Dann sind wir aber im Bereich der Anklage gegen einen Beschuldigten und hier geht es um Zeugen und die erweiterte Definition
Die Polizei hat schon immer versucht, jeden zur belastenden Aussage zu verleiten, indem sie ihn nicht als Beschuldigten sondern als Zeugen vernommen haben . Und damit sein generelles Aussageverweigerungsrecht umgangen haben. Uralt-trick der Bullerei. Es gilt die alte Regel, bei der Polizei zur Sache nichts zu sagen. Weder als Beschuldigter, noch als Zeuge. Ich weiss von nix, nix gesehen, nix gehört. Ausserdem will ich meinen Anwalt. Fertig!
Zeugen sind verpflichtet, auszusagen, was sie bezeugen vermögen. Abgesehen vom AVR bezw.ZVR. Was aber nicht gesehen oder nicht gehört wurde - weil sie " zufällig " gerade weg gesehen oder weg gehört haben- können sie auch nicht bezeugen. Man war schon immer verpflichtet, bei der Polizei seine Personalien anzugeben. Für vorläüfige Festnahme reicht nach 127 STPO reicht dringender TV plus HG !
Doch !
ist ja echt interessant, hier hülft dann wirklich nur noch große Amnesie wenn ich mir die letzten 20Jahre durch den Kopf gehn lasse, war das ja wirklich ein Pappenstiel einmal hatte ich ein Zeugenvorladungsgespräch mit 2 dutzend Seiten, auf die Frage beim Polizisten wie lange das dauert , meinte der, locker 2 Stunden, ich können wir das nicht abkürzen: na klar, keine Aussage zur Sache und gut. Haben wir gemacht und haben uns dann mal 1 Stunde über seinen Beruf unterhalten wobei herauskam, er würde nie wieder Polizist werden wollen, das war vor 20 Jahren
1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm
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