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Thema: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Candymaker
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    Standard "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Die Polizei hat in der Gemeinde Metelsdorf in Mecklenburg-Vorpommern einen sogenannten Reichsbürger mit 2,3 Promille und ohne Führerschein hinterm Steuer gestoppt. Der 33-Jährige gab bei der Kontrolle an, dass er die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und die Beamten deshalb keine Befugnisse über ihn hätten. Aufs Revier musste er trotzdem.

    Weil der Mann die Polizisten zudem mit seinem Handy gefilmt und damit gedroht hatte, die Aufnahmen ins Internet zu stellen, wird nun wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz ermittelt. Dieses regelt unter anderem das Recht am eigenen Bild.

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    Kunsturhebergesetz? Die ziehen gegen die unliebsamen Reichbürger wohl alles aus der Tasche, was irgendwie zur Verfügung steht....
    http://www.politikforen.net/signaturepics/sigpic118712_5.gif

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Reichsbürger hin oder her, wer mit 2,3 Promille sich und vor allem auch andere gefährdet gehört wenn es nach mir ginge erst einmal ein halbes Jahr weggesperrt. Bei solchen Typen hat klar die Erziehung versagt wenn sie denn überhaupt eine gehabt haben.

  3. #3
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    Standard AW: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Zitat Zitat von Candymaker Beitrag anzeigen
    Die Polizei hat in der Gemeinde Metelsdorf in Mecklenburg-Vorpommern einen sogenannten Reichsbürger mit 2,3 Promille und ohne Führerschein hinterm Steuer gestoppt. Der 33-Jährige gab bei der Kontrolle an, dass er die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und die Beamten deshalb keine Befugnisse über ihn hätten. Aufs Revier musste er trotzdem.

    Weil der Mann die Polizisten zudem mit seinem Handy gefilmt und damit gedroht hatte, die Aufnahmen ins Internet zu stellen, wird nun wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz ermittelt. Dieses regelt unter anderem das Recht am eigenen Bild.

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    Kunsturhebergesetz? Die ziehen gegen die unliebsamen Reichbürger wohl alles aus der Tasche, was irgendwie zur Verfügung steht....
    Vermute mal, dass da mit MPU auch was im Raum ist.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Reichsbürger hin oder her, wer mit 2,3 Promille sich und vor allem auch andere gefährdet gehört wenn es nach mir ginge erst einmal ein halbes Jahr weggesperrt.
    Im Reich war das ja auch nicht ohne Folgen.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Zitat Zitat von Candymaker Beitrag anzeigen
    Die Polizei hat in der Gemeinde Metelsdorf in Mecklenburg-Vorpommern einen sogenannten Reichsbürger mit 2,3 Promille und ohne Führerschein hinterm Steuer gestoppt. Der 33-Jährige gab bei der Kontrolle an, dass er die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und die Beamten deshalb keine Befugnisse über ihn hätten. Aufs Revier musste er trotzdem.

    Weil der Mann die Polizisten zudem mit seinem Handy gefilmt und damit gedroht hatte, die Aufnahmen ins Internet zu stellen, wird nun wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz ermittelt. Dieses regelt unter anderem das Recht am eigenen Bild.

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    Kunsturhebergesetz? Die ziehen gegen die unliebsamen Reichbürger wohl alles aus der Tasche, was irgendwie zur Verfügung steht....
    Kunsturhebergesetz!
    Hab dazu folgendes gefunden:

    3. Februar 2014
    Kurzgutachten
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Es ist nach §§ 22, 23 Abs. 1, 33 KunstUrhG grundsätzlich strafbar, ohne Einwilligung des Abgebildeten Bildnisse zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen, es sei denn, die Abbildung steht in Verbindung mit einem Zeitgeschehen und damit im Interesse der Öffentlichkeit.

    I. Das Recht am eigenen Bild stellt ein mögliches Schutzgut der öffentlichen Sicherheit dar (BVerwG ZUM 2012,909).

    Nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung ist das Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze grundsätzlich zulässig, denn die §§ 22, 23 KunstUrhG erfassen mit der Strafvorschrift des § 33 KunstUrhG lediglich das Verbreiten und öffentlich Zuschaustellen, nicht das Herstellen von Abbildungen. Kollegen können sich gegen den bloßen Akt des Fotografierens grundsätzlich nicht mit der Begründung wehren, ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht würde verletzt.

    Das Fotografieren von Polizeibeamten rechtfertigt aber dann ein Einschreiten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Lichtbilder entgegen den Vorschriften des KunstUrhG (vor allem § 23 KunstUrhG) unter Missachtung des Rechts der Polizeibeamte und / oder Dritten am eigenen Bild auch veröffentlicht werden.

    Darunter sind Situationen zu fassen, in denen absehbar ist, dass das Recht von Polizeibeamten am eigenen Bild durch eine Verstoß gegen § 22 KunstUrhG (Verbreitung / Veröffentlichung) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit verletzt werden wird (z.B. Fotografieren / Filmen durch Person bestimmter Gruppierung / sog. „Beobachtungs-Team“).

    Soweit die Beamten also aufgrund der konkreten Umstände davon ausgehen können, die Fotos werden in Hinblick auf eine Veröffentlichung (z.B. im Internet/Facebook) ohne Vorliegen des Ausnahmetatbestandes („Zeitgeschehen“ dazu unter II.) gefertigt, hat bspw. das VG Göttingen (Urteil vom 21.11.2012 -1 A 14/11) entschieden, dass die Personalien der betreffenden Personen zum Zwecke der Gefahrenabwehr festgestellt worden dürfen, ohne dass ein Eingriff in die Rechte des Fotografierenden (Persönlichkeitsrecht) gegeben ist.

    In besonderen Fällen kann die Androhung der Beschlagnahme bzw. sogar die vorübergehende Beschlagnahme der Kamera gerechtfertigt sein. Das jeweilige Einschreiten ist aber immer einzelfallbezogen und unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    ...
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  6. #6
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    Standard AW: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Zitat Zitat von Sondierer Beitrag anzeigen
    Im Reich war das ja auch nicht ohne Folgen.
    Bin mir nicht sicher, aber ich meine die Promillegrenze wurde erst irgendwann in den 50ern eingeführt.

  7. #7
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    Standard AW: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Reichsbürger hin oder her, wer mit 2,3 Promille sich und vor allem auch andere gefährdet gehört wenn es nach mir ginge erst einmal ein halbes Jahr weggesperrt. Bei solchen Typen hat klar die Erziehung versagt wenn sie denn überhaupt eine gehabt haben.
    Richtig!
    Sich erst die Birne vollballern und dann mit dem Bürgerkäfig den Outlaw miemen! So ein Idiot!

    2,3 Promille! Da muß man schon ein Problem mit dem Schnaps haben!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #8
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Was passiert eigentlich mit mir, wenn die Reichsbürger gewinnen, ihr "Reich" einführen - und ich es nicht anerkenne?
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Was passiert eigentlich mit mir, wenn die Reichsbürger gewinnen, ihr "Reich" einführen - und ich es nicht anerkenne?
    Dann geht es dir wie heute einem Reichsbürger.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Candymaker
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    Standard AW: "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Reichsbürger hin oder her, wer mit 2,3 Promille sich und vor allem auch andere gefährdet gehört wenn es nach mir ginge erst einmal ein halbes Jahr weggesperrt. Bei solchen Typen hat klar die Erziehung versagt wenn sie denn überhaupt eine gehabt haben.
    Er wird sich wohl gedacht haben, dass man nicht gegen die Gesetze eines Staates verstoßen kann, welcher gar nicht existiert...
    http://www.politikforen.net/signaturepics/sigpic118712_5.gif

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