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Thema: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

  1. #3891
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    Zitat Zitat von Pelle Beitrag anzeigen
    "Nie da gewesene Kontrollmacht für staatliche Stellen"

    Zur G20-Fahndung nutzt Hamburgs Polizei eine Software, die Gesichter von Hunderttausenden speichert. Schluss damit, sagt der Datenschutzbeauftragte – und wird ignoriert.
    Vertrauen ist gut, totale Kontrolle ist besser!

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    "Schluss Damit", sagt er.

    Aber ob der auch hinter Massnahmen steht, die solche Kontrollmassnahmen unnoetig machen?

    Wie steht er z.B. zur Foerderung der Linken durch oeffentliche Gelder bzw. "offene Grenzen"?

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    Wahrheit Macht Frei!

  2. #3892
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    "Schluss Damit", sagt er.

    Aber ob der auch hinter Massnahmen steht, die solche Kontrollmassnahmen unnoetig machen?

    Wie steht er z.B. zur Foerderung der Linken durch oeffentliche Gelder bzw. "offene Grenzen"?

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    Ich weise nicht ob der Kopp- Verlag recht hat. Aber Stephen Bannon, ehmaliger Trump-Berater, und John Bolton haben gesagt: Dass man die Linken, die Kommunisten, die Anarchisten, die Grünen, die Roten, die Balanceisten und die Antifa bekämpfen muss. Und deshalb entstehen diese Filme.






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    Stephen Bannon hat gegen die US-Medien gewütet.
    © AFP
    Aktualisiert: 27.01.17 10:19


    Gegen kritische Berichterstattung
    Trump-Berater Bannon: Medien sollen Mund halten und zuhören




    Washington - Neuer Angriff auf die Medien von Seiten der Trump-Regierung: Strategiechef Stephen Bannon erklärte jetzt, die Presse solle sich „schämen“.
    Der Strategiechef von US-Präsident Donald Trump, Stephen Bannon, sieht in den Medien der USA die Opposition. „Sie verstehen dieses Land nicht. Sie haben immer noch nicht begriffen, warum Trump Präsident ist. Sie sollten sich schämen und demütig sein und den Mund halten und mal eine Weile lang zuhören“, sagte Bannon in einem seiner seltenen Interviews der „New York Times“.


    Mit Blick auf den Wahlausgang sagte Bannon, die „Elitenmedien“ hätten zu 100 Prozent falsch gelegen. „Deshalb habt Ihr keine Macht“, sagte Bannon. „Ihr wurdet gedemütigt.“
    Bannon sieht in den Medien die Opposition

    „Ihr seid die Opposition“, sagte Bannon. „Nicht die demokratische Partei. „Ihr seid die Opposition. Die Medien sind die Oppositionspartei.“


    Trump hat nach Amtsantritt gesagt, er befinde sich [Links nur für registrierte Nutzer] Er lässt seither keine Gelegenheit aus, weiteres Öl ins Feuer zu gießen. Auch der [Links nur für registrierte Nutzer] vor allem, weil nach der Vereidigung Trumps auch Reporter festgenommen wurden.
    Bannons Interview macht klar, dass dieser fortgesetzte Streit einer Strategie der Delegitimierung auch kritischer Berichterstattung dient. Das Weiße Haus will weiteres Misstrauen in Medien säen, während der Präsident selbst sich etwa [Links nur für registrierte Nutzer]
    Im intv-Video: Schauspieler LaBeouf bei Anti-Trump-Demo in Handschellen abgeführt
    Medienbericht Trump-Berater ließ Angriff auf Iran prüfen

    Donald Trumps oberster Sicherheitsberater John Bolton ist als Hardliner bekannt. Nun berichtet das "Wall Street Journal": Er forderte Optionen für einen Militärschlag gegen Iran an.
    [Links nur für registrierte Nutzer] ZURAB KURTSIKIDZE/EPA-EFE/REX/Shutterstock
    John Bolton, Nationaler Sicherheitsberater für Donald Trump








    Sonntag, 13.01.2019 18:18 Uhr

    Die Sicherheitsberater von US-Präsident [Links nur für registrierte Nutzer] haben einem Zeitungsbericht zufolge das Verteidigungsministerium um Optionen für einen Angriff auf [Links nur für registrierte Nutzer] gebeten. Die Anfrage sei im vergangenen Herbst gestellt worden, meldete das [Links nur für registrierte Nutzer] unter Berufung auf jetzige und frühere Regierungsvertreter.
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    Hintergrund sei ein Angriff mit drei Mörsergranaten auf das Diplomatenviertel in der irakischen Hauptstadt [Links nur für registrierte Nutzer] gewesen, heißt es in dem Bericht. Zwar sei bei dem Angriff, der einer militanten Gruppe mit Verbindungen zu Iran zugeschrieben werde, niemand verletzt worden, aber er habe ungewöhnlichen Alarm im Weißen Haus ausgelöst.
    Das US-Verteidigungsministerium habe die erbetenen Optionen ausgearbeitet, heißt es in dem Bericht. Nach Darstellung der Zeitung ist jedoch nicht klar, ob die Vorschläge dem Weißen Haus vorgelegt wurden, ob Präsident Donald Trump von der Anfrage wusste und ob ernsthafte Pläne für einen Angriff gegen Iran Gestalt annahmen.

  3. #3893
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    Die G20 Gesichtserkennungssoftware wird verbessert.

    Hamburgische Gesichtserkennungssoftware nimmt Kurs auf die 1. Instanz

    17. Januar 2019| [Links nur für registrierte Nutzer] | Von [Links nur für registrierte Nutzer]
    News

    Die hamburgische Polizei nutzt spezielle Software und legt eine biometrische Datenbank an, um G20-Straftäter ausfindig zu machen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte sieht die Grenzen des Datenschutzes überschritten und ordnet die Löschung der Datenbank an.
    Anordnung an den Innensenator von Hamburg

    Die ZEIT ONLINE veröffentlichte diese Woche ein [Links nur für registrierte Nutzer]mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, welches wir an dieser Stelle darstellen möchten. Im Rahmen des Interviews erläutert der [Links nur für registrierte Nutzer] Fakten, Ansichten und eine „neue“ Anordnung rund um die hamburgische Version des Streitthemas „automatisierte Gesichtserkennung“. Zur [Links nur für registrierte Nutzer] hatten wir bereits in der Vergangenheit berichtet.
    Die Hamburger Polizei versucht mittels einer ganz speziellen Gesichtsdatenbank, Straftäter der G20 Ausschreitungen ausfindig zu machen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat nun den Innensenator von Hamburg zur Löschung dieser Datenbank angewiesen. Daher muss man sich fragen:

    1. Führt nun der Datenschutz dazu, dass Kriminelle ungestraft davonkommen? Oder was genau steckt hinter der Forderung des Datenschutzbeauftragten?
    2. Kann der Datenschutzbeauftragte eine öffentliche Stelle überhaupt anweisen?

    Datenschutzrechtliche Problematik bei automatischer Gesichtserkennung

    Die bei der Gesichtserkennung von der Polizei verwendete Software und der Datenschutz ließen sich derzeit nicht zusammen bringen, erläutert der Datenschutzbeauftragte. Das Vorgehen besteht aus zwei Schritten:

    1. Bilder und Videomaterial von Personen wird erhoben
    2. Über eine spezielle Software werden maschinenlesbare und abgleichbare Modelle aller aus diesem Material erzeugten Gesichter hergestellt.

    Schritt eins werde als datenschutzkonform angesehen. Der Datenschutzbeauftragte beschreibt das Erstellen einer solchen biometrischen Datenbank (Schritt zwei) als einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Die Software sei heikel, denn hierbei werden Gesichts ID’s erstellt von
    „ […] völlig unbeteiligte Personen, gegen die strafrechtlich nie etwas vorlag. Wir wissen nicht, wie viele Personen betroffen sind, aber wir vermuten, dass es in die Hunderttausende gehen könnte.“
    Dafür gäbe es keine Ermächtigungsgrundlage. Die Gefahr liegt auf der Hand, plötzlich ist eine umfassende Überwachung möglich. Ob diese nur zur Ermittlung der Täter von G20 herangezogen wird, vermag auch der Datenschutzbeauftragte nicht zu sagen:
    „Die Polizei hat ja bereits vor einiger Zeit angekündigt, das Verfahren der automatisierten Gesichtserkennung auch in anderen Bereichen einzusetzen. Es bestehen uns gegenüber keine Anzeige- oder Meldepflichten.“
    (Datenschutz)rechtliche Kritikpunkte

    Das große Problem sieht der Datenschutzbeauftrage in der fehlenden rechtlichen Ausgestaltung dieses Vorgehens. Dafür müsse es ein Gesetz geben, welches insbesondere die folgenden Punkte regelt:

    • Straftaten für die dieses Vorgehen zulässig ist
    • Richterliches Anordnungserfordernis
    • Zeitliche / örtliche Begrenzung der Maßnahme
    • Verfahren für Auskünfte / Rechtsschutzmöglichkeiten
    • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz / Bestimmtheitsgebot

  4. #3894
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    Gesichtserkennungssoftware muss vor dem Gericht.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gesichtserkennungssoftware bald vor Gericht "Es wurden viele Personen erfasst, die nur zur Arbeit gegangen sind"

    Die Hamburger Polizei durchforstet Videoaufnahmen aus der Zeit des G20-Gipfels nach Straftätern. Der Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar will die Auswertung stoppen. Jetzt geht der Streit vor Gericht.
    Ein Interview von [Links nur für registrierte Nutzer]


    [Links nur für registrierte Nutzer] DPA
    Beamter der Bundespolizei sichtet Livebilder von Kameras am Hamburger Hauptbahnhof (Symbolbild)








    Samstag, 26.01.2019 12:22 Uhr

    Mit der Hilfe von Gesichtserkennungssoftware sucht die Hamburger Polizei in Bild- und Videoaufnahmen nach Straftätern, die an Ausschreitungen während des Hamburger G20-Gipfels im Juli 2017 beteiligt waren. In einer Referenz-Datenbank werden dafür biometrische Gesichtsabdrücke von Personen gespeichert - auch von völlig Unbeteiligten.
    Im Dezember 2018 hatte der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar angewiesen, diese Datenbank zu löschen, dagegen reichte Hamburgs Innenbehörde Klage ein. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob die Polizei die Gesichtserkennungssoftware weiterhin einsetzen darf.
    Im Interview erklärt der Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar, warum er gegen die automatisierte Auswertung der Daten vorgeht - und wieso ein Urteil bundesweit Signalwirkung haben könnte.
    SPIEGEL: Herr Caspar, warum wollen Sie die digitalen Ermittlungen der Polizei im Zusammenhang mit den G20-Ausschreitungen stoppen?
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    Caspar: Eines vorab: Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass grundsätzlich die Erhebung und Speicherung der Bild- und Videodateien von Personen, die beim G20-Gipfel Straftaten begangen haben, durch die Polizei den gesetzlichen Regeln entspricht. Das gilt nicht für die biometrische Verarbeitung dieses Rohmaterials durch den Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage. Daten von größtenteils völlig unbeteiligten Personen werden biometrisch verarbeitet und zum Zweck der Strafverfolgung gespeichert.

  5. #3895
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    Wieder die Bild

    "Bild"-Zeitung unterliegt in Streit um Foto von G20-Protesten vor Gericht

    6. Februar 2019, 15:48 Uhr Quelle: AFP

    Frankfurt/Main (AFP) Die [Links nur für registrierte Nutzer] hat im Streit um ein Foto von den G20-Protesten in Hamburg im Jahr 2017 eine Niederlage vor Gericht erlitten. Die Zeitung habe "bewusst und gewollt versucht", eine vorherige Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main zur Unterlassung "zu umgehen", teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Es bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts.


  6. #3896
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    "Kriminalität in Hamburg spürbar gesunken"

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  7. #3897
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    "Das war der Gipfel – Proteste gegen G 20 in Hamburg"

    Das war der Gipfel – Proteste gegen G 20 in Hamburg

    Von
    [Links nur für registrierte Nutzer] -

    7. Februar 2019 93





    [Links nur für registrierte Nutzer]Assozioation A
    Do. 28.02. I 19:30 Uhr
    Das war der Gipfel – Die Proteste gegen G20 in Hamburg
    Buchvorstellung + Diskussion
    In Kooperation mit dem Verlag Assoziation A
    Sommer 2017: Das Gipfeltreffen der G20-Staaten in Hamburg bestimmt die Schlagzeile und spaltet die öffentliche Meinung. Auf den Straßen trifft der größte Polizeieinsatz der Stadtgeschichte auf vielfältigen, lauten, entschlossenen Protest aus aller Welt.
    Das war der Gipfel – ist die bislang umfassendste und mit zahlreichen Fotos illustrierte chronik jener dramatischen Tage, geschrieben von den Aktivist*innen der Protestaktionen selbst. Das buch (Hg. GOGOGO bei Assoziation A 2018) schreibt ein Stück Hamburger Stadtgeschichte. Aktive Gipfelproteste stellen auf der Veranstaltung ihre Sicht der Ereignisse zur Diskussion.

  8. #3898
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    Bildberichtsverbot?

    Verstoß gegen Bildberichtsverbot auch bei Änderung des Ausschnitts






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    e-mail



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    Untersagt ein Gericht die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels, verstößt eine Folgeberichterstattung auch dann gegen diese Unterlassungsverpflichtung, wenn in der Ursprungsberichterstattung lediglich ein vergrößerter Teilausschnitt, nunmehr jedoch das komplette Foto veröffentlicht wird.
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte damit ein Ordnungsgeld i.H.v. 50.000 € wegen erneuter Veröffentlichung eines Fotos durch eine Boulevardzeitung im Zusammenhang mit den Plünderungen anlässlich des G20-Gipfels.
    Die Beschwerdeführerin gibt eine bundesweit erscheinende Boulevardzeitung heraus. Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg veröffentlichte sie am 10.08.2017 den Artikel:
    „Zeugen gesucht! Bitte wenden Sie sich an die Polizei“.
    Zur Bebilderung nutzte sie ein Foto mit der Unterzeile:
    “Der Wochenend-Einklau? Wasser, Süßigkeiten und Kaugummis erbeutet die Frau im pinkfarbenen T-Shirt im geplünderten Drogeriemarkt“.
    Kopf und Oberkörper der Frau waren herangezoomt dargestellt worden.
    Bei der Beschwerdegegnerin handelt es sich um die „Frau im pinkfarbenen T-Shirt“. Auf ihren Antrag hin wurde der Beschwerdeführerin durch einstweilige Verfügung untersagt, sie „im Zusammenhang mit der Suche nach den G 20-Verbrechern durch Bekanntgabe ihres nachfolgend wiedergegeben Bildnisses (Abdruck des Fotos vom 10.8.2017) erkennbar zu machen“ (LG Frankfurt, Beschluss vom 08.08.2017, bestätigt durch Urteil vom 14.12.2017).
    Am 12.01.2018 veröffentlichte die Beschwerdeführerin einen Artikel mit dem Titel:
    „…(Name der Boulevardzeitung) zeigt die Fotos trotzdem – Gericht verbietet Bilder von G 20-Plünderin“.
    Abgebildet wurden vier Fotos, die alle aus der Serie des bereits am 10.8.2017 aufgegriffenen Ereignisses vor dem Drogeriemarkt stammten. Unter den vier Bildern befand sich auch das Foto, welches bereits Gegenstand des Unterlassungsgebots war. Anders als in der Ausgangsberichterstattung wurde das Foto nunmehr komplett abgedruckt.
    Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Beschwerdeführerin daraufhin ein Ordnungsgeld i.H.v. 50.000 € wegen Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung auferlegt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Beschwerdeführerin, die auch vor dem OLG keinen Erfolg hatte. Die Beschwerdeführerin habe „hier bewusst und gewollt versucht (…), die Entscheidung des Landgerichts zu umgehen“. Bei dem einen Bild des Folgeberichts handele es sich unstreitig um das gleiche Bild wie in der Ausgangsberichterstattung. Der Umstand, dass nunmehr das komplette Foto und nicht nur ein vergrößerter Teilausschnitt abgedruckt worden seien, ändere nichts an der Identität der beiden Fotos. Die Verletzungsform, auf welche sich das Unterlassungsgebot vom 08.08.2017 beziehe, sei ebenfalls dieselbe. Insbesondere unterschieden sich die beiden Fotos auch nicht in ihrem Aussagegehalt. Das Foto sollte vielmehr in beiden Berichterstattungen als Beleg für die Behauptung dienen, dass die Beschwerdegegnerin an der Plünderung des Drogeriemarktes beteiligt gewesen sei.
    Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
    Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.01.2019, Az. [Links nur für registrierte Nutzer]
    (vorausgehend Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.11.2018, Az. [Links nur für registrierte Nutzer])

  9. #3899
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    Zeckenüberwachung:"Linkes Wohnprojekt mit versteckter Kamera überwacht?"


    Mit einer Kamera in einer Cola-Flasche wurde das Haus anscheinend vom gegenüberliegenden Seniorenheim aus bespitzelt.

    Hamburg. Bis Mittwochmittag standen sie noch auf einer Fensterbank im Dachgeschoss des Elisabeth Alten- und Pflegeheims der Freimaurer von 1795: zwei Cola-Flaschen und eine Flasche Mezzo-Mix. Was das Arrangement so besonders macht, ist der Umstand, dass die Polizei offenbar in einer der aufgereihten Flaschen, einer Cola-Zero-Flasche, eine Überwachungskamera installiert hatte – schräg gegenüber einem linken Wohnprojekt mit der Adresse Kleiner Schäferkamp 46.
    Im Erdgeschoss befindet sich der linke Infoladen „Schwarzmarkt“, ein Treffpunkt der autonomen Szene. Wurden die Hausbewohner seit Wochen ausgespäht? „Ich fühle mich wie einem Überwachungsstaat“, wird eine Bewohnerin in einer Mitteilung des Hausprojekts („Big bottle is watching you!“) zitiert. „Die Überwachung stellte einen Eingriff in unser Persönlichkeitsrecht dar.“
    Wurden auch Passanten gefilmt?

    Ob die Bewohner tatsächlich gefilmt wurden, ist gut möglich – gesichert ist es nicht. Die Linse soll nach Überzeugung der Bewohner heimlich den Eingangsbereich des Hauses, die privaten Wohnräume und das nähere Umfeld des Gebäudes einschließlich des Gehweges erfasst haben – und somit auch möglicherweise Passanten. Zunächst hatte die "taz" über den Fall berichtet.

    Die in einer Colaflasche versteckte Kamera im Fenster des Seniorenheims.
    Foto: privat Gegenüber dem Abendblatt räumt Hans Jürgen Wilhelm, der Leiter des Altenheims zwar ein, dass die Polizei in der Colaflasche auf der Fensterbank eines Dienstzimmers der Pflegestation die Kamera installiert hatte. Daneben lag ein Zettel mit der Aufschrift: „Fenster geschlossen halten, bitte nichts umstellen.“ Die Videoüberwachung sei aber der Drogenproblematik im Schanzenviertel geschuldet – so zumindest habe er es verstanden, als ihn die Polizei Ende 2018 darum bat, die Kamera aufstellen zu dürfen.
    Drogenkriminalität soll Ausschlag gegeben haben

    Mehrfach hätten Beamte zudem nach dem Gerät geschaut. „Ich habe das nicht in Frage gestellt, weil es die Drogenkriminalität rund um das Haus ja wirklich gibt“, sagt Wilhelm. Immer wieder hätten Beamte im Zusammenhang mit der Drogenkriminalität das Altenheim aufgesucht. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es sich bei dem gegenüber liegenden, bunten Gebäude um ein „observierungswürdiges Objekt“ handeln könnte. Ein Geheimnis sei die Existenz der Kamera im Altenheim nicht gewesen.
    Am Mittwochmorgen wiesen mehrere Bewohner des Wohnprojekts den Leiter des Seniorenheims auf die getarnte Kamera hin. Es habe einen Hinweis gegeben. Seit Wochen schon müssten sie zum Schutz ihrer Privatsphäre die Vorhänge vor den Fenstern zuziehen. Er habe danach die Polizei angerufen und die Kamera am Mittag zurückgegeben, sagt Wilhelm.
    Heimleiter ein "Handlanger der Polizei"

    Ganz sicher sei es nicht seine Absicht gewesen, dass seine Nachbarn ausspioniert werden. „Das macht mich schon ein Stück weit betroffen“, sagt Wilhelm, dem nun das Kainsmal des „Handlangers der Polizei“ anhaftet, wie es in der Mitteilung des Hausprojektes heißt.
    Die Polizei hält sich auf Anfrage bedeckt, sie bestätigt und dementiert nichts. „Die Polizei wird aus grundsätzlichen Erwägungen hierzu keine Stellungnahme abgeben, Fragen werden wir dazu nicht beantworten“, hieß es. Die Empörung bei den Hausbewohnern jedenfalls ist enorm, sie sprechen von einem „Skandal.“ Im Nachgang von G20, so eine Bewohnerin, hätten es die Ermittlungsbehörden offenbar leicht, „grünes Licht für weitreichende Überwachungsmaßnahmen linker Strukturen zu bekommen“.
    Videoüberwachung grundsätzlich zulässig

    In den Fall hat sich nun auch der Hamburgischer Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eingeschaltet. „Wir werden die Polizei um Auskunft zu dem Vorgang bitten“, sagte eine Sprecherin dem Abendblatt. Eine Videoüberwachung durch die Polizei im öffentlichen Raum könne zulässig sein – daran seien aber enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
    Paragraf 8 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei lässt zur „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“ Bildaufnahmen zu, allerdings nur offen, nicht verdeckt. Ob regelmäßig in diesem Bereich Drogendelikte begangen werden, weiß wiederum nur die Polizei genau. Paragraf 10 des polizeilichen Datenverarbeitungs-Gesetzes gestattet auch verdeckte Bildaufnahmen, „wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des oder eines Landes (….)“ erforderlich ist oder es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden.

  10. #3900
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: G20-Gipfel 7./8. Juli in Hamburg

    "Wollt ihr die TOTALE Kontrolle?!!"

    Und höre da, das Folg plärrt in frenetischer Begeisterung:
    "JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!"
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

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