Klar könne die Schweizer oder halt die dort lebenden Ausländer sich die MWST erstatten lassen. Es ist aber bei der Wareneinfuhr eine Grenze gesetzt. Ab und zu stimmen sich die Schweizer mit den dt. Zollbehörden ab ,und dann hagelt es Einfuhrsteuernachforderungen. Also immer schön vorsichtig.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)