Es hilft die Originaldokumente genau zu lesen.
- Im Zusatzprotokoll des Nichtangriffspaktes wird die noerdliche Grenze Litauens als Interessengrenze bezeichnet:
1. Für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung in den zu den baltischen Staaten (Finnland, Estland, Lettland und Litauen) gehörenden Gebieten bildet die nördliche Grenze Litauens zugleich die Grenze der Interessensphäre Deutschlands und der UdSSR. Hierbei wird das Interesse Litauens am Wilnaer Gebiet beiderseits anerkannt.
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- Die Garantieerklaerung durch GB an Polen: [Links nur für registrierte Nutzer]
wurde von diesen durchaus als Blankovollmacht empfunden. Daher auch der Wandel im Verhalten.
Es gibt Polen mit Deutschen Familien Namen, die auch von den anderen Polen als Polen gesehen wurden. Dein Beispiel ist einer davon.