Ja nu, in den folgenden Artikeln werden dann die entsprechenden Werte, Rechte und Pflichten, welche man unter verfassungsmäßiger Ordnung versteht, definiert und es ist halt nicht nur Bürger versus Staat, sondern auch Bürger versus Bürger.
Es ist ja auch nicht Sinn einer Verfassung einen Strafrahmen festzusetzen - sondern die Werte, Pflichten und Rechte der Gesellschaft als Ganzes zu definieren. Wie man dann mit dem Bruch eines verfassungsrechtlichen Rechtes umgeht gehört dann z.B. in den Bereich der Strafgesetzgebung, welche konkretisiert und dann auch den Strafrahmen bei Zuwiderhandlung definiert.
Sprich - wenn Einer seine Meinung frei äußert und ein Anderer kommt mir einer Dachlatte daher um die Meinungsäußerung zu unterbinden, dann ist es im besten Falle nicht nur eine Körperverletzung, sondern gleichzeitig der Bruch eines verfassungsrechtlichen Rechtes. Dies müsste eigentlich in der Gesetzgebung mit aufgeführt und dann extrem strafverschärfend wirken. Dass dem in Deutschland nicht so ist - richtig - es sollte aber so sein.
Auch hier wirst Du von mir keinen Widerspruch hören - denn Du beschreibst die Problematik ja zutreffend. Eigentlich ist es zwingend einen Strafrahmen zu definieren, welcher zu Anwendung kommt, wenn man verfassungsrechtliche Rechte bricht bzw. verfassungsrechtliche Pflichten nicht einhält.
In Teilen war dem bzw. ist dem ja so - Wehrdienst war eine Plficht - es bestand die Möglichkeit des Ersatzdienstes, die totalen Wehrdienstverweigerung jedoch war Straftatbestand.
Wieder kein Widerspruch - Art. 1 ist nicht zu definieren, wenn man 10 Menschen fragt was ist unter "Würde des Menschen" zu verstehen bekommt man 10 verschiedene Antworten und Auslegungen.
Ich sage ja nicht dass das Grundgesetz perfekt ist - ist es nicht und ich bemängle ja auch, dass ein bewusste-gezielter-willentlicher Verstoß gegen grundgesetzlich garantierte Rechte und Pflichten eben NICHT direkt und unmittelbar strafbewehrt ist ist. Dadurch beraubt sich eine Gesellschaft, welche sich diese Werte, Rechte und Pflichten gegeben hat genau der Wehrhaftigkeit um sich vor Menschen zu schützen, welche diese Werte, Rechte und Pflichten weder respektieren, noch akzeptieren, sondern aus eigenem Anspruch abschaffen wollen.
Generell muss ich ja mit den definierten Werten nicht einverstanden sein - es steht Jedem frei eine Änderung herbeizuführen - dazu braucht man nur eine 2/3-Mehrheit im Parlament zu organiseren. So lange man aber diese Mehrheit nicht hat sind die definierten WErte bindend, auch wenn man diese ablehnt.
Welche Leitkultur der Innenminister da wohlt meint. Er soll lieber die Grenzen besser kontrollieren. Wiedereinamal von Januar - März fast 60.000 illegale Armutsflüchtlinge nach Deutschland gekommen. Lasst doch den Minister reden. In den Gebrüder Grimms Märchen ist wahrscheinlich mehr Wahrheit zu finden als in den Lügen der Politiker aus den etablierten Parteien.
Wir sind Energieumlagegesetz.
Wir sind Abgasskandal.
Wir sind nicht fähig den Anschlag auf den BVB Bus aufzuklären.
Wir sind Macron, aber nicht Le Pen.
Wir sind DSDS, GNTM und the Biggest Loser.
Wir sind Hartz IV.
Das ist die deutsche Leitkultur.
Wenn man sich die schrägen Gestalten ansieht, die an Diskussionen teilnehmen, denkt man in Burkina Faso zu sein.
Nein, das sind keine Deutschen, nur Leute mit deutschem Pass. Fast alle haben nie in ihrem Leben gearbeitet, kommen als Wohlstandssucher ins land und sofort in eine etablierte Partei.
Dort machen sie dann Karriere, weil sie so schön bunt sind...
Hier mal ein ehrlicher Typ. Genau zuhören
Verschleierungsverbot in Belgien ist rechtens
In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Dienstag in Straßburg bereits zum zweiten Mal entsprechende Verbote (Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12).
Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Außerdem ging es um Satzungen von drei belgische Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten.
Gewehrt hatten sich zwei Musliminnen, die aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt.
2014 hatte der Menschenrechtsgerichtshof eine Beschwerde gegen ein vergleichbares Verbot in Frankreich noch abgewiesen.
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Wir haben uns über unser Dasein vor uns selbst zu verantworten;
folglich wollen wir auch die wirklichen Steuermänner dieses Daseins abgeben
und nicht zulassen, dass unsre Existenz einer gedankenlosen Zufälligkeit gleiche.
(Nietzsche)
Sehenswert...
"Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta, sondern der wird selbst Kalkutta.".
Peter Scholl-Latour
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