Da hat er wohl recht, aber das ist auch kaum zu uebersehen. Ich wuerde sogar noch weitergehen. Im Grunde genommen ist das ein politischer Kampfbegriff mit dem man gegen seine Gegner hetzt.
Unverhohlener als der amerikanische Chefanklaeger ROBERT H. JACKSON haette man es kaum sagen koennen:
Jedoch sollten wir bei der Auslegung des Statuts nicht den einzigartigen und hervorstechenden Charakter dieser Einrichtung als der eines Internationalen Militärgerichtshofs übersehen. Es ist kein Teil des verfassungsmäßigen Mechanismus des inneren Rechts einer der Signatarmächte. Deutschland hat sich bedingungslos ergeben, aber bisher ist kein Friedensvertrag unterzeichnet oder abgeschlossen worden. Die Alliierten befinden sich technisch immer noch in einem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die politischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zusammengebrochen sind. Als ein Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der Alliierten Nationen dar. Als ein Internationaler Gerichtshof ist er nicht durch die verfassungsmäßigen und materiellen Verfeinerungen unserer jeweiligen juristischen oder verfassungsmäßigen Systeme gebunden, noch werden seine Entscheidungen Präzedenzfälle in das innere System der Zivilgerichtsbarkeit irgendeines Landes einführen. Als Internationaler Militärgerichtshof steht er über den örtlichen und vorübergehenden Faktoren und sucht seine Leitsätze nicht nur im Völkerrecht, sondern auch in den grundsätzlichen Prinzipien der Rechtswissenschaft, die die Voraussetzungen der Zivilisation sind und schon lange in die Gesetzbücher aller Nationen eingegliedert waren.....
http://www.zeno.org/Geschichte/M/Der+N%C3%BCrnberger+Proze%C3%9F/Hauptverhandlungen/Einhundertsiebenundachtzigster+Tag.+Freitag,+26.+J uli+1946/Vormittagssitzung