Wieder ein brillianter Artikel von Dr. Thilo Sarrazin, erschienen in der Schweizer "Zürcher Weltwoche"
Heiko Maas und das „gesunde Volksempfinden“
Auch zur Begründung dieses Gesetzes brachte Justizminister Heiko Maas seine Version des „gesunden Volksempfindens“ ins Spiel, indem er sagte: „Wir sehen einen Wandel des traditionellen Eheverständnisses, der angesichts der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers die Einführung der Ehe für alle verfassungsrechtlich zulässt.“ Im Klartext: Der Wortlaut der Verfassung und die Absichten des Gesetzgebers bei ihrer Verabschiedung spielen keine Rolle. Wenn wir anders empfinden als früher, so müssen wir die Verfassung nicht ändern. Es reicht, wenn wir sie anders interpretieren.
Dieses Verfahren wurde auch in der DDR geübt: In ihrer Verfassung stand „Die Freiheit der Meinungsäußerung ist gewährleistet“, und diejenigen, die davon Gebrauch machten, sammelten sich im Zuchthaus Bautzen. Das war die Verfassungsinterpretation der DDR-Justizministerin Hilde Benjamin.
Man muss den Gedanken weiterführen, um seinen verderblichen Charakter zu erkennen. Am Ende gilt der Wortlaut von Gesetzen gar nichts mehr. Entscheidend ist vielmehr die wertende Einschätzung dessen, der das Gesetz anwendet oder über seine Anwendung entscheidet. Was der Machthaber oder die Mehrheit für das „gesunde Volksempfinden“ hält, ist dann das neue Recht. Das bedeutet praktisch das Ende einer „rule of law“, wie sie sich im westlichen Rechtsstaat herausgebildet hat.Beim Umgang mit dem Recht begeben wir uns in Deutschland seit einigen Jahren auf eine schiefe Ebene, die künftige Erdogans in ihrem Sinne nutzen können. Für die drei zentralen Rechtsbrüche der von Angela Merkel geführten Bundesregierungen musste jedesmal das „gesunde Volksempfinden“ herhalten, auch wenn man den Namen vermied und den Sachverhalt blumig umschrieb.
Unentschlossen und schwach blieben die Versuche, den Rechtsbruch zu kaschieren. So geschah es im Mai 2010 beim Bruch des Maastricht-Vertrags anlässlich des ersten Hilfspakets für Griechenland, im März 2011 beim Ausstieg aus der Kernenergie nach der Flutwelle, die das Kernkraftwerk Fukushima zerstörte, im September 2015 bei der bedingungslosen Grenzöffnung für Flüchtlinge und illegale Einwanderer
So gesehen kann man im heutigen Deutschland durchaus am Rechtsstaat zweifeln. Es ist jedenfalls nicht mehr die „rule of law“, an die ich glaube und mit der ich aufgewachsen bin.
Weiss ist das Schiff, das wir lieben!
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Scheinbar gings bei der Abstimmung zum Netzwerkdurchsuchungsgesetz nicht mir rechten Dingen zu?
Aber was soll´s?[Links nur für registrierte Nutzer]
19. Juli 2017
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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, eingebracht in gleichlautenden Entwürfen von Bundesregierung und Regierungsfraktionen, um eine Verabschiedung noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu ermöglichen, begegnete von Anfang an scharfer Kritik nicht nur von rechtswissenschaftlicher und rechtspraktischer Seite. So hatten die Professoren Dr. Niko Härting und Dr. Marc Liesching den Entwurf als grundgesetz- sowie europarechtswidrig – auch in der geänderten Fassung – bezeichnet. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kam in zwei Gutachten zu dem gleichen Ergebnis. Nahezu alle zur Anhörung in den Rechtsauschuss geladenen Sachverständigen vertraten ebenfalls diese Auffassung. Gravierende Bedenken hat sogar die EU-Kommission, wenn auch von dieser Seite kein Einspruch gegen das Gesetz eingelegt wurde. Besonders bemerkenswert ist zudem die Stellungnahme des Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, der schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität konstatiert und Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) befürchtet, den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat.
Im Zuge der Berichterstattung über die Beschlussfassung wurde bekannt, dass entgegen den in der ARD gesendeten Bildern nicht das Plenum des Deutschen Bundestages abstimmte, sondern allenfalls einige wenige Abgeordnete im Plenum zugegen waren. Das Gesetz wäre damit neben seiner materiellen Verfassungswidrigkeit auch formell nicht wirksam zustande gekommen. Artikel 40 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz und § 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verlangen für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder des Bundestages im Sitzungssaal. Wie die Live-Fernsehübertragung des Senders Phönix belegt, waren nicht einmal 10 Prozent der Abgeordneten im Saal. Diese Unterschreitung der Beschlussfähigkeit muss der sitzungsleitende Präsident Lammert bemerkt haben und hätte von sich aus die Sitzung nach § 45 Absatz 3 Satz 1 der Geschäftsordnung aufheben müssen. Das ist übrigens derselbe Präsident Norbert Lammert, der zum Ende des vorangegangenen Tagesordnungspunktes die nach 27 Jahren der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag scheidende Abgeordnete Erika Steinbach auf schäbigste Art und Weise abkanzeln und belehren zu müssen glaubte.
Wir fordern Sie, Herr Bundespräsident, auf, Ihr Prüfungsrecht und Ihre Prüfungspflicht nach Artikel 82 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes wahrzunehmen und dieses grundgesetzwidrige Gesetz nicht auszufertigen und im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Wir sind überzeugt, dass sie hierzu im Rahmen Ihrer Prüfungskompetenz verpflichtet sind, wenn das Gesetz nicht im rechtlich vorgeschriebenen Verfahren verabschiedet wurde.
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Gesetze, bzw. deren Verletzung oder Uminterpretation im Sinne des, z. B. Maas´chen "gesunden Volksempfindes" sind ja fast zur Tagesordnung unserer repräsentativen Volldemokraten geworden!
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schon in Anwendung oder muss es noch durch irgend ein Gericht bestätigt werden? Falls es schon in Anwendung ist, wäre es doch möglich dagegen zu klagen?!
Weiß jemand wie man dagegen klagen kann? Denn wo kein Kläger, da kein Richter! Gibt es die Möglichkeit der Sammelklage in solchen Fällen? Fragen über fragen...
Vielleicht weiß jemand näheres und kann berichten.
Ich kann und will mir ein solches Gesetz nicht gefallen lassen. Vor allem wenn so viele Experten der Meinung sind, dieses Gesetz sei ganz klar Verfassungswidrig.
Bundestagspräsident Lammert meint, wer Politiker beleidigt, soll bestraft werden.
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Es war ja klar, dass das NetzDG erst der Einstieg ist. Jetzt wird, wie in der DDR, Jagd auf Andersdenkende und Unzufriedene gemachtBundestagspräsident will Urheber von Hass-Kommentaren sanktionieren – Kritik erlaubt aber keine Verleumdung
Politiker werden in den sozialen Netzwerken verleumdet, beschimpft und bedroht. Das sei nicht "hinnehmbar", meint Bundestagspräsident Norbert Lammert. Um das zu verhindern, müssen "Urheber von Hass-Angriffen" sanktioniert werden, so der Politiker.
Querfront, mal eine ehrliche Frage, was ändert sich für dich, durch das NetzDG?
Es wird kein neuer Straftatbestand geschaffen. Ich zitiere mal aus dem [Links nur für registrierte Nutzer], da noch keine anderen Quellen verfügbar sind:
[Links nur für registrierte Nutzer](3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 90,90a, 90b, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 184d, 185 bis 187, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen.
§ 86 StGB in seiner jetzigen Form ist schon 20 Jahre alt.
§ 91 wurde 2009 das letzte Mal geändert.
§ 100a StGB 1975.
§ 111 StGB 1976
etc. pp..
Alles schon vor Einführung des NetzDG rechtswidrig.
Das NetzDG-Gesetz trifft nur beschränkte Formulierungsfähigkeiten.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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