Die läßt sich aber anwenden und zwar ganz ohne Diskussionen. Sie läßt sich nur dann nicht anwenden, wenn es Bestimmungen innerhalb der Behörde gibt, mit einem bestimmten Personenkreis anders zu verfahren. Oder dann, wenn Sachbearbeiter mit einer Zugehörigkeit zum bestimmten Personenkreis verantwortlich sind und entscheiden. So gehen zum Beispiel auf den Wohnungsämtern die Wohnungen weg.
Was wäre die Option?
Dass Menschen, welche zu Hunderttauenden infolge Krieg aus der Heimat flüchten, erst einmal auf sozialen Transferleistungen angewiesen sein werden liegt in der Natur der Sache. Die Frage, welche ich mir bei der Zahl stelle - wie hoch ist der Anteil derer, welche vor Krieg und Verfolgung in dieses Land gekommen sind und nach Art. 16a GG und der Genfer Flüchtlungskonvention Schutz und Aufenthalt zu gewähren ist und wie hoch ist der Anteil derer, welchen diese Schutzrechte NICHT zustehen und - wie viele der rund 500 000 Menschen, welche kein Schutzrecht geltend machen können, aber Aufenthaltsstatus genießen sind ebenfalls in ALGII-Bezug.
Die Wahrheit ist wie ein Löwe. Man muss sie nicht verteidigen. Lass sie einfach los. Sie wird sich selbst verteidigen.
Weg mit diesen Hartz IV Scheiss - bedindungsloses Grundeinkommen und gut iss....alles andere ist MÜLL !.
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