User in diesem Thread gebannt : Kurti, Daggu and Schopenhauer


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Thema: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

  1. #2521
    Mitglied Benutzerbild von Frankenberger_Funker
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Du sagst es. Das Privileg eines Prozesses kam den allermeisten Opfern des NS-Regimes nicht zuteil - und wenn ausnahmsweise doch, so handelte es sich um Schauprozesse der billigsten Art.

    Fettung durch mich.
    Nun ja, viel mehr als ein billiger Schauprozess war das IMT in weiten Teilen aber auch nicht.

  2. #2522
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Frankenberger_Funker Beitrag anzeigen
    Nun ja, viel mehr als ein billiger Schauprozess war das IMT in weiten Teilen aber auch nicht.
    Trotzdem wurde mit den Nürnberger Prozessen der Grundstein zur Verfolgung von Kriegsverbrechen gelegt.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Rechtsgeschichtliche Bedeutung[[Links nur für registrierte Nutzer] | [Links nur für registrierte Nutzer]]

    Die Nürnberger Prozesse gelten als Durchbruch des Prinzips, dass es für einen Kernbestand von Verbrechen keine [Links nur für registrierte Nutzer] geben darf. Erstmals wurden die Vertreter eines zum Zeitpunkt ihrer Taten [Links nur für registrierte Nutzer] Staates für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen.
    Als [Links nur für registrierte Nutzer] gingen die von den vier Alliierten vereinbarten und vom Gericht angewendeten Grundsätze in das Völkerrecht ein:

    • Jede Person, welche ein [Links nur für registrierte Nutzer] Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.
    • Auch wenn sein nationales Recht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.
    • [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] sind für von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.
    • [Links nur für registrierte Nutzer] befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.
    • Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
    Whatever you do, do no harm!

  3. #2523
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Ja aber hallo !!!!!!!!! Danke, dass du mich darauf aufmerksam machst, dass meine Quelle vom Himmel gefallen ist :-)

    Nur fällt mir gerade ein, dass es so etwas wie Rechtsentwicklung gibt, etwas , das sich aufeinander aufbaut, vom Ursprung bis zum........Deshalb ist das, was 1949 manifestiert wurde schon vorher !!!!!!!! rechtsbestimmend gewesen, Facetten mögen erst durch die Manifestation ausgeleuchtet worden sein. Was Kriegsverbrechen sind, ist seit 1899 zu erkennen gewesen. Dein Kurzschluss nationales Recht in dem Fall über supranstionales Recht zu setzen, brachte niemand eine Erleuchtung.

    Die ganz tolle von Juristen weltweit gelobte Anklageschrift des Herr Jenkins hat das 1945 bereits rechtskonform und rechtsentwickelnd ausgearbeitet. Ganz tolle Leistung. Darfst gerne in der Uni Marburg dich mit den Dingen beschäftigen.
    Könnte deiner Entwicklung nicht schaden. Denke mir aber, dass dein Rechtsdralls so eingefahren ist, dass es mit dem Entwickeln schwer wird.
    Das habe ich keineswegs gemacht, da es bei der Argumentation:
    a) um die Zeitpunkte ging.
    b) darum ging wer die Rechtssetzung betreibt.

    Letzteres wird eben nicht von prozessbeteiligten Richtern und Anwaelten gemacht, sondern von irgendeiner gesetzgebenden Funktion. Es ist hierbei unerheblich, ob das nationale oder "supranationale" Organe sind. Was allerdings einen Beigeschmack hat, ist der Umstand wenn ex post fakto Rechtsetzung erst von einer Feindpartei betrieben wird, die dann auch noch die Richter und Anklaeger bestimmt, sowie die Verteidigung behindert. Und obendrein nach Beweisfuehrung aussetzt, sowie willkuerlich bestimmen laesst was Tatsachen sind und was nicht. Ist uebrigens nicht das einzige was aus den Nuernberger Prozessen und nachfolgenden Scheinverfahren eine juristische Farce macht.
    Wahrheit Macht Frei!

  4. #2524
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Das habe ich keineswegs gemacht, da es bei der Argumentation:
    a) um die Zeitpunkte ging.
    b) darum ging wer die Rechtssetzung betreibt.

    Letzteres wird eben nicht von prozessbeteiligten Richtern und Anwaelten gemacht, sondern von irgendeiner gesetzgebenden Funktion. Es ist hierbei unerheblich, ob das nationale oder "supranationale" Organe sind. Was allerdings einen Beigeschmack hat, ist der Umstand wenn ex post fakto Rechtsetzung erst von einer Feindpartei betrieben wird, die dann auch noch die Richter und Anklaeger bestimmt, sowie die Verteidigung behindert. Und obendrein nach Beweisfuehrung aussetzt, sowie willkuerlich bestimmen laesst was Tatsachen sind und was nicht. Ist uebrigens nicht das einzige was aus den Nuernberger Prozessen und nachfolgenden Scheinverfahren eine juristische Farce macht.

    Nur noch kurz und dann Ciao erstmal.
    Deine Ansicht ist und bleibt falsch. Die Rechtssetzung im Gerichtsverfahren obliegt immer und überall dem, der das Verfahren führt. Er hat sich an die geltenden Standards eines Verfahrens im den Zeitpunkt des Verfahrens, der in seiner Hoheitsgewalt geführt wird, zu halten. Ist zweifellos geschehen.
    Ich habe dir schlüssig und nach herrschender Meinung der internationalen Juristerei aufgezeigt, dass der im Prozess zur Anklage gekommene Straftatbestand Kriegsverbrechen eindeutig 1945 den Inhalt voll erfüllt hat, der in der Anklage(Schrift) aufgeführt wurde.
    Aus dem entsprechenden Verlauf des Begriffes aus der HLKO ist bis 1945 die Interpretation des Begriffes legitim und legal ( da weitere den Inhalt füllende internationale Abkommen flankierend hinzukamen) von den Anklägern vorgenommen worden.
    Alles in großartiger intellektueller Art sogar.

    Das ist bei dir und den anderen Chlaqeuren aus dem dumpfen Sumpf der deutschtümmelnden und faschistisch verseuchten Mitbürger als vermissend anzumerken. Viel Spaß noch beim kindischen Rummatschen im Modder.

    Bis denne.......:-)

  5. #2525
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Nur noch kurz und dann Ciao erstmal.
    Deine Ansicht ist und bleibt falsch.
    Noeh, Du scheinst ja noch nicht mal begriffen zu haben was ich schreibe.

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Die Rechtssetzung im Gerichtsverfahren obliegt immer und überall dem, der das Verfahren führt. Er hat sich an die geltenden Standards eines Verfahrens im den Zeitpunkt des Verfahrens, der in seiner Hoheitsgewalt geführt wird, zu halten. Ist zweifellos geschehen.
    Hallo, Es ging um Rechtssetzung durch Anklaeger und Richter. Und um Ex Post Facto.
    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Ich habe dir schlüssig und nach herrschender Meinung der internationalen Juristerei aufgezeigt, dass der im Prozess zur Anklage gekommene Straftatbestand Kriegsverbrechen eindeutig 1945 den Inhalt voll erfüllt hat, der in der Anklage(Schrift) aufgeführt wurde.
    Aus dem entsprechenden Verlauf des Begriffes aus der HLKO ist bis 1945 die Interpretation des Begriffes legitim und legal ( da weitere den Inhalt füllende internationale Abkommen flankierend hinzukamen) von den Anklägern vorgenommen worden.
    Alles in großartiger intellektueller Art sogar.
    Du hat mir keine Meinung "internationaler Juristerei" aufgezeigt, oder musste man das in Deine Texte reinlesen? ... Du hast vielmehr Gegenbehauptungen aufgestellt, weil Dir meine Schlussfolgerungen missfielen. Deswegen kommt ja jetzt auch so infantiele mit ideologischen Adjektiven durchsetzte Zuckungen von Dir:
    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Das ist bei dir und den anderen Chlaqeuren aus dem dumpfen Sumpf der deutschtümmelnden und faschistisch verseuchten Mitbürger als vermissend anzumerken. Viel Spaß noch beim kindischen Rummatschen im Modder.
    Bis denne.......:-)
    Wahrheit Macht Frei!

  6. #2526
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Trotzdem wurde mit den Nürnberger Prozessen der Grundstein zur Verfolgung von Kriegsverbrechen gelegt.

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    Robin Hood hat die Grundlagen für Karl Marx geschaffen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  7. #2527
    Mitglied Benutzerbild von Frankenberger_Funker
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Nur noch kurz und dann Ciao erstmal.
    Deine Ansicht ist und bleibt falsch. Die Rechtssetzung im Gerichtsverfahren obliegt immer und überall dem, der das Verfahren führt. Er hat sich an die geltenden Standards eines Verfahrens im den Zeitpunkt des Verfahrens, der in seiner Hoheitsgewalt geführt wird, zu halten. Ist zweifellos geschehen.
    Ich habe dir schlüssig und nach herrschender Meinung der internationalen Juristerei aufgezeigt, dass der im Prozess zur Anklage gekommene Straftatbestand Kriegsverbrechen eindeutig 1945 den Inhalt voll erfüllt hat, der in der Anklage(Schrift) aufgeführt wurde.
    Aus dem entsprechenden Verlauf des Begriffes aus der HLKO ist bis 1945 die Interpretation des Begriffes legitim und legal ( da weitere den Inhalt füllende internationale Abkommen flankierend hinzukamen) von den Anklägern vorgenommen worden.
    Alles in großartiger intellektueller Art sogar.

    Das ist bei dir und den anderen Chlaqeuren aus dem dumpfen Sumpf der deutschtümmelnden und faschistisch verseuchten Mitbürger als vermissend anzumerken. Viel Spaß noch beim kindischen Rummatschen im Modder.

    Bis denne.......:-)
    Du haust ja ganz schön auf die Kacke, Seppel. Und bist zugleich so herrlich ahnungslos. Siehe den von mir gefetteten Bereich im Zitat.

    Na ja, jeder halt so, wie er kann.

  8. #2528
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Noch mal für dich, Groß-Historiker und Superjurist. Was 1949 geschrieben wurde, war seit 1899 bereits in den wesentlichen Grundzügen auf den Weg gebracht, international anerkannt. Nur deine Gesinnungsgenossen, als sich super zivilisiert Fühlende, haben massiv dagegen verstoßen.So und jetzt wieder du mit deiner kaputten Leier.
    So, so...also war der gezielte Bomben-TERROR der Alliierten gegen ungeschützte, verteidigungsunfähige und völlig wehrlose deutsche Alte, Frauen, Kinder und verwundete ZIVILISTEN seit 1899 legal. International anerkannt. Vom Abwurd der Atombombe auf zivile Ziele ganz zu schweigen. Die gezielte Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und die planvolle Ermordung deutscher Kriegsgefangener auf den Rheinwiesen auch. Alles seit 1899 völlig legal. Ich verstehe, Beschönigung, Relitivierung und Rechtfertigung der grössten Kriegsverbrechen aller Zeiten...
    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Ich habe dir schlüssig und nach herrschender Meinung der internationalen Juristerei aufgezeigt, dass...
    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Die Uni Marburg ist eine gute Quelle für die, die sich mit den Dingen die damals unter Federführung hervorragender Juristen abgespielt haben, befassen
    Du hast schlüssig aufgezeigt, dass du in Marburg zu einem naiven Deppen und hörigen schuldbewussten Sklaven abgerichtet und dressiert wurde, der seinen Herrn dankbat ist, dass sie ihn versklavt haben. Ausserdem hast du aufgezeigt, dass Deutschland wegen einem aufgezwungenen Präventiv-krieg verurteilt wurde, obgleich Briten, Franzosen, Russen, Nato und die USA noch heute Angriffskriege führen.
    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Ich sagte schon mal , dass du anscheinend den Kampf gegen dein eigenes Leben verloren hast.
    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Den Teil deines Gepolter, den Moderatoren zu würdigen hätten, habe ich mal rausgeschmissen.
    Ich sagte schon mal. Immer daselbe mit linken Debattenteilnehmer wie dir. Ausser ad hominem Gepoöbel und Hetze kommt da nichts. Wem sachliche Argumente fehlen, wird persönlich ruft nach Zensur. Typisch. Mami Kahane, bitte hilf dem armen Hiasl....

  9. #2529
    HPF Moderator
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    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat von Kurti [Links nur für registrierte Nutzer]
    Du sagst es. Das Privileg eines Prozesses kam den allermeisten Opfern des NS-Regimes nicht zuteil - und wenn ausnahmsweise doch, so handelte es sich um Schauprozesse der billigsten Art.
    ich empfehle dir mal ein Rundgang in Dresden durch die Gedenkstätte am "Müchner Platz" , da kannst du nachlesen , dass alle "NS Opfer" die dort einsassen nach damaligen Recht und Gesetz verurteilt wurden, manche wurden sogar mangels Beweisen einfach freigesprochen. Beim IMT hätte die Ankläger sich selber mit verurteilen müssen für so ziemlich die gleichen Verbrechen wie sie den Deutschen vorgehalten wurden. Die Angloamerikaner hätten für ihre Terrorbombardierungen noch viel mehr verdient, vor zig Jahren hab ich mal ein Buch von einem Engländer dazu gelesen, ober das unmoralisch war, er bejahte das an etlichen Stellen immer mit einem ja aber, die Deutschen hätten doch damit angefangen
    Geändert von marion (22.07.2017 um 11:16 Uhr)
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  10. #2530
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Bestand die Wehrmacht aus Verbrechern?

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Was 1949 geschrieben wurde, war seit 1899 bereits in den wesentlichen Grundzügen auf den Weg gebracht, international anerkannt. Nur deine Gesinnungsgenossen, als sich super zivilisiert Fühlende, haben massiv dagegen verstoßen.
    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Ich habe dir schlüssig und nach herrschender Meinung der internationalen Juristerei aufgezeigt, dass der im Prozess zur Anklage gekommene Straftatbestand Kriegsverbrechen eindeutig 1945 den Inhalt voll erfüllt hat, der in der Anklage(Schrift) aufgeführt wurde.
    Gemäss deiner eigenen Selbstauskunft bist du ja ein an der Uni Marburg studierter Gross-Historiker und promovierter Super-jurist. Wo waren eigentlich in der Anklageschrift 1945 die Kriegsverbrechen der Alliierten ? Der gezielte und jahrelange Bomben-TERROR der Alliierten gegen ungeschützte, verteidigungsunfähige und völlig wehrlose deutsche Alte, Frauen, Kinder und verwundete ZIVILISTEN. Von dir Kanaille als " Gesinnungsgenossen " diffamiert. Vom Abwurf der Atombombe auf zivile Ziele ganz zu schweigen.

    Die gezielte Massenvergewaltigungen von über 2 MILLIONEN deutscher Frauen nach der Kapitulation, und die planvolle Ermordung duch Hungertot von 2 Millionen deutscher Kriegsgefangener auf den Rheinwiesen . Terror, Massenmord und die grössten ethnische Säüberungen der Welt- Geschichte in den deutschen Ostgebieten, und die Vertreibung von 14 Millionen Deutscher aus ihrer Heimat ? Alles seit 1899 völlig legal ? Ich verstehe, Beschönigung, Relitivierung und Rechtfertigung der grössten Kriegsverbrechen aller Zeiten... gegen Deutsche. Aber die riesen Krokodilstränen bei jedem Araber-oder Bimbo-refugee, der behauptet, vertrieben worden zu sein...
    Geändert von cornjung (23.07.2017 um 10:20 Uhr)

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