„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk, als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“
Napoleon Bonaparte
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Unabhängig von diesem Fall - wäre es nicht sinnvoll im Bezug auf das Straßenverkehrsrecht nicht generell den Einzug eines Kfz bei gravierenden Verstößen nicht zur Ausnahme, sondern zum Regelfall werden zu lassen? Ich denke viele Thematiken / Problematiken hätten sich dann ganz schnell erledigt und die entsprechenden Personen würden es sich wohl genau überlegen ob oder ob nicht.
Sprich - wer z.B. im Transportgewerbe die AdBlue-Anlage seines Transportfahrzeuges deaktiviert, dessen Transportfahrzeug wird beschlagnahmt und dann meistbietend verkauft - oder wer sein Kfz so umbaut, dass die Betriebserlaubnis erlischtt und dieses Kfz trotzdem in den Straßenverkehr bringt dem wird dieses Kfz eben beschlagnahmt und dann auch wieder meistbietend verkauft.
Warum eigentlich nicht? Wir reden ja von Vorsatztaten. Dies würde abschrecken und zwar richtig abschrecken...
Linke: da gibt es Leute, da fängst du mit Kopfschütteln an und hast am Ende ein Schleudertrauma
Wiederholungstätern, die durch rücksichtsloses Fahren auffallen, wird irgendwann die Fahrerlaubnis entzogen. Nach Ablauf einer Sperre dürfen sie dann eventuell eine Neue machen, aber nur bei bestandener MPU. Das kann insgesamt sehr teuer werden. Hinzu kommt noch ein Geldstrafe von einigen 100€.
Linke: da gibt es Leute, da fängst du mit Kopfschütteln an und hast am Ende ein Schleudertrauma
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