Die aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, CDU-Mitglied und Ex-MDB, will die Analyse der Mobiltelefonverbindungen zur Herkunftsidentifizierung von (durch die Bundesregierung rechtswidrig zugelassenen) Asylbewerbern verhindern:
netzpolitik.org: (CDU-)[Links nur für registrierte Nutzer]Tatsächlich gilt:
Das Thema wurde leider fahrlässigerweise in einigen Medien thematisiert und wird daher nun durch eine der üblichen Inszenierungen schnell abgehandelt. Natürlich ist die Forderung nach einer derartigen Überprüfung zur Ermittlung der Herkunft wieder nur ein inszeniertes Theaterspiel, um den Bürgern zu suggerieren, die Bundesregierung tue etwas, aber ihr seien ja leider die Hände gebunden.Das Aufenthaltsgesetz (Paragraf 48, „Ausweisrechtliche Pflichten“) verpflichtet einen Ausländer ohne Identitätspapiere, „Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit“ wichtig sein können, den „Behörden auf Verlangen vorzulegen“. Das Gesetz präzisiert sogar: „Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.“
Selbst wenn die eigentlich rechtlich zwingende Pflicht zum Auslesen der Verbindungsdaten irgendwann praktiziert wird, wird es niemals oder nur in wenigen Alibifällen zu einer vollzogenen Ausweisung führen.