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Thema: Vorsätzliche Körperverletzung beim fußball

  1. #1
    Dompteur Benutzerbild von Alfred Tetzlaff
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    Standard Vorsätzliche Körperverletzung beim fußball

    Dem Enkel eines Freundes von mir wurden bei einem Fußballspiel ohne Kampf um den Ball in die Beine getreten, sodaß ihm dabei die Kniescheibe und das Schienbein schwer verletzt wurden. Er kann nie mehr diesen Sport betreiben. Meine Frage: Hat ein Strafantrag auf vorsätzliche Körperverletzung um einen Schadensersatz und Schmerzensgeld Erfolg? Vielleicht haben ja einige Juristen hier im Forum Ahnung. Danke für die Antworten im Voraus.

  2. #2
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Vorsätzliche Körperverletzung beim fußball

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Dem Enkel eines Freundes von mir wurden bei einem Fußballspiel ohne Kampf um den Ball in die Beine getreten, sodaß ihm dabei die Kniescheibe und das Schienbein schwer verletzt wurden. Er kann nie mehr diesen Sport betreiben. Meine Frage: Hat ein Strafantrag auf vorsätzliche Körperverletzung um einen Schadensersatz und Schmerzensgeld Erfolg? Vielleicht haben ja einige Juristen hier im Forum Ahnung. Danke für die Antworten im Voraus.
    Es gibt dazu auch mindestens ein Gerichtsurteil. Das sagt google:
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  3. #3
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    34.367

    Standard AW: Vorsätzliche Körperverletzung beim fußball

    und hier
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  4. #4
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Vorsätzliche Körperverletzung beim fußball

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Dem Enkel eines Freundes von mir wurden bei einem Fußballspiel ohne Kampf um den Ball in die Beine getreten, sodaß ihm dabei die Kniescheibe und das Schienbein schwer verletzt wurden. Er kann nie mehr diesen Sport betreiben. Meine Frage: Hat ein Strafantrag auf vorsätzliche Körperverletzung um einen Schadensersatz und Schmerzensgeld Erfolg? Vielleicht haben ja einige Juristen hier im Forum Ahnung. Danke für die Antworten im Voraus.
    Ich bin kein Jurist, habe aber früher KS betrieben, und bin daher mit der Problematik vertraut. Zwar ist jede Verletzung eine mindestens fahrl. KV, aber jedem Sportkampf-Teilnehmer wird unterstellt, Verletzungen mindestens in Kauf zu nehmen, wenn er ohnhin nicht eingewilligt hat. § 226 StGB. Gilt aber nur für regelkonformes Verhalten. Dazu zählen unstreitig Härte und Unfairness, aber keine grob regelverstossenden Fouls.

    Die sind duch das stillschweigenden Einverständnis nicht gedeckt, somit eine klare KV plus Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das ist natürlich alles nur Theorie. In der Praxis musst du eine Anzeige machen und klagen. Sprich brauchst du wie immer in unserem Rechts-system einen erfahrenen und kompetenten, sprich mindestens einen Fachanwalt für Strafrecht, wenn nicht gleich einen spezialisierten Sportanwalt. Kommt also darauf an, was es deinem Freund Wert ist.

  5. #5
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Vorsätzliche Körperverletzung beim fußball

    Für mich ist Sport Körperertüchtigung im Spiel und sonst nix!

    Was heute - besonders in Sportarten, die GEZ-Gebühren abscheppen - so läuft, überschreitet oft die Grenze zur vorsätzlichen Körperverletzung und hat daher wenig bis garnix mit Sport zu tun!

    Der Grund liegt wahrscheinlich darin, daß heute viele Leute, die nicht verstehen, mit Anstand zu verlieren, glauben, den Sport für ihre Profilierung zu brauchen: Das gilt für die Spieler genauso wie für die Zuschauer!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Vorsätzliche Körperverletzung beim fußball

    Zitat Zitat von Alfred Tetzlaff Beitrag anzeigen
    Dem Enkel eines Freundes von mir wurden bei einem Fußballspiel ohne Kampf um den Ball in die Beine getreten, sodaß ihm dabei die Kniescheibe und das Schienbein schwer verletzt wurden. Er kann nie mehr diesen Sport betreiben. Meine Frage: Hat ein Strafantrag auf vorsätzliche Körperverletzung um einen Schadensersatz und Schmerzensgeld Erfolg? Vielleicht haben ja einige Juristen hier im Forum Ahnung. Danke für die Antworten im Voraus.
    Letztlich - wie immer in solchen Konstellationen - eine Frage der Beweisbarkeit. Wenn der Enkel deines Freundes Zeugen dafür hat, die den von ihm geäußerten Hergang bezeugen können, dann stehen die Chancen zweifellos nicht schlecht.

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