Ja, aber zwischen "nicht ehrlich" und "Kind vergewaltigt" liegt nach meinem Geschmack ein ziemlicher Unterschied. Zumal der Mann im ersten Fall niemandem auf der Tasche liegt, im Gegenteil. Wenn man (also die Behörden) das wollten, könnte man diesen juristischen Mangel durchaus "heilen", das ist in der Juristerei ein nicht unübliches Instrument zur nachträglichen Herstellung der Rechtskonformität.
Der eine hat bei der Einreise geflunkert und ist seitdem trotzdem zu einer Stütze der Gesellschaft geworden. Der andere hat bei der Einreise wahrscheinlich nur überzeugender geflunkert und ein kleines Mädchen vergewaltigt und ist auch sonst ein Sozialfall.
Klar, daß der qualifizierte Mann gehen muß und der Kinderficker sich weiterhin frei in Deutschland bewegen darf. Das ist Lala-Land.