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Thema: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

  1. #2491
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Frontferkel Beitrag anzeigen
    Oh Gott , noch einer der von Geschichte Kriegsrecht und sonstigem Recht und Gesetzt völlig unbedarft ist .

    Den Besatzermist kannst du die sparen und das Römische Statut erst recht .



    Wann war noch mal der WK II in Europa zu Ende ?
    Besser du ziehst dich in deine Dummschwätzerhöhle zurück .
    Noch mal für dich, Groß-Historiker und Superjurist. Was 1949 geschrieben wurde, war seit 1899 bereits in den wesentlichen Grundzügen auf den Weg gebracht, international anerkannt. Nur deine Gesinnungsgenossen, als sich super zivilisiert Fühlende, haben massiv dagegen verstoßen.

    So und jetzt wieder du mit deiner kaputten Leier.

  2. #2492
    cornjung
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Noch mal für dich, Groß Historiker und Supejurist. Was 1949 geschrieben wurde, war seit 1899 bereits in den wesentlichen Grundzügen auf den Weg gebracht, international anerkannt. Nur deine Gesinnungsgenossen als sich super zivilisiert Fühlende haben massiv dagegen verstoßen. So und jetzt wieder du mit deiner kaputten Leier.
    So, so...also war der gezielte Bomben-TERROR der Alliierten gegen ungeschützte, verteidigungsunfähige und völlig wehrlose deutsche Alte, Frauen, Kinder und verwundete ZIVILISTEN seit 1899 legal. International anerkannt. Vom Abwurd der Atombombe auf zivile Ziele ganz zu schweigen. Die gezielte Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und die planvolle Ermordung deutscher Kriegsgefangener auf den Rheinwiesen auch. Ich verstehe....alles seit 1899 völlig legal.

  3. #2493
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ein angeblich in Marburg studierter und promovierter " Historiker " Prof. Dr. Dr. Dr. hc @ juenger_fan im HPF alleine genügt nicht.
    Wir haben jetzt noch " Historiker " Prof. Dr. a. D. Hias Kneißel. Zufällig auch von der Uni Marburg.

    Die winner sind die, welche in ihrer 1000-jährigenden Geschichte 100 Kriege gewonnen, und lediglich zwei fast gewonnen haben, hätten sich nicht Schicksal, unglückliche Umstände und der Zufall gegen sie gerichtet. Loser sind die, die Dutzende Kriege vor und nach Masada verloren, und das beschönigen.

    Komm aufs Forentreffen, damit du endlich mal richtige deutsche Rentner kennen lernst.
    Ich sagte schon mal , dass du anscheinend den Kampf gegen dein eigenes Leben verloren hast. Sonst würdest Du nicht mit deinem Gepolter dein Wissenslöcher stopfen müssen und deine Krakelerei als Existenzzeichnen absondern.

    Die Uni Marburg ist eine gute Quelle für die, die sich mit den Dingen die damals unter Federführung hervorragender Juristen abgespielt haben, befassen. Weltweit schauen sich angehende am Völkerrecht Interessierte dort die umfassenden Quellen an. Selbst vom Platz der Nationen ist das heute Anlaufstelle.

    Nur dir ist das verwehrt......und das nicht, weil du nicht weißt , wo Marburg liegt.

    ( Kurze Anmerkung zum Prof hab ich es nicht gebracht, war annere Baustähle)

  4. #2494
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Dein Ablass ist aus dem Begriff Kriegsverbrechen heraus unter dem Gesichtspunkt justiziables Recht totaler Unsinn.

    Das Römische Statut ( Entwickelt aus den seit 1899/1907 gültigen Regeln der Haager Landkriegsordnung) bestimmt international gültig was strafbare Kriegsverbrechen sind und nicht irgend ein nationales Recht....
    Nur, dass das Römische Statut eben erst 4 Jahre nach Kriegsende heraus kam, also auf den 2.WK überhaupt nicht anwendbar ist.
    Für die Nürnberger Prozesse gabs ja das " Statut für den Internationalen Militärgerichtshof" hier nachzulesen: [Links nur für registrierte Nutzer] , in welchem Kriegsverbrechen in Artikel 6b definiert werden.
    Nur hat auch dieses Statut den Mangel, dass es ja erst am 8.August 1945 verabschiedet wurde, mithin 3 Monate nach Kriegsende und somit nach dem Grundsatz "nulla poena sine lege = keine Strafe ohne Gesetz" nicht rückwirkend auf Ereignisse vor diesem Datum anwendbar ist.
    Hat natürlich von diesen "moralisch überlegenen" Siegern niemanden interessiert.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  5. #2495
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Nur, dass das Römische Statut eben erst 4 Jahre nach Kriegsende heraus kam, also auf den 2.WK überhaupt nicht anwendbar ist.
    Für die Nürnberger Prozesse gabs ja das " Statut für den Internationalen Militärgerichtshof" hier nachzulesen: [Links nur für registrierte Nutzer] , in welchem Kriegsverbrechen in Artikel 6b definiert werden.
    Nur hat auch dieses Statut den Mangel, dass es ja erst am 8.August 1945 verabschiedet wurde, mithin 3 Monate nach Kriegsende und somit nach dem Grundsatz "nulla poena sine lege = keine Strafe ohne Gesetz" nicht rückwirkend auf Ereignisse vor diesem Datum anwendbar ist.
    Hat natürlich von diesen "moralisch überlegenen" Siegern niemanden interessiert.
    Danke für den wichtigen Hinweis. Ich denke, nach dem Duktus deines Schreibens, dass du den Begriff Rechtsentwicklung zutreffen ( also ohne weiteren kompliziertennErläterungen ) verstehen kannst. Deshalb verbleibt es dabei dem richtigen und legitimen Handeln der Kläger in Nürnberg ( heute in causae Srebenica, Ruanda ) die aus den bereits bestehenden Rechtsnormen die Konsequenzen für die dt.Kriegsverbrechen in WK II zu ziehen. Das wurde in der Beweisaufnahme dort hervorragend praktiziert. Daraus ergab sich dann. Die Manifestation in dem Statut.

    Dein Feuerbach zieht demnach in dem Fall Nürnberg nicht, weil diese Sentenz in der konstitutive Rechtsanwendung im Falle von staatlich angeordnetem Begehen von Verbrechen bereits durch übernationales Völkerrecht erkennbar eine Rechtswidrigkeit ist . Daher gab es das notwendige lege bereits.

    Die persönliche Schuldbemessung in diesen Fällen im Falle der rechtl ich einwandfreien Verurteilung hat das Gericht in Nürnberg in zutreffender Weise gefunden, somit dem poenalen Gedanken die richtige Ausrichtung gegeben

  6. #2496
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Danke für den wichtigen Hinweis. Ich denke, nach dem Duktus deines Schreibens, dass du den Begriff Rechtsentwicklung zutreffen ( also ohne weiteren kompliziertennErläterungen ) verstehen kannst. Deshalb verbleibt es dabei dem richtigen und legitimen Handeln der Kläger in Nürnberg ( heute in causae Srebenica, Ruanda ) die aus den bereits bestehenden Rechtsnormen die Konsequenzen für die dt.Kriegsverbrechen in WK II zu ziehen. Das wurde in der Beweisaufnahme dort hervorragend praktiziert. Daraus ergab sich dann. Die Manifestation in dem Statut.

    Dein Feuerbach zieht demnach in dem Fall Nürnberg nicht, weil diese Sentenz in der konstitutive Rechtsanwendung im Falle von staatlich angeordnetem Begehen von Verbrechen bereits durch übernationales Völkerrecht erkennbar eine Rechtswidrigkeit ist . Daher gab es das notwendige lege bereits.

    Die persönliche Schuldbemessung in diesen Fällen im Falle der rechtl ich einwandfreien Verurteilung hat das Gericht in Nürnberg in zutreffender Weise gefunden, somit dem poenalen Gedanken die richtige Ausrichtung gegeben
    Tut das nicht weh?
    Maas zahlt wohl sehr gut

  7. #2497
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    ... die aus den bereits bestehenden Rechtsnormen die Konsequenzen für die dt.Kriegsverbrechen in WK II zu ziehen....
    Und welche internationalen , völkerrechtlichen Rechtsnormen waren dies deiner Meinung nach bis zum 8.Mai 1945 ?
    Mir fallen da nämlich gerade keine ein. Na gut- vielleicht die Haager Abkommen 1899-1907, aber da gibts den Begriff " Kriegsverbrechen" gar nicht.
    Also, lass uns mal an deiner Weisheit teilnehmen und nenne uns die Rechtsnormen, nach denen ein Kriegsverbrechen bis zum 8.Mai 1945 als solches definiert wurde und welche Strafmaße dafür festgelegt waren.
    Welches "übernationale Völkerrecht" soll es denn da gegeben haben, beruhend auf welchem von den Staaten ratifizierten Verträgen ?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  8. #2498
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Ach??????

    Artikel 22, 23 Abschnitt 2 HLKO gibt es nicht mehr ?

  9. #2499
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Und nach den Artikeln 2 und 23 sind die Verurteilungen in den Nürnberger Siegerjustiz-Schauprozessen erfolgt ?
    Die Haager Landkriegsordnung enthält für Verstöße gegen die in ihr enthaltenen Regeln keine Festlegungen zu Sanktionen für Personen oder Personengruppen.
    Wollen wir mal den Artikel 23 auseinandernehmen in Bezug darauf, was die Alliierten so angestellt haben und warum denn keiner von denen dafür verurteilt wurde ?

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    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #2500
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Die deutsche Militärjustiz hat Angehörige der Wehrmacht und SS wegen Kriegsverbrechen verurteilt, die Armeen der Sieger haben nicht einen Angehörigen wegen Kriegsverbrechen verurteilt.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

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