"Bürge niemals für einen Fremden" - diesen Rat der Alten sollte man stets befolgen. Schnell kann das nämlich teuer werden. Gutmenschen empören sich nun über auflaufende Kosten, doch sie haben eine Verpflichtungserklärung unterschrieben..................die hätte man vor der Unterschrift aber auch durchlesen sollen! Gutes tun zu wollen und es dann auf die Gesellschaft abwälzen, funktioniert nicht immer.
Wer Freunde oder Bekannte im Nicht-EU-Ausland hat wird das Prozedere (Einladung, Verpflichtungserklärung) kennen, nicht so unserer hoch motivierten Willkommens-Gutmenschen!
13.000,-€ will der Staat zurückerstattet haben, Geld mit dem das Jobcenter in Vorleistung gegangen ist.
[Links nur für registrierte Nutzer]Flüchtlingskrise
Helfer klagt: Ich bürgte für Flüchtlinge – doch „der Staat hat mich hintergangen“
Sie taten Gutes, doch am Ende kommt sie das sprichwörtlich teuer zu stehen: Menschen, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft finanziell unter die Arme griffen, damit diese auf legalem Weg zu Verwandten nach Deutschland kommen konnten. Doch anstatt nur für den staatlich zugesicherten Zeitraum zu bürgen, sollen die Helfer nun mehrere tausend Euro bezahlen.
Ins Leben gerufen wurde das humanitäre Hilfsprogramm 2013, noch vor der großen Flüchtlingswelle. Alle deutschen Bundesländer, außer Bayern, hatten damals für die Bürgschaften geworben.
Bundesländer profitierten von der Bürgschaft
Und das aus einem bestimmten Grund: Viele syrische Familien konnten den Nachzug ihrer Verwandten alleine nicht stemmen. Dazu gehören sämtliche Kosten für Einreise und Aufenthalt des Flüchtlings, wie zum Beispiel Flugtickets, Behördengebühren, Miete und Unterhalt. Indem Helfer mit der Bürgschaft einsprangen, sind den Ländern zunächst keine Kosten durch die Asylbewerber entstanden.
Einer der Helfer ist der hessische Grünen-Politiker Klaus-Dieter Grothe. Der Mediziner wollte verhindern, dass durch den Familiennachzug weitere Bürgerkriegsflüchtlinge die lebensgefährliche Flucht über den Seeweg wagen. Deshalb entschloss er sich 2013 zu bürgen. Gleiches taten Bekannte aus dem Flüchtlingshelferkreis, in dem Grothe aktiv ist.
„Wir haben mit einem Jahr Bürgschaft gerechnet“
„Die hessische Landesregierung hatte uns garantiert, dass die Bürgschaft für einen Flüchtling dann endet, sobald über seinen Asylantragpositiventschieden wurde. Acht Wochen soll das dauern, haben die Behörden damals gesagt. Da uns aber klar war, dass das sehr optimistisch ist, haben wir und ich mit einem Jahr Bürgschaft gerechnet“, sagt Grothe im Gespräch mit FOCUS Online.
Doch es sollte anders kommen. Das Problem: Diese Versprechen hatten 2013 lediglich Behörden und Politiker auf Landesebene abgegeben. Der Bund will von solchen Zusagen offenbar nichts wissen: Am 6. August 2016 verschärfte die Bundesregierung die Regeln für den Zuzug nach Deutschland.
"Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus", heißt es nun im Aufenthaltsgesetzes. Die Folge: Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren. Das heißt: Die Helfer müssen weiterhin für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge bürgen.
Helfer-Paar droht 13.000 Euro Schaden
Die Konsequenzen des neuen Gesetzes bekommen auch Grothes Bekannte zu spüren. Sie erhielten 2016 die Quittung für ihr Engagement: „Das [Links nur für registrierte Nutzer] verlangt von einem befreundeten Paar über 13.000 Euro zurück. Denn das ist die Summe, die der Staat für ein halbes Jahr Arbeitslosengeld inklusive Erstausstattung [Links nur für registrierte Nutzer] einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie ausgibt.“
Leser-Kommentare (340) [Links nur für registrierte Nutzer]
Dann können sich die Bürgen ja entspannt zurücklehnen. Den Pfennig gibt es seit dem 01.01.2002 nicht mehr.
An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?
in NDS werden jetzt auch die Rechnungen präsentiert großes Entsetzen bei den Bahnhofsklatschern
[Links nur für registrierte Nutzer]Jenen, die so eine Bürgschaft unterschrieben haben flattern nun Kostenbescheide der Arbeitsagenturen ins Haus. Allein in Wolfsburg betrifft das zurzeit rund 100 „Flüchtlingspaten“.
Der [Links nur für registrierte Nutzer] zum Beispiel über die Lukasgemeinde der Stadt. Dort wurde für eine ganze Familie gebürgt.
1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
Bin dafür ein Gutmensch z.B. Lehrer A 14 könnte man 1000 Euro direkt vom Lohn abziehen. Es geht ihm trotzdem gut !! Mehr als 75 % der Lehrer wählen ja Grüne, SPD und Linkspartei !!
Türke muss für zwei Syrier 37500 Euro zahlen .
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Menschen, die für Flüchtlinge bürgen, weiterhin drei Jahre lang deren Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten bezahlen müssen. In dem Fall werden 37.500 Euro rückwirkend fällig.
Hier hatte sich der Kläger William E. Anfang 2015 gegenüber dem Ausländeramt des Kreises Gütersloh dazu verpflichtet, für den Lebensunterhalt zweier Syrer aufzukommen. Das Jobcenter des Kreises Paderborn fordert von ihm ursprünglich 5185 Euro zurück. E, der selbst türkische Staatsbürger ist, hatte in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Minden Recht bekommen (Az.: 7 K 2764/15) - doch jetzt kam es viel schlimmer.
Denn das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Freitag: Der Bürge ist verpflichtet, die Lebenshaltungskosten für seine Schützlinge zu tragen - und zwar bis zu drei Jahre rückwirkend.
Das macht in dem verhandelten Fall nun 37.500 Euro.
Der Kläger William E. hatte sich im Mai 2014 gegenüber der Ausländerbehörde in einer Erklärung verpflichtet,
die Kosten für den Lebensunterhalt zweier syrischer Flüchtlinge zu übernehmen.
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