USRAEL und der US-Kongress provozieren den (Atom-)Krieg! Die EU-Vasallen sowie die westlichen Massenmedien wirken aktiv mit. Und Europa wird - endlich wieder, dafür aber zum allerletzten Mal - Kriegsschauplatz!
WAHNSINN- aber mit Methode!
Das mit der Meinungsfreiheit ist so eine Sache, der stehe ich ambivalent gegenüber.
Das primäre Problem ist, dass die Menschen Israelkritik nicht von Antisemitismus trennen können. Sie leugnen, dass es sich um Kritik handelt, da das voraussetzt, dass sie wider besserem Wissen die Unwahrheit sagen. Antisemitismus muss man ja nicht dulden, wenn man z.B. Besitzer einer Halle ist, in der eine Veranstaltung stattfinden soll. Israelkritik muss man ohne wenn und aber dulden. Trotzdem ist die Meinungsfreiheit noch garantiert gewesen. Man konnte immer noch sagsn, was man denkt, ohne verhaftet zu werden. Wen ich als Besitzer in meiner Halle demonstrieren lasse und wen nicht, ist meine Sache. Kritisch ist jetzt hier der Druck des Bürgermeisters. Hier gilt wohl die Faustregel: Man kann seine Meinung frei sagen, aber man muss mit den Konsequenzen rechnen
guter Kommentar
„Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.“
Konrad Adenauer
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Eichmann-Double Maas zieht im Eiltempo Goebbels-Gesetz durch.
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Rechtzeitig vor dem Bundestagswahlkampf sollen die letzten Reste der freien Presse und kritische Bürger einen Maulkorb verpasst bekommen. Aber damit wird der Reichsinquisitor nicht durchkommen. Leider wird dieser totalitäre Gesinnungsfaschismus nur der SPD schaden und nicht auch der CDU, die genau so hinter diesem Zensurgesetz steht.Juristisches Gutachten geht von Europarechtswidrigkeit aus - beim Gesetzgebungsprozess gab es der CCC-Sprecherin Constanze Kurz zufolge "nicht einmal mehr die Simulation von Partizipation"
Auf der Tagesordnung des Bundestages findet sich am Freitag den 19. Mai unter Punkt 38 die Erste Lesung von Justizminister Heiko Maas' neuem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Folgen die Zweite und Dritte Lesung gleich anschließend, könnte es noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Welche Auswirkungen es konkret haben wird, lässt sich unter anderem deshalb noch nicht sicher sagen, weil die letzte Fassung des Gesetzentwurfes auf der Website des Bundestages fehlt. Möglicherweise werden noch einmal nicht öffentlich bekannt gemachte Änderungen daran vorgenommen, was bereits einmal geschah (vgl. Hate-Speech-Gesetzentwurf heimlich geändert).
Viele Juristen gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf nicht mit dem deutschen Grundgesetz und anderen Rahmenvorschriften vereinbar ist (vgl. Juristen halten Maas' Gesetz gegen "Fake News und Hate Speech" für verfassungswidrig). Zuletzt wurde am Wochenende ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Gerald Spindler von der Universität Göttingen bekannt, der massive Verstöße gegen Europarecht feststellte (vgl. Bitkom-Gutachten: Netzwerkdurchsetzungsgesetz widerspricht Europarecht).
Der Gestzentwurf des Großinquisitors Maas wurde veröffentlicht.
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Es gibt doch Alternativen, Herr Maas. Totalitäre Diktaturfreunde wie sie müssen aus dem Amt entfernt und vor Gericht gestellt werden. Das hört sich derzeit noch utopisch an, wird aber irgendwann in nicht allzuferner Zukunft passieren.Referentenentwurf
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung
in sozialen Netzwerken
(Netzwerkdurchsetzungsgesetz –NetzDG)
A. Problem und Ziel
Gegenwärtig ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und
insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist oft
aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt.
Durch Hasskriminalität kann
jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden.Hasskriminalität, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden kann, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, of-fenen und demokratischen Gesellschaft. Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der Bundesrepublik
Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen. Es bedarf daher einer Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, um objektiv strafbare Inhalte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten unverzüglich zu entfernen
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B. Lösung
Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität anzuhalten, werden durch den Entwurfgesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt. Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität, ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden.
C. Alternativen
Keine.
Die Vorlage des Gesichtseichmanns wurde ja gerade zurückgepfiffen, aber es wohl nur eine Frage der Zeit, bis der Vorgartenzwerg damit durchkommt.
"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
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