Nun halt also der Bundestag den "Rechtsrahmen" für autonomes Fahren verabschiedet.

Man darf als in Zukunft ein Kfz betreiben OHNE dass man sich um den Verkehr kümmern muss - mit der Einschränkung, dass man sofort eingreifen muss, wenn das System Einen dazu auffordert.

Ich stelle mir gerade bildlich vor - da sitze ich auf dem Fahrersitz, vor mir mein Laptop wie ich gerade im Netz surfe - und der Fahrassistenzcomputer meldet sich, dass ich die Kontrolle über mein Kfz übernehmen müsse.
Ich wage die Behauptung dass 100 von 100 Kfz-Nutzern mehr als nur eine Sekunde brauchen werden um zu realisieren was Sache ist und die Situation verstehen, auf welche man reagieren muss. Dazu kommt ja, dass nicht nur die Hände nicht am Lenkrad sind - zumeist befinden sich dann die Füße auch nicht gerade in einer "Reaktionsposition".

Dass mir ggf. dann mein Laptop bei der notwendigen Reaktion im Wege ist - wohl unerheblich und wie das mit der "Zeitreserve" funktionieren soll, darüber werden sich wohl die Geister scheiden. Ein Reifen platzt in der Regel nicht mit Ankündigung und ein Systemfehler meldet sich in der Regel auch nicht 5 Minuten vorher an.

Ganz unausgegoren - weil nicht in den Vorgaben des Gesetzes enthalten ist - wer haftet am Ende des Tages, wenn es zu einem Unfall kommt. Informiert der Fahrassistenzcomputer zu spät, dann ist es ja nicht das primäre verschulden des Fahrzeugnichtlenkers, wenn es zu einem Unfall kommt - also eigentlich eine Produkthaftung, welche der Hersteller übernehmen müsste. Dazu gibt es aber keine Vorgaben.

Entweder kann ein Auto autonom fahren und dann müssen eben ensprechende Sicherheitsstandards eingebaut sein (sprich alle Systeme müssen mindestens redudant abgesichert und IMMER auf den aktuellsten Stand sein) und im Falle einer Fehl- oder Nichtfunktion bzw. technischem Versagen muss dann solch ein Kfz eben über Notfallsysteme automatisch reagieren.

Einem Kfz-Lenker die Verantwortung aufzubürden sollte es zu Fehlfunktionen oder Defekten kommen ist schlichtweg weltfremd und wohl nur der Haftungsfrage geschuldet.

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