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Thema: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

  1. #1
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Eine -wie ich finde- bemerkenswerte Änderung bezüglich polizeilicher Vorladung hat sich nun manifestiert und irgendwie findet man kaum etwas darüber in den Medien, und das, obwohl die Regierung und die Medien ja zur Verbreitung dieser Information verpflichtet wären, denn wie sonst soll der Bürger ansonsten davon erfahren.
    Also hier nun die Änderung, die hierzuforum sicherlich viele interessieren sollte.

    Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen.

    Bisher war das völlig anders. Mit der Polizei musste niemand reden, auch wenn das landläufig vielleicht gar nicht so bekannt ist. Es gab keinerlei Verpflichtung, sich auf Gespräche mit Polizeibeamten einzulassen. Das galt völlig unabhängig davon, ob dem Zeugen darüber hinaus noch besondere Zeugnisverweigerungsrechte (zum Beispiel Verwandtschaft mit dem Beschuldigten) oder Aukunftsverweigerungsrechte (Gefahr der Selbstbelastung) zustehen. Wer nicht mit der Polizei reden wollte, musste dies nicht. Die Polizei hatte keinerlei Zwangsmittel, um nicht aussagebereite Zeugen zu Angaben zu zwingen.

    Diese Zeiten sind nun vorbei, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Der Wortlaut der neuen Vorschrift lautet wie folgt:

    Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

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    Wie dieser staatsanwaltliche Auftrag aussehen muss, das bleibt man bei dieser schlampigen Gesetzesänderung mal wieder schuldig. Auch eine Frist bleibt man schuldig, und so kann es wohl demnächst ausreichen, wenn der Polizeibeamte die Ladung mündlich ausspricht und den Zeugen somit unmittelbar zu einer Aussage nötigen kann und dadurch würde ihm die Möglichkeit entzogen werden, anwaltlichen Beistand hinzuzufordern.
    Immerhin überlässt das Gesetz nicht der Polizei die Entscheidung darüber, ob ein Zeuge ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht hat. Laut der Gesetzesbegründung soll dann aber kein förmliches Verfahren in Gang kommen, sondern der Polizeibeamte soll mit der Staatsanwaltschaft „Rücksprache“ nehmen. Die Entscheidung des Staatsanwalts ist dann zunächst verbindlich.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Eine -wie ich finde- bemerkenswerte Änderung bezüglich polizeilicher Vorladung hat sich nun manifestiert und irgendwie findet man kaum etwas darüber in den Medien, und das, obwohl die Regierung und die Medien ja zur Verbreitung dieser Information verpflichtet wären, denn wie sonst soll der Bürger ansonsten davon erfahren.
    Also hier nun die Änderung, die hierzuforum sicherlich viele interessieren sollte.

    Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen.

    Bisher war das völlig anders. Mit der Polizei musste niemand reden, auch wenn das landläufig vielleicht gar nicht so bekannt ist. Es gab keinerlei Verpflichtung, sich auf Gespräche mit Polizeibeamten einzulassen. Das galt völlig unabhängig davon, ob dem Zeugen darüber hinaus noch besondere Zeugnisverweigerungsrechte (zum Beispiel Verwandtschaft mit dem Beschuldigten) oder Aukunftsverweigerungsrechte (Gefahr der Selbstbelastung) zustehen. Wer nicht mit der Polizei reden wollte, musste dies nicht. Die Polizei hatte keinerlei Zwangsmittel, um nicht aussagebereite Zeugen zu Angaben zu zwingen.

    Diese Zeiten sind nun vorbei, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Der Wortlaut der neuen Vorschrift lautet wie folgt:

    Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

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    Wie dieser staatsanwaltliche Auftrag aussehen muss, das bleibt man bei dieser schlampigen Gesetzesänderung mal wieder schuldig. Auch eine Frist bleibt man schuldig, und so kann es wohl demnächst ausreichen, wenn der Polizeibeamte die Ladung mündlich ausspricht und den Zeugen somit unmittelbar zu einer Aussage nötigen kann und dadurch würde ihm die Möglichkeit entzogen werden, anwaltlichen Beistand hinzuzufordern.
    Immerhin überlässt das Gesetz nicht der Polizei die Entscheidung darüber, ob ein Zeuge ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht hat. Laut der Gesetzesbegründung soll dann aber kein förmliches Verfahren in Gang kommen, sondern der Polizeibeamte soll mit der Staatsanwaltschaft „Rücksprache“ nehmen. Die Entscheidung des Staatsanwalts ist dann zunächst verbindlich.
    Entschuldigung Veltins007, wo werden den durch das Gesetz die §§ 52 bis 55 StPO aufgehoben? Das behauptest du nämlich.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Entschuldigung Veltins007, wo werden den durch das Gesetz die §§ 52 bis 55 StPO aufgehoben? Das behauptest du nämlich.
    Ich sehe nur die Gesetzesänderung und mache mir meine Gedanken darüber, denn dieser Gesetzestext ist so unverschämt vage formuliert, dass er durchaus viel Interpretationsspielraum lässt. Und genau da sehe ich die Probleme, denn wenn, wie beschrieben
    Wie dieser staatsanwaltliche Auftrag aussehen muss, das bleibt man bei dieser schlampigen Gesetzesänderung mal wieder schuldig. Auch eine Frist bleibt man schuldig, und so kann es wohl demnächst ausreichen, wenn der Polizeibeamte die Ladung mündlich ausspricht und den Zeugen somit unmittelbar zu einer Aussage nötigen kann und dadurch würde ihm die Möglichkeit entzogen werden, anwaltlichen Beistand hinzuzufordern.
    Immerhin überlässt das Gesetz nicht der Polizei die Entscheidung darüber, ob ein Zeuge ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht hat. Laut der Gesetzesbegründung soll dann aber kein förmliches Verfahren in Gang kommen, sondern der Polizeibeamte soll mit der Staatsanwaltschaft „Rücksprache“ nehmen. Die Entscheidung des Staatsanwalts ist dann zunächst verbindlich.
    der Zeuge das anders sieht, bleibt ihm in diesem Fall nur, sich schnellstmöglich um einen Anwalt als Zeugenbeistand zu bemühen und notfalls das Risiko eines Ordnungsgeldes einzugehen. Dieses Ordnungsgeld kann der Staatsanwalt verhängen. Dagegen lässt sich dann erst mal eine gerichtliche Entscheidung beantragen (und dadurch eventuell ausreichende Zeit gewinnen, um den Anwalt einzuschalten). Gut, man kann es jetzt positiv sehen, denn immerhin darf der Polizist oder der Staatsanwalt gegen dieses "widerspenstige" Zeugenverhalten keine Ordnungshaft anordnen, denn das bleibt bisher einzig dem Richter vorbehalten. Aber rein theoretisch könnte der Richter die Ordnungshaft dann ja auch telefonisch anordnen.

    Aber noch prblematischer wird es, wenn wir noch ein Stück weite rdenken, nämlich daran denken, dass es manchmal gar nicht klar ist ob die Person Zeuge oder Beschuldigter ist oder durch seine Aussage zum (Mit)Beschuldigten werden kann. UNd problematisch wird es deshalb, weil dies ja oft von den Einschätzungen der Ermittler abhängt. Dieser Gefahr konnte man sich bisher entziehen, aber nun, wenn, wie beschrieben,
    sondern der Polizeibeamte soll mit der Staatsanwaltschaft „Rücksprache“ nehmen. Die Entscheidung des Staatsanwalts ist dann zunächst verbindlich.
    die Zeugenaussage wegen der polizeilichen Rücksprache an die Staatsanwaltschaft angeordnet wird und man dann auskunftsverpflichtet wird...

    Und nun ist es anders. Vorher spielte es ja keine Rolle, ob man Zeuge oder Beschuldigter ist, denn niemand musste mit einem Ermittler reden. Und nun gibt es für Polizeibeamte die Möglichkeit, jede Person erst mal als Zeugen vorzuladen – auch wenn im Hintergrund vielleicht schon ein gewisser Tatverdacht schwebt. Die Erscheinenspflicht führt zumindest zu erhöhten Möglichkeiten, den „Zeugen“ auf die Dienststelle zu bekommen und ihn dort entsprechend zu bearbeiten. Gerade bei Menschen, die sich ihrer Rechte nicht sicher sind, führt dies zu der Gefahr, dass diese als vermeintlich erscheinens- und aussagepflichtiger Zeuge erst mal Angaben zur Sache machen, die sie ohne Pflicht zum Erscheinen nie gemacht hätten.

    Ich sagte nicht, dass das Aussageverweigerungsrecht aufgehoben wurde, sondern sage nur dass es jetzt die Pflicht gibt zur Aussage auf der Polizeibehörde zu erscheinen oder sogar unmittelbar nach einem Geschehnis zur Zeugenaussage verpflichtet sein kann.
    Ich mache mir halt nur so meine Gedanken über diese Änderung und überlege, welche ncit ganz sauberen Möglichkeiten sich dadurch den Ermittlungsbehörden bieten können...

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von laurin
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Ich finde das auch sehr bedenklich.

    Leider wissen aber die meisten nicht einmal, daß sie die Polizei nicht ins Haus lassen brauchen (es sei denn, sie haben einen Durchsuchungsbeschluß), und man mit der Polizei auch nicht mitgehen muß (es sei denn, sie haben einen Haftbefehl).

    Hätte letzteres ein Bekannter gewußt, den sie mit 4 Mann von zu Hause abgeholt haben, wäre einigen Menschen viel Unbill erspart geblieben.
    Weiss ist das Schiff, das wir lieben!

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Ich sehe nur die Gesetzesänderung und mache mir meine Gedanken darüber, denn dieser Gesetzestext ist so unverschämt vage formuliert, dass er durchaus viel Interpretationsspielraum lässt. Und genau da sehe ich die Probleme, denn wenn, wie beschrieben

    der Zeuge das anders sieht, bleibt ihm in diesem Fall nur, sich schnellstmöglich um einen Anwalt als Zeugenbeistand zu bemühen und notfalls das Risiko eines Ordnungsgeldes einzugehen. Dieses Ordnungsgeld kann der Staatsanwalt verhängen. Dagegen lässt sich dann erst mal eine gerichtliche Entscheidung beantragen (und dadurch eventuell ausreichende Zeit gewinnen, um den Anwalt einzuschalten). Gut, man kann es jetzt positiv sehen, denn immerhin darf der Polizist oder der Staatsanwalt gegen dieses "widerspenstige" Zeugenverhalten keine Ordnungshaft anordnen, denn das bleibt bisher einzig dem Richter vorbehalten. Aber rein theoretisch könnte der Richter die Ordnungshaft dann ja auch telefonisch anordnen.

    Aber noch prblematischer wird es, wenn wir noch ein Stück weite rdenken, nämlich daran denken, dass es manchmal gar nicht klar ist ob die Person Zeuge oder Beschuldigter ist oder durch seine Aussage zum (Mit)Beschuldigten werden kann. UNd problematisch wird es deshalb, weil dies ja oft von den Einschätzungen der Ermittler abhängt. Dieser Gefahr konnte man sich bisher entziehen, aber nun, wenn, wie beschrieben,

    die Zeugenaussage wegen der polizeilichen Rücksprache an die Staatsanwaltschaft angeordnet wird und man dann auskunftsverpflichtet wird...

    Und nun ist es anders. Vorher spielte es ja keine Rolle, ob man Zeuge oder Beschuldigter ist, denn niemand musste mit einem Ermittler reden. Und nun gibt es für Polizeibeamte die Möglichkeit, jede Person erst mal als Zeugen vorzuladen – auch wenn im Hintergrund vielleicht schon ein gewisser Tatverdacht schwebt. Die Erscheinenspflicht führt zumindest zu erhöhten Möglichkeiten, den „Zeugen“ auf die Dienststelle zu bekommen und ihn dort entsprechend zu bearbeiten. Gerade bei Menschen, die sich ihrer Rechte nicht sicher sind, führt dies zu der Gefahr, dass diese als vermeintlich erscheinens- und aussagepflichtiger Zeuge erst mal Angaben zur Sache machen, die sie ohne Pflicht zum Erscheinen nie gemacht hätten.

    Ich sagte nicht, dass das Aussageverweigerungsrecht aufgehoben wurde, sondern sage nur dass es jetzt die Pflicht gibt zur Aussage auf der Polizeibehörde zu erscheinen oder sogar unmittelbar nach einem Geschehnis zur Zeugenaussage verpflichtet sein kann.
    Ich mache mir halt nur so meine Gedanken über diese Änderung und überlege, welche ncit ganz sauberen Möglichkeiten sich dadurch den Ermittlungsbehörden bieten können...
    Veltins, hast du dir denn die § in ihrer jetzigen Form angesehen und mit den Änderungen in dem Gesetzesvorschlag verglichen.

    Im Übrigen wird keine neu Pflicht geschaffen, sondern nur die Möglichkeit diese Pflicht durchzusetzen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #6
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Veltins, hast du dir denn die § in ihrer jetzigen Form angesehen und mit den Änderungen in dem Gesetzesvorschlag verglichen.

    Im Übrigen wird keine neu Pflicht geschaffen, sondern nur die Möglichkeit diese Pflicht durchzusetzen.
    Wo ist der Unterschied?
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  7. #7
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Veltins, hast du dir denn die § in ihrer jetzigen Form angesehen und mit den Änderungen in dem Gesetzesvorschlag verglichen.

    Im Übrigen wird keine neu Pflicht geschaffen, sondern nur die Möglichkeit diese Pflicht durchzusetzen.
    Hätte ich sie nicht verglichen, könnte ich wohl kaum diese Ausführungen machen; also eine recht fragwürdige Frage.
    Und nein, es gab vorher kein Pflicht bei der Polizei zu erscheinen. Nur eine Ladung zur Staatsanwaltschaft war verpflichtend aber da ist man auch besser aufgehoben gewesen bei Zeugenaussagen, da sie wesentlich besser mit den Rechtsordnungen vertraut sind und es darf nicht vergessen werden, dass sich ein Staatsanwalt im Gegensatz zu einem Polizisten der Rechtsbeugung strafbar machen kann, wenn er es zu weit treibt. Die Vorladung durch die Staatsanwaltschaft war aber auch nicht instant. Da konnte man sich als Zeuge, wenn es einem angebracht erschien, gut vorher einen Anwalt nehmen. Wenn dich jetzt der Polizist einsackt und sagt: "Kommen sie mal mit auf die Wache. Wir brauchen ihre Aussage.", sieht's schlecht aus mit dem Sich-eben-einen-Anwalt-Suchen.

  8. #8
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Dass man als Angeklagter oder Zeuge vor Gericht erscheinen und aussagen muss, das ist, wie ich finde, ein Preis, der durchaus eingefordert werden darf für die Bereitstellung eines Rechtswesens.

    Die konkrete Ausgestaltung inklusive Strafen ist freilich diskutabel.
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  9. #9
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Dass man als Angeklagter oder Zeuge vor Gericht erscheinen und aussagen muss, das ist, wie ich finde, ein Preis, der durchaus eingefordert werden darf für die Bereitstellung eines Rechtswesens.

    Die konkrete Ausgestaltung inklusive Strafen ist freilich diskutabel.
    Das ist vollkommen richtig, aber darum geht es hier ja gar nicht.

  10. #10
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Das ist vollkommen richtig, aber darum geht es hier ja gar nicht.
    Dann werd ich mir den Text nochmals durchlesen.
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

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