Stimmt.
Aber auch in den Fällen, in denen dieses Zusatzzeichen angebracht ist, gilt der Zusatz, dass der reguläre (vorfahrtsberechtigte) Gegenverkehr dadurch nicht behindert werden darf.
Und was mich als Autofahrer neuerdings immer mehr ärgert, ist das Überqueren von nicht per Ampel gesteuerter Zebrastreifen.
Man fährt als Autofahrer nichts ahnend an so einen gestreiften Fußgängerübergang heran, sieht von beiden Seiten niemanden kommen, und plötzlich schießt so ein Fahrradheini in vollem Tempo - aus einer Seitenstraße kommend - auf und über den Zebra-Übergang.
Soweit ich die StVO kenne, müsste der seinen Drahtesel zu Fuß über den Zebrastreifen schieben, aber die Burschen denken nicht im Traum daran.