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Verschleierungsverbot in Belgien ist rechtens

In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Dienstag in Straßburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote (Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12).

Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Außerdem ging es um Satzungen von drei belgische Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten.

Gewehrt hatten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt.

2014 hatte der Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich noch abgewiesen.

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Die beiden Musliminnen können ihre Müllsäcke gerne zu Hause in der Heimat tragen. Hier gehen Frauen ohne Schleier.
Schließlich musste meine Tochter, als sie 1991 mit zwei Freundinnen von Berlin nach Indien trampte! auf der Durchreise im Iran auch ein Kopftuch tragen........also sich an die dortigen kulturellen Geflogenheiten anpassen.