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Thema: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

  1. #51
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Lies doch mal Art. 93 Absatz 1 Nr. 4a.
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    Da haben wir ja das Problem, denn die merkelschen Änderungen wurden ohne gesetzlichen Beschluss gefasst ud erhielten einen Rechtsrahmen durch die Untätigkeit aller anderen. Es gab es also nichts, wogegen man rechtlich vorgehen könnte. Und genau das ist ja hier das perfide.

  2. #52
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Lies doch mal Art. 93 Absatz 1 Nr. 4a.
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    Ja und? Hitlers Gesetze sind auch nur noch zum Teil gültig.

    Merkel sagte ja selbst, daß es kein Anrecht auf Demokratie gäbe.

    Davon abgesehen ist das Grundgesetz, eben keine Verfassung, seit der Wiedervereinigung obsolet. OK, die Wiedervereinigung ist ja auch noch nicht komplett.

  3. #53
    hasst Alles-schön-Redner Benutzerbild von Maggie
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Und wann hat der Bundesrat über dieses Gesetz abgestimmt? Brauchst nicht zu suchen, hat er nämlich noch nicht. Letzte Plenarsitzung des Bundesrates vor der Sommerpause ist am 7. Juli.

    Typisch Presse unterschlägt den Bundesrat.
    Der Bundesrat wird ebenfalls zustimmen - ist nur eine Formsache.
    Geändert von Maggie (22.06.2017 um 22:05 Uhr)
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  4. #54
    hasst Alles-schön-Redner Benutzerbild von Maggie
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    Die Demokratie wurde gerettet, - jetzt muss man sich nur noch der AFD entledigen.
    Das kriegen die hin...

    Gut, letztendlich geht es hier ja "nur" um Parteienfinanzierung. Wenn diese aber gestrichen wird, kann die Partei nicht mehr existieren. Allein über Spenden wird sich eine AfD wohl kaum über Wasser halten können.

    Nach dem Gesetzespaket sollen generell Parteien, die "zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren", nicht länger Staatshilfen erhalten. Wird der Ausschluss festgestellt, entfällt auch eine steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an diese Parteien. Über einen Ausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht - beantragt werden kann dieser vom Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
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    Geändert von Maggie (22.06.2017 um 21:59 Uhr)
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  5. #55
    Rechtsabbieger Benutzerbild von Frontferkel
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von Maggie Beitrag anzeigen
    Mit zwei Dritteln Mehrheit wurde mal schnell das Grundgesetz geändert. "Verfassungsfeindliche" Parteien sollen künftig kein Staatsgeld mehr erhalten.
    Ein raffinierter Schachzug, sich Parteien wie der AfD zu entledigen. Ein weiterer Spruch von Höcke, und man wird die Partei gerichtlich für "verfassungsfeindlich" erklären lassen.
    Das ist ein universell einsetzbarer " Maulkorb-Erlass " !


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    RF


  6. #56
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Was ja schon schwachsinnig genug ist. Wenn sie verfassungsfeindlich ist, darf sie nicht zur Wahl zugelassen werden. Egal, wie bedeutungslos sie ist.

    Genau das war nämlich einstmals der Grund für dieses Gesetz.
    Immer den feinen Unterschied beachten . Verfassungsfeindlich , ist nicht Verfassungswidrig .


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    RF


  7. #57
    Rechtsabbieger Benutzerbild von Frontferkel
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Da fasse ich mal zusammen:
    1. Die NPD ist verfassungswidrig (wurde festgestellt)
    2. Die NPD muss daher laut der Verfassung aufgelöst/verboten werden
    3. Die NPD wird NICHT verboten/aufgelöst. DAS ist eindeutig ein Verfassungsbruch!

    Ergo müsste nun wer genau für diesen Verfassungsbruch haften? Keiner? Dann haben wir Anarchie und es kann jeder machen was er will. An Gesetze und Verordnungen muss sich niemand halten.
    Es wurde durch das BVfG festgestellt , das die NPD zwar , Achtung - Verfassungsfeindlich - aber nicht Verfassungswidrig ist .
    Das ist der feine Unterschied .


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    RF


  8. #58
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Die NPD ist Verfassungswidrig. Da alle anderen Parteien nichts gegen die NPD unternehmen, verhalten sich die Anhänger dieser Parteien VERFASSUNGSWIDRIG, denn sie verbieten keine verfassungsfeindliche Partei. Sie greifen damit also sie demokratische Grundordnung an und gefährden damit die Bundesrepublik Deutschland.

    Das Ausmaß dieser Gefährdung steht da im Gesetz nicht. Da steht nicht: "Außer die Partei ist zu unbedeutend". Da steht, sie ist dann verfassungswidrig. Was dann alle Parteien als "Mitläufer" verfassungswidrig macht.
    He mein werter Ösi , lerne Deutsch . Die NPD ist eben nicht Verfassungswidrig .

    Bundesverfassungsgericht lehnt Verbot der NPD ab

    Von Peter Schwarz
    18. Januar 2017


    Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag ein Verbot der NPD abgelehnt. Das Urteil fiel einstimmig. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die rechtsextreme Partei zwar verfassungsfeindlich und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus sei, nicht aber bedeutend genug, um die Demokratie ernsthaft zu gefährden.
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    Und noch einmal , Verfassungsfeindlich ist nicht gleichzusetzen mit Verfassungswidrig .

    Alles klar?


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  9. #59
    Gesindel Benutzerbild von Sherpa
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von hic Beitrag anzeigen
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 38

    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
    Und werden von ihren “Führern” gegängelt und geknebelt (Fraktionszwang), wenn denen das wichtig ist.

    Beispiele dafür gibt es genug, man denke nur an die Bundestagsdebatte zur EU-Verfassung, bei der z.B. kein Gegner des Machwerkes ans Rednerpult durfte.

    Demnach verhalten sich alle “staatstragenden” Parteien Deutschlands verfassungswidrig.

    Was können wir künftig also für Geld sparen!
    "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)

  10. #60
    Mitglied Benutzerbild von Lykurg
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    Standard AW: Grundgesetz geändert - Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld!

    Zitat Zitat von Maggie Beitrag anzeigen
    Mit zwei Dritteln Mehrheit wurde mal schnell das Grundgesetz geändert. "Verfassungsfeindliche" Parteien sollen künftig kein Staatsgeld mehr erhalten.
    Ein raffinierter Schachzug, sich Parteien wie der AfD zu entledigen. Ein weiterer Spruch von Höcke, und man wird die Partei gerichtlich für "verfassungsfeindlich" erklären lassen.
    Und "verfassungsfeindlich" ist immer ganz schnell der, der die Mächtigen nervt. Was für eine tolle "Demokratie"...

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    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

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