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Thema: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

  1. #11
    Mitglied
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Ich finde das auch sehr bedenklich.

    Leider wissen aber die meisten nicht einmal, daß sie die Polizei nicht ins Haus lassen brauchen (es sei denn, sie haben einen Durchsuchungsbeschluß), und man mit der Polizei auch nicht mitgehen muß (es sei denn, sie haben einen Haftbefehl).

    Hätte letzteres ein Bekannter gewußt, den sie mit 4 Mann von zu Hause abgeholt haben, wäre einigen Menschen viel Unbill erspart geblieben.
    Wäre schön ,ist aber nicht ganz richtig.Da erfinden die Gefahr im Verzuge.Da wirst du mal vorläufig festgenommen.

  2. #12
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Dann sind wir aber im Bereich der Anklage gegen einen Beschuldigten und hier geht es um Zeugen und die erweiterte Definition

  3. #13
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Und nein, es gab vorher kein Pflicht bei der Polizei zu erscheinen. Wenn dich jetzt der Polizist einsackt und sagt: "Kommen sie mal mit auf die Wache. Wir brauchen ihre Aussage.", sieht's schlecht aus mit dem Sich-eben-einen-Anwalt-Suchen.
    Die Polizei hat schon immer versucht, jeden zur belastenden Aussage zu verleiten, indem sie ihn nicht als Beschuldigten sondern als Zeugen vernommen haben . Und damit sein generelles Aussageverweigerungsrecht umgangen haben. Uralt-trick der Bullerei. Es gilt die alte Regel, bei der Polizei zur Sache nichts zu sagen. Weder als Beschuldigter, noch als Zeuge. Ich weiss von nix, nix gesehen, nix gehört. Ausserdem will ich meinen Anwalt. Fertig!
    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen.Bisher war das völlig anders. Mit der Polizei musste niemand reden, auch wenn das landläufig vielleicht gar nicht so bekannt ist. Es gab keinerlei Verpflichtung, sich auf Gespräche mit Polizeibeamten einzulassen.
    Zeugen sind verpflichtet, auszusagen, was sie bezeugen vermögen. Abgesehen vom AVR bezw.ZVR. Was aber nicht gesehen oder nicht gehört wurde - weil sie " zufällig " gerade weg gesehen oder weg gehört haben- können sie auch nicht bezeugen. Man war schon immer verpflichtet, bei der Polizei seine Personalien anzugeben.
    Zitat Zitat von laurin Beitrag anzeigen
    Leider wissen aber die meisten nicht einmal, und man mit der Polizei auch nicht mitgehen muß (es sei denn, sie haben einen Haftbefehl).
    Für vorläüfige Festnahme reicht nach 127 STPO reicht dringender TV plus HG !
    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Im Übrigen wird keine neu Pflicht geschaffen,
    Doch !

  4. #14
    HPF Moderator
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    28.001

    Standard AW: Wichtige Gesetzesänderung zur polizeilichen Vorladung

    ist ja echt interessant, hier hülft dann wirklich nur noch große Amnesie wenn ich mir die letzten 20Jahre durch den Kopf gehn lasse, war das ja wirklich ein Pappenstiel einmal hatte ich ein Zeugenvorladungsgespräch mit 2 dutzend Seiten, auf die Frage beim Polizisten wie lange das dauert , meinte der, locker 2 Stunden, ich können wir das nicht abkürzen: na klar, keine Aussage zur Sache und gut. Haben wir gemacht und haben uns dann mal 1 Stunde über seinen Beruf unterhalten wobei herauskam, er würde nie wieder Polizist werden wollen, das war vor 20 Jahren
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


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