

    ach was, ich muß noch eine weile nachdenken, mir ist sie einfach suspekt.

    grüßle s.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  7. #17
    Mitglied
    Registriert seit
    16.02.2009
    Ort
    -
    Beiträge
    22.439

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Zitat Zitat von Patrick Beitrag anzeigen
    Ganz genau. Nicht einmal vernünftiges Deutsch lernt man hier.
    ???

    wie kommst du jetzt hier her?

    du hattest doch genug von uns, was soll das?
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  8. #18
    Aluhut Akbar Benutzerbild von Liberalist
    Registriert seit
    09.09.2012
    Beiträge
    18.023

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Zitat Zitat von sibilla Beitrag anzeigen
    ich stelle fest, sie haben dazugelernt!

    noch perfider, noch mehr spinnennetz, noch mehr hinterfotzigkeiten ....

    wir kommen da nicht mehr raus, oder hat jemand eine idee?

    ich habe das gefühl, auch die afd reißt es nicht, im gegenteil ...

    ach was, ich muß noch eine weile nachdenken, mir ist sie einfach suspekt.

    grüßle s.
    Naja, es gan damals juristische argumentationen, z.b. Schachtschneider, diFabio usw. diesbezüglich gab es Klagenvor dem Bundesverfassungsgericht, AfD, 1% mit Schachtschneider usw.

    Im Gesetz stand folgendes:

    Subsidiärer Schutz für Flüchtlinge aus Krieg und Bürgerkrieg
    Krieg und Bürgerkrieg sind genausowenig wie wirtschaftliche Not Asylrechtsgründe, in keinem Land und nach keinem Rechtstext. Aber der „subsidiäre internationale Schutz“, den die Dublin III- Verordnung der Europäischen Union vom 29. Juni 2013 regelt, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats*angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), geht darüber hinaus. § 4 des Asylverfahrens*gesetzes schreibt im Sinne der Dublin III- Verordnung gemäß Art. 15 ff. der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 vor:
    (1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt:
    1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
    2. Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
    3. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
    (2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er
    1. ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
    2. eine schwere Straftat begangen hat,
    3. sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
    4. eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.
    Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.
    (3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlings*eigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.
    Es muß eine „individuelle Bedrohung“ im Herkunftsland stichhaltig vorgebracht werden. Die besteht nicht, wenn ein Flüchtling bereits in einem Flüchtlingslager Schutz gefunden hatte oder sich nicht aus seinem ihn bedrohenden Herkunftsland auf den Weg nach Deutschland gemacht hat, etwa Syrer aus einem Flüchtlingslager im Libanon oder einem Arbeitsaufenthalt in Saudi-Arabien. Die allgemeine Bedrohung durch einen Bürgerkrieg erfüllt den Tatbestand nicht. Darum kann auch nicht die undifferenzierte Aufnahme von großen Gruppen von Flüchtlingen auf die zitierte Vorschrift gestützt werden.
    Schutzzuständigkeit in der Europäischen Union nach der Dublin III-Verordnung
    Absatz 5 des Art. 16 a GG erlaubt „völkerrechtliche Verträge vor allem von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, die „Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen“. Ein solcher Vertrag ist der Vertrag von Lissabon, auf dessen Art. 78 Abs. 2 lit. E AEUV die „Dublin III-Verordnung“ vom 29. Juni 2013 erlassen wurde, die seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist (Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaats*angehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Zweck ist, die Lasten der Asylverfahren und damit auch die Kosten und Belastungen der Länder und Völker zu verteilen.
    Art. 3 der Verordnung lautet:
    „Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaats*angehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.
    Die Kapitel III und IV regeln die mitgliedstaatliche Zuständigkeit insbesondere im Interesse der Einheit der Familien, zumal der Minderjährigen mit den Eltern oder Geschwistern, und nach der gesundheitlichen Hilfsbedürftigkeit der Flüchtlinge. Grundsätzlich ist aber der Staat zuständig, in dem der „Antrag auf internationalen Schutz“ gestellt wird. Diese Verordnung bestimmt die Praxis der Einwanderung. Sie ist in einem entscheidenden Punkt mit dem Grundgesetz unvereinbar, nämlich dem, daß der Antrag „an der Grenze“ gestellt wird. Nach Art. 16 a Absatz 2 S. 1 GG gibt es für die meisten Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl begehren, kein Asylgrundrecht. Diese Regelung geht der bloß völkervertraglichen Regelung der Genfer Flüchtlings*konvention, die ohnehin kein subjektives Recht auf den Flüchtlingsstatus gibt, vor, weil völkerrechtliche Verträge keine subjektiven Rechte einzelner Menschen begründen, sondern nur die Staaten untereinander verpflichten. Das ist der Dualismus im Völkerrecht, wonach die innerstaatliche Anwendung der Verträge der Umsetzung durch nationale Gesetze bedarf. Die maßgebliche Regelung für Deutschland ist Art. 16 a GG. Diese Vorschrift bezieht die Genfer Konvention in ihre Regelung auch textlich ein.
    Nach Art. 49 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung ist diese auf den internationalen und damit auch auf den subsidiären Schutz anzuwenden. Art. 13 der Dublin III-Verordnung regelt zuständigkeits*rechtlich in Absatz 1:
    „Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
    Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts“.
    Folglich ist für die Flüchtlinge, die etwa in Ungarn illegal eingereist sind, wo sie sich nicht haben registrieren lassen oder einen Antrag auf internationalen Schutz nicht gestellt haben, Ungarn für die Bearbeitung der Anträge auch internationalen Schutz zuständig. Hätten die Flüchtlinge in Ungarn oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sonst, in die sie gelangt sind, den Schutzantrag gestellt, wären diese für dessen Bearbeitung nach Art. 7 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung zuständig, sofern nicht die vornehmlich familienrechtlich begründeten Ausnahmen eingreifen.
    Die Europäische Union trifft weitere Regelungen für den internationalen Schutz, wie die „Aufnahme-Richtlinie“ 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, die „Verfahren-Richtlinie“ 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes vom 26. Juni 2013, oder die schon genannte „Anerkennungsrichtlinie“ 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaats*angehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes. Diese Gesetze regeln fast jede Kleinigkeit des Schutzes, sind in dem hier besprochenen existentiellen Zusammenhang aber nicht bedeutsam.
    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Demnach wäre es sinnvoll, dass ein Grenzschützer sich rückversichert bezüglich der unterstützung eines Unrechts.

    Nun gab es Klagen, frau von Storch hat folgende Aussage bezüglich der argumentation der Rechtsmäßigkeit gemacht:



    Ja, wir sind wahrlich im Arsch, die können machen was sie wollen und die notarielle Rückversicherung war nicht notwendig.
    Es ist einfach, auffallend mitfühlend zu sein, wenn andere dafür gezwungen sind, dafür die Kosten zu tragen. (Murray Rothbard) Man kann entweder einen Wohlfahrtsstaat oder offene Grenzen haben, beides zusammen geht nicht. (Milton Friedman) Das Optimum an sozialer Gerechtigkeit ist erreicht, wenn wir alle als Penner durch die Städte irren. (Roland Baader)

  9. #19
    OWNER IS ARMED! Benutzerbild von Jodlerkönig
    Registriert seit
    15.08.2005
    Ort
    Neuschwanstein
    Beiträge
    23.606

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Zitat Zitat von sibilla Beitrag anzeigen
    ich stelle fest, sie haben dazugelernt!

    noch perfider, noch mehr spinnennetz, noch mehr hinterfotzigkeiten ....

    wir kommen da nicht mehr raus, oder hat jemand eine idee?

    ich habe das gefühl, auch die afd reißt es nicht, im gegenteil ...

    ach was, ich muß noch eine weile nachdenken, mir ist sie einfach suspekt.

    grüßle s.
    die fpö in austria hat jahrzehnte gebraucht......die afd gibts erst seit 3 jahren. die umfragewerte steigen......ruhe bewahren. dieser staat hat so dermaßen fertig.....gerade jetzt wirds für viele erst richtig sichtbar. ich hab heute gauland und unserem landesvoritzenden bystrom dank gesagt, für ihr tun.... wir kommen, manchmal stottert der motor noch.....aber das ist nun mal so. übrigens, die beiden sind äußerst symphatisch und absolut auf dem boden der realität.
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  10. #20
    Mitglied
    Registriert seit
    16.02.2009
    Ort
    -
    Beiträge
    22.439

    Standard AW: Polizisten beim Notar!

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    die fpö in austria hat jahrzehnte gebraucht......die afd gibts erst seit 3 jahren. die umfragewerte steigen......ruhe bewahren. dieser staat hat so dermaßen fertig.....gerade jetzt wirds für viele erst richtig sichtbar. ich hab heute gauland und unserem landesvoritzenden bystrom dank gesagt, für ihr tun.... wir kommen, manchmal stottert der motor noch.....aber das ist nun mal so. übrigens, die beiden sind äußerst symphatisch und absolut auf dem boden der realität.
    die zwei und haider noch dazu, das würde passen, meinst nicht?

    leider, leider ...

    ach, ich sage da nix mehr dazu, ich warte, was kommt, ändern kann ich es nicht als kleine alte schachtel, die jetzt zwangsmäßig mit abschlägen in rente geschickt wird.

    ich kämpfe gerade mit den behörden.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

Thema geschlossen

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Tempolimit beim Adolf, Raserei beim Koni !
    Von roxelena im Forum Verkehr / Luft-und Raumfahrt
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 06.05.2008, 09:38
  2. Berlin: Crash-Kurs dt Polizisten beim Imam
    Von Tratschtante im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 07.07.2007, 07:11
  3. Aktuell: G 8 versagt wieder beim Klimaschutz! Keine Einigung beim Klimaschutz!
    Von Daniel3 im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 37
    Letzter Beitrag: 08.06.2007, 23:52
  4. Antworten: 78
    Letzter Beitrag: 13.05.2006, 13:44

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben