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Thema: Bigotte Rechtssprechung in Russland

  1. #31
    Stas1903
    Gast

    Standard AW: Bigotte Rechtssprechung in Russland

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    Es handelt sich hier um einen Individualisten, der sich einen Namen im Internet verschaffen wollte, und es offensichtlich geschafft hat. Die Strafe ist unangemessen, so ein "Publikumsmagnet" sollte eher mit einer satten Geldstrafe geahndet werden.
    Ich bin hier deiner Meinung ich finde Störung des Gottesdienstes sollte man mit Geldstrafen belegen, so ca. Zwischen 1.000.000 und 3.000.000 Rubel (50.000€)
    Aber da der junge Mann aus einer muslimischen Familie stammt Frage ich mich warum er in die Kirche gegangen ist und nicht in eine Moschee?

  2. #32
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Bigotte Rechtssprechung in Russland

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Es ist eine Bewährungsstrafe. Bei uns in Deutschland gibt es glaube ich Bewährung nur bis 2 Jahre. Er muß also nicht ins Gefängnis, aber er sollte sich hüten die nächsten drei Jahre in Kirchen sein Unwesen zu treiben. Die Sache hat ja eine Geschichte, geht ja nicht nur um zufälliges Pokemon, sondern der ist ein atheistischer Aktivist, der eben gerne Kirchen heimsucht.

    Bei uns in Deutschland tanzen nackte Huren bei Weihnachtsmessen auf dem Altar und schäkern vor Gericht mit dem Richter und zahlen 600 Euro.

    Wieso suchen diese feigen Gestalten eigentlich nicht mal Moscheen auf und schänden den Koran anstatt des Kreuzes?

    Wer den Koran schändet ist ein Nazi, wer das Kreuz schändet ist ein Kämpfer für die Freiheit. Schönes Land haben wir hier.

    Das es bei einer Geldstrafe bliebt, ist eben dem Richter geschuldet. Ich meine mal gelesen zu haben das man auch in Deutschland
    für so etwas längere Zeit im Karzer verschwinden kann, so man an den richtigen Richter gerät und der Staatsanwalt mitspielt.

    Warum diese Gestalten nicht in einer Moschee aufschlagen sollte wohl klar sein. Einerseits leiden sie da unter einer ideologisch bedingten
    Sperre, zweitens sind sich auch die dümmsten der "Aktivisten" im klaren das es im Extremfall mit einer Leiche und einer Moscheegemeinschaft
    endet die auch nicht verstehen kann wie die nackte Leiche in die Moschee kam und ansonsten eine Mauer des Schweigens bildet. Und da alle mit totgeschlagen haben, decken sie sich auch gegenseitig.

    Den Kirchen wäre in dem Fall ein handfester Pfarrer gewüscht der im dem Fall schnell zupackt und dem kreischenden, strampelden Bündel
    das über seinen Knien liegt ordentlich Mores lehrt. Das reicht.

    Zitat Zitat von Stas1903 Beitrag anzeigen
    Ich bin hier deiner Meinung ich finde Störung des Gottesdienstes sollte man mit Geldstrafen belegen, so ca. Zwischen 1.000.000 und 3.000.000 Rubel (50.000€)
    Aber da der junge Mann aus einer muslimischen Familie stammt Frage ich mich warum er in die Kirche gegangen ist und nicht in eine Moschee?

    Siehe oben.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
    Registriert seit
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    Beiträge
    82.930

    Standard AW: Bigotte Rechtssprechung in Russland

    Zitat Zitat von Krabat Beitrag anzeigen
    Sehr gut. Hoffentlich wird dieses Arschloch im Gefängnis tüchtig von einem Trupp Tschetschenen rangenommen. Wenn man Dreck nicht sofort beseitigt, setzt er sich fest, wird mehr, und dann bekommt man ihn gar nicht mehr los.

    Sieht man ja an Deutschland.
    Ui, dass man das noch mal lesen darf. Krabat hat Verständnis für die russische Justiz!

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