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Thema: "Das Recht muss gelten"

  1. #1
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    Standard "Das Recht muss gelten"

    Die FPÖ erwägt in Österreich darüber abstimmen zu lassen, sollte sie an die Macht kommen, ob in Österreich eine indirekte, repräsentative Demokratie oder eine direkte Demokratie bestehen soll.

    Es gibt einen Trugschluss bei dieser Debatte, der verschleiert, dass das tatsächliche Problem durch die Abstimmung über eine solche Frage, gar nicht angegangen wird.

    Die Frage danach, ob eine direkte oder eine indirekte, repräsentative Demokratie besser sei, erzeugt eine Illusion. Die Illusion daran ist, dass es der Mechanismus sei, mit dem die Demokratie gesteuert wird, der über Wohl und Wehe entscheidet. Doch diese Betrachtung ist eine Illusion.

    Der Mythos der direkten Demokratie verschleiert, dass man theoretisch allem was die Mehrheit verlangt, auf diesem Wege einen Anstrich von Recht verpassen kann. Doch dieser Anstrich ist illusorisch, weil die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit genauso wenig gleichbedeutend ist mit Recht wie eine Herrschaft der Minderheit über die Mehrheit.

    Recht steht sowohl über der Minderheit wie auch über der Mehrheit. Recht steht über aller Macht und ist das ordnende Friedensprinzip um Konflikte zwischen Menschen zu schlichten. Die Instrumentalisierung und Pervertierung dessen, vermittels Beugung und Biegung, versucht lediglich eine Legitimation von initiierender Gewalt und der einseitigen Schlichtung von Konflikten durch die Macht des Stärkeren. Auf diese Weise wird es zu Unrecht.

    Wenn die bloße Frage nach der Anzahl der Köpfe gleichbedeutend sein soll mit dem was man schlechtestensfalls Recht benennt, dann existiert kein Recht sondern eine Willkürherrschaft, eine sogenannte Tyrannei der Mehrheit gegenüber der Minderheit. Der Mechanismus der zu einer Entscheidung führen soll, wäre gleichgesetzt mit der Frage nach Unterscheidung von Recht und Unrecht. Recht und Unrecht sind jedoch Kategorien die durch die Befragung der menschlichen Vernunft beantwortet werden können. Sie werden nicht beantwortet indem Menschen ihre Hand heben sollen.

    Plakativ gesprochen illustriert auch die Frage ob man rothaarige Menschen aufhängen sollte, eine Entscheidung, über die man direktdemokratisch mit ja oder nein antworten kann.

    Würde man das Recht heranziehen, welches ausnahmslos initiierende Gewalt gegen Menschen untersagt, auch und gerade dem Staat diese initiierende Gewalt verbietet und verbieten muss, dann würde eine solche Befragung - ob man rothaarige Menschen aufhängen sollte - ein Zeugnis des Unrechts ablegen.

    Bevor es zu menschlichen Handlungen kommt, muss die Frage nach dem Recht gestellt werden.

    Recht kann nicht vom Staat gesetzt werden. Zum einen ist es in der Geschichte der Menschheit außerstaatlich, vorstaatlich entstanden. Als es entstand, gab es keine Staaten. Es steht somit über dem Staat. Ein Staat, der sich dem Recht widmet, muss dieses konsultieren bevor er Gesetze verabschiedet. Denn ein Staat, der das Recht beugt und biegt und zum Gesetzesstaat sich wandelt, ist kein Rechtsstaat mehr. Gesetze die nicht im Einklang mit dem stehen was Recht ist, sind unrechte Gesetze.

    Ein Rechtsstaat versucht sich auf das Recht zu beziehen, auch wenn er es, wenn man die Welt betrachtet, in keinem Rechtsstaat wirklich schafft, sich konsequent daran zu halten und stets die Tendenz vorweist, Recht zu beugen und auszuhölen, zum nachhaltigen Schaden der Gesellschaft.

    Das Recht legt die Menschen und das Gewaltmonopol an die Leine und stülpt ihnen zurecht einen Beißkorb über. Die Menschen sind nicht freier, wenn sie rechtlos geworden sind sondern unfreier und unsicherer. Recht schafft Ordnung.

    Staaten, die sich beispielsweise auf das Recht beziehen, während sie den Menschen im Lande sukzessive Grundfreiheiten absprechen, verwirken ihren Anspruch darauf, noch als Rechtsstaaten zu gelten. Grundfreiheiten sind die essentiellen Freiheiten der Menschen vor der Tyrannei des Staates wie es diese immer und überall im Laufe der Geschichte gegeben hat und unerträgliches Leid verursachte. Ebenso Unrecht ist es, wenn eine Partei im Namen des Rechts den Menschen Pressefreiheit verbietet. Denn es ist ein genuines Menschenrecht, wenn sich ein Mensch Ressourcen aneignet, sie erarbeitet, produziert und verkauft, dass keine fremde Macht ihn in Ketten legt. Wo das im Namen des Rechts geschieht, ist das Recht nicht mehr Programm sondern das Unrecht.

    Wenn im Namen des Rechts Rechte eingeschränkt werden, ist dies ein Widerspruch bei dem analysiert werden muss, welche Rechte des Menschen fundamental sind und welche instrumentalisiert und pervertiert zur Tyrannei führen und damit Unrecht sind. Es gibt natürlich auch als "Rechte" verschleierte Ansprüche, die kein Recht darstellen. Oft sind solche Ansprüche in einer Gesellschaft dann vorhanden, wenn zuvor staatliche Eingriffe und Gesetze, anderswo Freiheiten unterbunden haben, sodass als Alternative auf Ansprüche zurückgegriffen wurde. In diesem Sinne wäre es Recht, die Ansprüche abzuschaffen und gleichzeitig die Ursachen die sie haben entstehen lassen, mit zu beseitigen, nämlich die staatlichen Eingriffe und Gesetze, die eine selbstverantwortliche Freiheit untergraben und ausgehölt haben.

    In einer indirekten, repräsentativen Demokratie wird, wie der Name schon sagt, die Macht der Mehrheit nicht so sehr in den Vordergrund gestellt. In dem Sinne wie die Repräsentanten glauben, im Sinne der Menschen zu handeln, können sie sich gleichwohl auch übel verschätzen und Teile des Volkes fühlen sich zunehmend nicht mehr repräsentiert. Auch die indirekte, repräsentative Demokratie hat eine innere Problematik vorzuweisen, welche die Akzeptanz in der Gesellschaft untergraben kann.

    Der Kern der Probleme, die der Frage nach einer Entscheidungslust im Bezug darauf, ob es eine direkte oder eine indirekte, repräsentative Demokratie geben soll, vorangestellt ist, ist das gegenwärtige Fehlen eines Verständnisses darüber was Recht ist und was es vom Unrecht unterscheidet.

    Diese Grundlage, die man bei Murray Newton Rothbard oder auch Friedrich August von Hayek nachlesen kann, impliziert, dass es von Seiten des Staates und über das Instrument des Staates, von Seiten gesellschaftlicher Teile, kein Recht geben kann, das wirtschaftliche Vorwärtskommen von Menschen zu behindern und dass es auch kein Recht darin geben kann, das Tauschmittel der Menschen als gesetzliches Zahlungsmittel vorzuschreiben und es im Sinne von Interessengruppen zwangsinflationieren zu lassen, was zusammen genommen eine wirtschaftliche Krisensituation, wie sie gegenwärtig existiert, hervorbrint und hervorgegangen ist, aus einem fehlenden Verständnis darüber was Recht ist und was es vom Unrecht unterscheidet.

    In diesem Sinne ist die Frage ob man eher eine direkte Demokratie oder eine indirekte, repräsentative Demokratie befürwortet, schlicht und ergreifend, irrelevant. Wenn man das Recht nicht zur Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung heranzieht, das Recht, dass dem Individuum seine Freiheit vor initiierender Gewalt gewährt, dann ist es im Grunde fast egal, in welcher staatlichen Verfasstheit man lebt. Denn die Tyrannei gallopiert auf siebenmeilenstiefeln heran.

  2. #2
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Standard AW: "Das Recht muss gelten"

    Zitat Zitat von FreiSein Beitrag anzeigen
    [...]
    Recht kann nicht vom Staat gesetzt werden. Zum einen ist es in der Geschichte der Menschheit außerstaatlich, vorstaatlich entstanden. Als es entstand, gab es keine Staaten. Es steht somit über dem Staat. Ein Staat, der sich dem Recht widmet, muss dieses konsultieren bevor er Gesetze verabschiedet. Denn ein Staat, der das Recht beugt und biegt und zum Gesetzesstaat sich wandelt, ist kein Rechtsstaat mehr. Gesetze die nicht im Einklang mit dem stehen was Recht ist, sind unrechte Gesetze. [/FONT][/COLOR]
    [...]
    Das sehe ich etwas anders.
    Deine Behauptung, es gäbe gar kein positives Recht, erscheint mir doch etwas sehr gewagt. Kurz: Das allermeiste Recht, dem Du als Bürger bzw. als Rechtssubjekt unterworfen bist, ist konkret vom Gesetzgeber gesetz worden.
    M.E. gibt es positives, d.h. durch den Gesetzgeber gesetztes, und überpositives Recht, das sogenannte Naturrecht. Und nur für letztes gilt, daß es - theoretisch - unabhängig davon gilt, ob der Gesetzgeber es anerkennt oder nicht. Praktisch ist das Ganze viel komplizierter: In der Praxis kommt es natürlich darauf an, ob der Gesetzgeber (bzw. der Staat, zu deren Staatsgewalt er gehört) das Naturrecht anerkennt. Es ist ja nun nicht so, daß die Menschenrechte global faktische Allgemeingültigkeit hätten. Teilweise wird ihre Universalität als westlicher Kulturimperialismus interpretiert. In der Praxis gilt ja auch nicht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sondern bestimmte Vertragswerke, denen ein Staat als Unterzeichner beitritt oder nicht.
    Zudem gibt es erhebliche theoretische Probleme: Woran kann man erkennen, ob eine Norm naturrechtlich, also zeitlos gültig und dem Einfluß des Gesetzgebers entzogen, ist? Warum wurden die naturrechtlichen Normen nicht schon früher als solche erkannt? Gibt es noch unerkannte? Widerspricht die Naturrechtslehre nicht der gerade der dem momentanen Zeitgeist entsprechenden Lehre, daß alles relativ, alles ein kultur- und kontextsensitives Narrativ und kein Wahrheit endgültig und zeitlos ist?

    Richtig ist in Deinen Ausführungen, daß ein Staat, der weithin anerkannte naturrechliche Normen ("Menschenrechte") nicht zum Teil seiner Rechtsordnung macht, nach allgemeiner Auffassung kein Rechtsstaat ist. Konkret: ein auf einer demokratischen Mehrheit basierendes Gesetz, daß die Tötung von Brillenträgern straffrei stellt, kann zwar demokratisch, aber nicht rechtsstaatlich sein. Demokratie und Rechtsstaat sind nicht deckungsgleich.

  3. #3
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: "Das Recht muss gelten"

    Man solle also die "Wahl" haben:
    Demokratie oder Demokratie.
    So wird Stimm- und Schlachtvieh verkauft.
    Alternativlos.
    Die FPÖ erwägt in Österreich darüber abstimmen zu lassen,sollte sie an die Macht kommen,ob in Österreich eine indirekte, repräsentative Demokratie oder eine direkte Demokratie bestehen soll.[...]
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  4. #4
    doch nicht Benutzerbild von stuff
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    Standard AW: "Das Recht muss gelten"

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    Das sehe ich etwas anders.
    Deine Behauptung, es gäbe gar kein positives Recht, erscheint mir doch etwas sehr gewagt. Kurz: Das allermeiste Recht, dem Du als Bürger bzw. als Rechtssubjekt unterworfen bist, ist konkret vom Gesetzgeber gesetz worden.
    M.E. gibt es positives, d.h. durch den Gesetzgeber gesetztes, und überpositives Recht, das sogenannte Naturrecht. Und nur für letztes gilt, daß es - theoretisch - unabhängig davon gilt, ob der Gesetzgeber es anerkennt oder nicht. Praktisch ist das Ganze viel komplizierter: In der Praxis kommt es natürlich darauf an, ob der Gesetzgeber (bzw. der Staat, zu deren Staatsgewalt er gehört) das Naturrecht anerkennt. Es ist ja nun nicht so, daß die Menschenrechte global faktische Allgemeingültigkeit hätten. Teilweise wird ihre Universalität als westlicher Kulturimperialismus interpretiert. In der Praxis gilt ja auch nicht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sondern bestimmte Vertragswerke, denen ein Staat als Unterzeichner beitritt oder nicht.
    Zudem gibt es erhebliche theoretische Probleme: Woran kann man erkennen, ob eine Norm naturrechtlich, also zeitlos gültig und dem Einfluß des Gesetzgebers entzogen, ist? Warum wurden die naturrechtlichen Normen nicht schon früher als solche erkannt? Gibt es noch unerkannte? Widerspricht die Naturrechtslehre nicht der gerade der dem momentanen Zeitgeist entsprechenden Lehre, daß alles relativ, alles ein kultur- und kontextsensitives Narrativ und kein Wahrheit endgültig und zeitlos ist?

    Richtig ist in Deinen Ausführungen, daß ein Staat, der weithin anerkannte naturrechliche Normen ("Menschenrechte") nicht zum Teil seiner Rechtsordnung macht, nach allgemeiner Auffassung kein Rechtsstaat ist. Konkret: ein auf einer demokratischen Mehrheit basierendes Gesetz, daß die Tötung von Brillenträgern straffrei stellt, kann zwar demokratisch, aber nicht rechtsstaatlich sein. Demokratie und Rechtsstaat sind nicht deckungsgleich.
    Das was heute als "Menschenrecht" bezeichnet wird, ist nicht immer Naturrecht. Gerade diese ganzen "Recht auf"-Menschenrechte sind nicht universalisierbar und somit kein Naturrecht. Ein Naturrecht muss - wie der Name schon sagt - aus der Natur des Menschen entspringen und somit auch für alle Menschen universell gelten. Würde mich mal interessieren, was deine Definition eines Rechtsstaates gibt.

  5. #5
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    Standard AW: "Das Recht muss gelten"

    Es gibt nur ein Recht, das ich akzeptiere ... das Recht, gegen etwas sein zu dürfen. Das Recht, "nein" sagen zu dürfen, das Recht, etwas nicht machen oder ertragen zu müssen, was einem nicht passt. Das ist das einzige Menschenrecht, was zählt ... es beinhaltet alle Rechte in sich ... der Schwule muss sich nicht mobben lassen und ich muss nicht ertragen müssen, wenn er seinen Lover befummelt oder mir erzählen will, wie geil sich Analsex anfühlt.
    Ich muss etwas nicht erdulden, ich muss nirgends mitmarschieren oder zur Wahl gehen. Ich muss nicht Vegetarier oder Nichtraucher werden, ich muss kein Patenkind aus Simbabwe adoptieren und ich muss vor allem nicht freundlich sein zu irgendwelchen Idioten, die mir sagen wollen, dass es ein Menschenrecht sei, für irgendetwas zu sein.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  6. #6
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Standard AW: "Das Recht muss gelten"

    Zitat Zitat von stuff Beitrag anzeigen
    Das was heute als "Menschenrecht" bezeichnet wird, ist nicht immer Naturrecht. Gerade diese ganzen "Recht auf"-Menschenrechte sind nicht universalisierbar und somit kein Naturrecht. Ein Naturrecht muss - wie der Name schon sagt - aus der Natur des Menschen entspringen und somit auch für alle Menschen universell gelten.
    [...]
    Würde ich etwas anders formulieren. Richtig ist natürlich, daß das Naturrecht aus den Natur des Menschen entspringen muß. Zustimmen würde ich Dir auch darin, daß es eine Tendenz die Menschenrechte, deren wichtigste Quelle ja das Naturrecht ist, extensiv auszulegen. Was wird in letzter Zeit manchmal nicht alles mit Art. 1 I GG angeblich hergeleitet... Andererseits bestimmt das Naturrecht durchaus bestimmte Rechte auf irgendetwas, wobei dieses irgendetwas in seiner Urform in der Regel ein Unterlassen des Staates ist: Ein Mensch hat bestimmte Rechte, die die elementare Sphäre seiner Freiheit schützen sollen, gegenüber der Staatsgewalt. Die hat prinzipiell jeder Mensch gegen jeden Staat auf dessem Staatsgebiet er sich aufhält. Wobei er als Nicht-Staatsbürger kein Menschenrecht hat, sich auf dem Staatsgebiet überhaupt aufzuhalten (was seine Menschenrechte gegenüber diesem Staat nicht tangiert; allerdings kann muß ihm der Drittstaat überhaupt keinen Zugang gewähren, kann also die Situation an sich verhindern).

    Mit "Recht auf"-Menschenrechte meinst Du vermutlich vor allem die weitergehenden Rechte (quasi zweiter Generation), im sozialen Bereich einen Anspruch auf einen menschenwürdigen Standard begründen. Die sind regelmäßg aus den Rechten der ersten Generation abgeleitet (und damit selbst kein Naturrecht). Und hier stellt sich mehr als bei den "ursprünglichen" Menschenrechten der ersten Generation die Frage, wer denn der Ansprechpartner ist. Für Staatsbürger eines Staates ist das ja primär der Staat ihrer Staatsbürgerschaft. Die Frage tritt aber regelmäßig gerade dann auf, wenn dieser Staat (d.h. der Staat der Staatsbürgerschaft) diese Rechte faktisch nicht gewährt. Das Extensive ist nun, daß mittlerweile vielfach propagiert wird, die Staatsbürger des betroffenen Staates könnten sich nun nach Belieben einen anderen Staat aussuchen und gegenüber diesem ihre vermeintlichen Rechte einklage. Dem ist nicht so: Zwar kann ich nachvollziehen, das jeder Mensch das "Recht, Rechte zu haben" (Hannah Arendt) hat (oder haben sollte), aber gerade bei den Menschenrechten zweiter Generation spielen die Rechte der Staaten auch eine Rolle: Es gibt - weder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (die ohnehin nicht rechtsverbindlich ist) noch in den (für die Staaten, die ratifiziert haben) rechtlich verbindlichen Abkommen (z.B. der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte) ein Recht auf Asyl. Und kein (vernünftiger) Staat wird gewillt sein, dieses Recht ohne Beschränkung jedem Willigen zu gewähren.

    Zitat Zitat von stuff Beitrag anzeigen
    [...]
    Würde mich mal interessieren, was deine Definition eines Rechtsstaates gibt.
    Das ist unglaublich schwer und ich bin kein Experte. Es gibt einige formale Kriterien wie
    - Gewaltenteilung
    - Gebundenheit des Staates an Recht und Gesetz
    - Verfahrensgerechtigkeit (jeder ist vor dem Gesetz gleich)

    und materielle Inhalte; in toto ist das schwer zu fassen:

    - Anerkennung der Meschenrechte erster Generation
    - Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei staatlichem Handeln
    - Staatshaftung (der Staat steht für eventuelles Fehlverhalten von seiner Seite gegenüber seinen Bürgern gerade)
    - Rechtssicherheit (der Bürger darf sich auf die geltende Rechtslage verlassen)

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