§10 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Unter Aufsicht des Richters können Referendare Rechtshilfeersuchen erledigen und außer in Strafsachen Verfahrensbeteiligte anhören, Beweise erheben und die mündliche Verhandlung leiten. Referendare sind nicht befugt, eine Beeidigung anzuordnen oder einen Eid abzunehmen.
PS: Der Gesetzestext ist übrigens (noch) nicht gegendert. Jemand muss Claudia Roth benachrichtigen.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Indem man sie als Formulierung präzisiert. D.h. man schränkt den Interpretationsraum ein, indem man Freiheitsgrade, welche eine falsche Interpretation ermöglichen ausschließt.
Wenn dir die Kapazität fehlt, meine Ausführungen intellektuell zu erfassen, dann liegt das nicht an mir.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
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