Auch das würdest du nicht alleine feststellen, sondern du würdest nur die Behauptung aufstellen. Ob der Betriebsfrieden dadurch gestört wäre, würde dann das Arbeitsgericht feststellen, denn du kannst davon ausgehen dass der Arbeitgeber das vor Gericht klären ließe.
Sich gegen die derzeitige Flüchtlingspolitik zu positionioeren, ist übrigens kein ausreichender Grund für eine Störung des Betriebsfriedens, da dies unter Meinungsäußerung fällt. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Mitarbeiter direkt zu strafbaren handlungen gegen Flüchtlinge auffordert.
Allein schon die Fragestellung entlarvt die Hinterfotzigkeit des etablierten Politiksystems.
Wie soll es denn bitteschön "zu wenige " Flüchtlinge geben ? Jeder Mensch, der aus seiner Heimat vertrieben wird ist einer zuviel, das ist wie mit den Verkehrstoten oder Krebskranken.
"Flüchtling" bedeutet demzufolge für die CSU nicht "Mensch, der die Heimat verlassen muß und Schutz sucht", sondern Einwanderer zum Zwecke der Verdrängung der autochthonen Bevölkerung.
Nach erfolgter Abmahnung muss ich als Arbeitgeber gar nichts gerichtlich klären lassen. Aber der Arbeitnehmer kann durchaus Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Wir leben ja in einem Rechtsstaat.
So wie sich AfD Anhänger hier im Forum (und darum ging es!) gegen die Flüchtlingspolitik positionieren, wäre eine Störung des Betriebsfriedens oder eine Geschaftsschädigung durchaus gegeben.
... die Geschwister Scholl haben es doch getan , nun haben sie ein Denkmal , Schulen werden nach ihnen benannt , unter AH wurden sie verurteilt und erschossen , die AfD macht nix anderes als die Geschwister Scholl und wird dafür angegriffen ...
... .. Geschwister Scholl haben demonstriertErst jetzt wird der damalige Geschichtsunterricht real. Wir konnten beim Thema Drittes Reich doch alle nicht wirklich verstehen, warum keiner gegen Hitlers Politik war und nichts dagegen unternommen wurde.
.. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..
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