Hier wird verwechselt das Rasen und schnell fahren 2 Paar Schuhe sind. Rasen ist zu schnell fahren und nicht schnell fahren!
180 km/h auf einer wenig befahrenen Autobahn ist problemlos, 50 km/h vor einer Schule mit Tempo 30 Begrenzung ist verantwortungslos.
=> Es muss verantwortungsloses Fahren härter bestraft werden!
Verhaltensweisen die Unfälle fördern sind eher:
- Dicht auffahren
- Schleichende Links- und Mittelspurfahrer auf Autobahnen
- Handybenutzung während der Fahrt
- Autofahrer die den alltäglichen Anforderungen im Strassenverkehr gar nicht gewachsen sind
- Trunkenheit/Drogen am Steuer
1. Serve the public trust.
2. Protect the innocent.
3. Uphold the law.
Rücksichtnahme ist was wertvolles. Auch als Fahrradfahrer. Nur auf Autostraßen nutzen für Radfahrer keine juristischen Gesetze. Wenn dann auf dem Grabstein steht: "Er verhielt sich im Straßenverkehr vorbildlich", dann gehe ich von Behördenbucklerei aus. Der Radfahrer ist wie der Fußgänger der schwächste Verkehrsteilnehmer. Und für sie gilt: Nicht auf Autostraßen gehen oder fahren.
Ganz abgesehen davon erinnern sich die Behörden daran, dass es auch Fahrradfahrer gibt. Und bauen 2 Meter breite Radwege. Abgesehen davon ist der Amtsschimmel auch bei Fußgängern präsent:
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Ist dir bei 180 + schonmal ein Vorderreifen geplatzt? Ich habe ein Wrack gesehen, vor mir, auf der Autobahn, der das Glück hatte, die Karre nur schrottreif gefahren zu haben. Und der hintere lieferte sich ein Rennen mit ihm, auch ein Wrack. Die Autoteile waren über hunderte Meter verstreut. Glücklicherweise war die Havarie VOR mir, nicht neben mir.
Was haben die Grünen auch jemals je anderes gekonnt, als mit allen nur vorstellbaren Vorwänden und Krämpfen das Autofahren zu kriminalisieren. Angeblich zu dreckig, angeblich zu gefährlich. Wenn man allerdings mal ihre eigen Bewegungsweise z.B. in Sachen Rauschgift, Pädophilie o. Homosexualität o.ä. betrachtet, dann ist das doch immer wieder nur ungefähr so als würden sie selbst in einem großen offenen Müllwagen mit Tempo 300 durch die Fussgängerzone rasen. Definitiv zu dreckig und definitiv zu gefährlich! Und auch das sollte dann doch mal mit dazu dann passend hochgerechneten Forderungen nach Haftstrafen verfolgbar werden.
Nun gut , wer ist deiner Meinung das "schwächste Glied" in der Öffentlichkeit ?
Doch wohl der Fußgänger in Gestalt eines evtl. alten Menschen oder Kindes , welche sich nicht von auf Gehwegen rasenden
aber auch langsam fahrenden u. ihr Fahrrad oftmals nicht beherrschenden Fahrradfahrern bedrängt fühlen .
Wobei sich selbst der Betrunkene auf dem letzten ihm gebliebenen Refugium Gehweg noch sicher fühlen muss !
Wir Radfahrer haben nun mal die Arschkarte aber sie darf wiederum nicht zu Lasten der noch schwächeren , der Fußgänger gehen !
Darum ... ich erhöhe 100 Euro Strafe für jeden auf dem Gehweg Radelnden über 12 Jahre - bis er es begriffen hat . Punkt .
Geändert von ERNEUERER (20.06.2017 um 22:40 Uhr)
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