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Thema: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

  1. #31
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    Standard AW: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Dürfen sie sogar, wenn das Zusatzzeichen " Frei für Radfahrer" angebracht ist. Leider denken viele Radfahrer, dies würde grundsätzlich für alle Einbahnstrassen gelten.
    Stimmt.

    Aber auch in den Fällen, in denen dieses Zusatzzeichen angebracht ist, gilt der Zusatz, dass der reguläre (vorfahrtsberechtigte) Gegenverkehr dadurch nicht behindert werden darf.

    Und was mich als Autofahrer neuerdings immer mehr ärgert, ist das Überqueren von nicht per Ampel gesteuerter Zebrastreifen.

    Man fährt als Autofahrer nichts ahnend an so einen gestreiften Fußgängerübergang heran, sieht von beiden Seiten niemanden kommen, und plötzlich schießt so ein Fahrradheini in vollem Tempo - aus einer Seitenstraße kommend - auf und über den Zebra-Übergang.

    Soweit ich die StVO kenne, müsste der seinen Drahtesel zu Fuß über den Zebrastreifen schieben, aber die Burschen denken nicht im Traum daran.

  2. #32
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    Standard AW: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Was machen die den dort "talibanmässiges"?
    Du hast mich echt neugierig gemacht...
    Die ignorieren Ampeln, Schilder, Verkehrsregeln, andere Verkehrsteilnehmer, befinden sich förmlich in einem gottgegebenen Allmachtsanspruch, welcher sie sich auch unkaputtbar fühlen läßt!
    Da kommt einem immer wieder mal so ein Rad-Taliban von irgendwo quer zur Fahrtrichtung einer angeschossen und überlebt seinen Rausch nur, weil alle anderen Rücksicht nehmen und rechtzeitig das Bremseisen reinklopfen!

    Fahrlichteinrichtungen sind dort auch eher uncooles Beiwerk!
    Schließlich sind sie erleuchtet von ihrer Rechthaberei, als Radfahrer auserwählt, selbst vor dem Verkehrsrichter oder gar dem Schöpfer etwas Besonderes und Elitäres zu sein!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  3. #33
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    Standard AW: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

    Zitat Zitat von Kaltduscher Beitrag anzeigen
    Das hysterische Geschrei der 53jährigen erinnert an diese Demonstrantin:





    Nachdem die 53jährige trotz Aufruf einer Polizistin nicht stehenblieb mußte die Polizistin die Radlerin aufhalten, die dann eine völlig unangemessene Riesenwelle machte.

    kd
    Ich verteidige ihre Reaktion ja nicht.

    Aber wie "schnell" war die Oma mit ihren Einkaufstaschen wohl unterwegs, wenn die Polizistin ihr "hinterhergehen" konnte?

    Die Polizistin lief ihr nach und konnte sie schließlich festhalten.
    Das ist doch lächerlich. Eine typische Abzockaktion, vermutlich war die Polizistin (Ordnungsamt?) genau aus diesem Grunde in der Fussgängerzone:
    Geld abkassieren!

  4. #34
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Da das Zeichen für Fußgängerzone bundesweit gilt, müssen Ausnahmen mit Zusatzzeichen gekennzeichnet sein!
    Bei der geistigen Kapazität von einigen Radfahrern muß dann zusätzlich zu einem Verkehrsschildund dem Verbot im Klartest auf einem Schild auch noch eine Lautsprecheransage - möglichst alle 5 Meter - angebracht werden.

    Nach meinen Erfahrungen werden sich die Radfahrer aber selbst dann nicht an irgendwelche Vorschriften halten. Es gibt also wohl nur noch die Möglichkeit, bei Radfahrern die Einhaltung von mit der Prügelstrafe zu erzwingen.



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  5. #35
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    Standard AW: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Die ignorieren Ampeln, Schilder, Verkehrsregeln, andere Verkehrsteilnehmer, befinden sich förmlich in einem gottgegebenen Allmachtsanspruch, welcher sie sich auch unkaputtbar fühlen läßt!
    Da kommt einem immer wieder mal so ein Rad-Taliban von irgendwo quer zur Fahrtrichtung einer angeschossen und überlebt seinen Rausch nur, weil alle anderen Rücksicht nehmen und rechtzeitig das Bremseisen reinklopfen!
    Wenn Du so ein dürres Nervenkostüm hast, solltest Du lieber freiwillig den Führerschein abgeben.

    Die Zahl der Personenschäden, verursacht durch Radfahrer, ist praktisch nicht messbar.
    Deswegen dürfen ja auch schon dreijährige Herumfahren und deswegen gibt es keine Versicherungspflicht: Fremdgefährdung ist mit so einen leichten, langsamen Gefährt nahezu ausgeschlossen.

    Wenn so ein Fahrradfahrer der massen an deinem Nervenkostüm zerrt, nur weil er mal ein Stoppschild überfährt, solltest Du den Führerschein freiwillig abgeben oder einen Nervenarzt aufsuchen...

  6. #36
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Du erzählst Quatsch, aber wahrscheinlich bist Du selber in den letzten 30 Jahren auch nicht mehr Fahhrad gefahren.

    Wenn jemand "kuriermässig" unterwegs ist (ich gebs zu, dass bin ich auch manchmal) hat so ein Fahhradbulle sowieso keine Chance. Solche Leute interessieren aber auch gar nicht bei diesen Aktionen.

    Da geht es darum, Geld von harmlosen Radlern abzuzocken, wegen lächerlicher Vergehen.

    In München stehen sie z.B. an einem Radweg und "kontrollieren " da, dass kein Radler den Radweg in falscher Richtung befährt. Ins "Netz" gehen ihnen dann jede Menge "Rentnerinnen" und "Mütter mit Kleinkindern" , die dort unbedarft vorbeirollen und niemanden gefährden.

    Ein echter "Radrowdy" würde da nie entlangfahren, ist viel zu langsam und gefährlich wegen ausfahrender Fahrzeuge.
    Fettung durch mich!

    Und wenn sie bei so einem "lächerlichen Vergehen" totgefahren werden, weil sich andere Verkehrsteilnehmer darauf verlassen, daß sich auch andere an die Regeln halten, wollen sie es nicht gewesen sein!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  7. #37
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    Standard AW: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Bei der geistigen Kapazität von einigen Radfahrern muß dann zusätzlich zu einem Verkehrsschildund dem Verbot im Klartest auf einem Schild auch noch eine Lautsprecheransage - möglichst alle 5 Meter - angebracht werden.

    Nach meinen Erfahrungen werden sich die Radfahrer aber selbst dann nicht an irgendwelche Vorschriften halten. Es gibt also wohl nur noch die Möglichkeit, bei Radfahrern die Einhaltung von mit der Prügelstrafe zu erzwingen.

    So´ne Art Scharia - Polizei für radelnde Verkehrs-Taliban?
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #38
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    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Ich verteidige ihre Reaktion ja nicht.

    Aber wie "schnell" war die Oma mit ihren Einkaufstaschen wohl unterwegs, wenn die Polizistin ihr "hinterhergehen" konnte?



    Das ist doch lächerlich. Eine typische Abzockaktion, vermutlich war die Polizistin (Ordnungsamt?) genau aus diesem Grunde in der Fussgängerzone:
    Geld abkassieren!
    Vielleicht hat diese "abzockende" Polizisten einfach auch nur die Schnauze voll gehabt, ständig Unfälle und das Gewinsel von Radfahrern, welche sich nicht an die Regeln halten, aufzunehmen?
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  9. #39
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    Standard AW: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

    Und wer sich nicht an die Regeln hält wird gerädert.

  10. #40
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    Standard AW: Staatsmacht gegen Radfahrerin......

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
    Wenn Du so ein dürres Nervenkostüm hast, solltest Du lieber freiwillig den Führerschein abgeben.

    Die Zahl der Personenschäden, verursacht durch Radfahrer, ist praktisch nicht messbar.
    Deswegen dürfen ja auch schon dreijährige Herumfahren und deswegen gibt es keine Versicherungspflicht: Fremdgefährdung ist mit so einen leichten, langsamen Gefährt nahezu ausgeschlossen.

    Wenn so ein Fahrradfahrer der massen an deinem Nervenkostüm zerrt, nur weil er mal ein Stoppschild überfährt, solltest Du den Führerschein freiwillig abgeben oder einen Nervenarzt aufsuchen...
    Woraus schlußfolgerst Du denn jetzt, daß ich ein "dürres Nervenkostüm" hätte?

    Wäre es so, wäre vielleicht "Falling down" angesagt und eine Menge lebensmüder Radfahrer mit "lächerlichen Hütchen" säumten meinen Weg?
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

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