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Thema: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

  1. #1
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    Bei uns in der Firma sind viele Mitarbeiter seit Jahren nur befristet eingestellt.

    In meinem Fall jetzt fast 3 Jahre mit jeweils halb- und vierteljährlichen Verträgen. Insgesamt sind das 5 Verlängerungen.


    Heute stand nun wieder einmal die Verlängerung der AV an und mein neuer Vertrag geht wieder nur ein halbes Jahr. Andere Kollegen bekamen einen unbefristeten Vertrag. Die sind ebenfalls so lange in der Firma, wie ich.

    Die Begründung: Ich war zu oft krank(zwei Tage zu viel)!!! Das Gleiche bekam ein anderer Kollege auch zu hören. Und man hätte ja Vorgaben aus der Zentrale. Und wir sollten doch beim nächsten Kranksein auf den Krankenschein verzichten und lieber Freizeitausgleich(Nachtschichtler) oder Urlaub für diese Tage nehmen.


    Nun meine Frage:

    Verstösst ein solches Vorgehen nicht gegen das Gleichstellungsgesetz(bezüglich §1 und dort der Punkt Alter)? Die fest eingestellten Kollegen sind alle jünger als ich. Ist nur sone Idee...

    Ich werde mit der Sache jedenfalls zum Betriebsrat gehen und mich dort auch mal kundig machen. Die mahnen diese ewigen Verlängerungen seit Jahren an und NICHTS passiert.


    Eventuell gibt es ja hier ein paar Auskenner in Sachen Arbeitsrecht, die mir ein paar Tipps geben können.


    Vielen Dank im Voraus.

    pixelschubser
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  2. #2
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    Standard AW: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    es ist sowieso verboten länger als 2 jahre einen befristeten vertrag zu haben

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    Teilzeit- und Befristungsgesetz:[Links nur für registrierte Nutzer]

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    Für ältere Arbeitnehmer ist besonders § 14 Absatz (3) interessant.

    3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig.

  4. #4
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    Zitat Zitat von hühnchen Beitrag anzeigen
    es ist sowieso verboten länger als 2 jahre einen befristeten vertrag zu haben
    Das hebt meinen Arbeitgeber nicht wirklich an. Wir hatten Leute, die über 5 Jahre befristet wurden und es noch immer sind.
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  5. #5
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    Standard AW: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Das hebt meinen Arbeitgeber nicht wirklich an. Wir hatten Leute, die über 5 Jahre befristet wurden und es noch immer sind.
    Da kann man sich auch einklagen!

  6. #6
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    Standard AW: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    Ein neuer befristeter Vertrag bedarf laut § 14 Abs. 1 TzBfG eines Sachgrunds. Ob Krankheitstage als Sachgrund gelten, weiß ich nicht. Was waren denn die Rechtfertigungen für die anderen befristeten Arbeitsverträge? Auch die Krankheitstage?


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  7. #7
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Teilzeit- und Befristungsgesetz:[Links nur für registrierte Nutzer]

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    Für ältere Arbeitnehmer ist besonders § 14 Absatz (3) interessant.
    Die berufen sich seit Jahren auf Punkt 1. Mehraufkommen zu bestimmten Zeiten.

    Blöd nur, dass wir inzwischen ein Sendungsaufkommen haben, wie es ansich nur im Starkverkehr(Weihnachten oder so) üblich war.

    Neueinstellungen sind ALLE nur befristet. Auch der riesige Pulk von Polen, der jede Nacht dort aufschlägt.
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  8. #8
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    Zitat Zitat von KTN Beitrag anzeigen
    Ein neuer befristeter Vertrag bedarf laut § 14 Abs. 1 TzBfG eines Sachgrunds. Ob Krankheitstage als Sachgrund gelten, weiß ich nicht. Was waren denn die Rechtfertigungen für die anderen befristeten Arbeitsverträge? Auch die Krankheitstage?


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    Muss ich heute Nacht mal klären.
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  9. #9
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Da kann man sich auch einklagen!
    Sicher, kann man. Und wenn man Erfolg hat, finden sie nen anderen Grund, um einen loszuwerden. Alles schon erlebt.
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  10. #10
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Befristete Arbeitsverträge und eine Frage dazu

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Das hebt meinen Arbeitgeber nicht wirklich an. Wir hatten Leute, die über 5 Jahre befristet wurden und es noch immer sind.
    Dem Arbeitgeber geht es einfach nur darum, das (unbefristete) Arbeitsverhältnis nicht kündigen zu müssen, weil er absehen kann, wann der befristete Arbeitsvertrag abläuft. Er spart dann im Zweifelsfall Abfindungen ( und Ärger vor dem Arbeitsgericht)!

    Zusätzlich finden viele Arbeitgeber es gut, mit der Befristung von Arbeitsverträgen einen gewissen Druck auf Arbeitnehmer ausüben zu können.




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