Zitat von
Circopolitico
Du hast ja einen an der Klatsche.
Ein Flüchtling ist ein Flüchtling. Er kommt in ein Land, zum Beispiel Deutschland, mit der Begründung, dass er aus seinem Land fliehen muss, wegen politischer, religiöser, ideologischer Gründe...
... weil er wegen seines Geschlechts, seiner sexuellen Zugehörigkeit fliehen muss.
Ob sein Grund, den er angibt, der Wahtheit entspricht...wird geprüft.
Er kommt hierhin, gibt seinen Grund an, und erhält eine Aufenthaltsgestattung.
Wenn er einen positiven Bescheid erhält bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis und rutscht von SGB III in SGB II, und bekommt sowohl die Möglichkeit eine eigene Wohnung zu beziehen, als auch eine Arbeitserlaubnis.
Wird der Flüchtling nach der GFK nicht anerkannt... besteht aber die Gefahr, dass der Flüchtling in seinem Heimatland gefoltert, exekutiert, misshandelt wird...erhält er subsidären Schutz, mit einer Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr
Erhält er einen negativen Bescheid, wird er abgeschoben...sofern kein Abschiebeverbot vorliegt und sofern das Heimatland sich nicht querstellt.
Ist eine Abschiebung nicht möglich, erhält er eine Duldung. Damit hat er keinerlei Rechte, arbeiten zu gehen oder sich eine eigene Wohnung zu nehmen.
Redest fu wiederum in Fachkreisen von Migration, wird jeder Politikwissenschaftler automatisch an Arbeitsmigration oder Familiennachzug denken...wie zum Beispiel an die "Gastarbeiter" aus den 60er Jahren.
soviel zur PoWi!
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natürlich gibt es Sozialwohnungen und natürlich gibt es in Deutschland den Trend der "Landflucht"...nicht nur in Deutschland.
Jedoch entbehrt es jeglicher Grundlage, wenn du sagst "Flüchtlinge können sich in Zukunft jede Wohnung in der Stadt aussuchen, egal was die kostet!
Du hast von tuten und Blasen keine Ahnung!