Du solltest dich schon entscheiden .
Dein Post # 28:
Da verwechselst du was. Es geht hier gar nicht um das StGB. 1. Das Gesetz von Maas ist noch nicht in kraft und 2. ist das Gesetz von Maas irrelevant, denn es handelt sich um eine Maßnahme der nicht-staatlichen juristischen Partei youtube. Damit gilt das BGB! und youtube kann sich auf seine AGBs und Nutzungsbedingungen berufen.
Ein Privatunternehmen kann gar nicht zensieren, es kann aber Nutzungsbedingungen vorschreiben nach eigenem Ermessen.