Nein, natürlich nicht. Weder BRD, noch DDR waren berechtigt, namens des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich deutsches Staatsgebiet zu verteilen. Sie waren ja selbst Konstruktionen der Besatzungsmächte unter Mißachtung sämtlicher Verfassungsbestimmungen des Deutschen Reiches und der HLKO. Diese Anscheinverträge der BRD und DDR mit ihren alliierten Schöpfern über die deutsche Frage sind null und nichtig.
Ex septentrione lux
Massive politische Veränderungen in Europa, die u.a. dazu führen, dass sich der deutsche Staat wieder als Staat "Deutsches Reich" sieht, würden freilich auch die Frage nach den Ostgebieten neu aufwerfen. Der Unterschied zwischen "legal" und "illegal", und das ist ja nun keine neue Sache in der Geschichte, ist häufig einfach nur der, wer heute und wer morgen was zu melden hat.
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Gut, aber das ist eben nicht nur eine Frage des Momentums und der gerade ausübenden Gewalt. Die gegenwärtige Situation verhöhnt jegliche Rechtssystematik und Rechtstradition und führt sich selbst ad absurdum. Sie ist inzwischen eine ständig wachsende Anhäufung von unauflösbaren Widersprüchen, die dann zwingend zur Auflösung allen Rechts führen.
Ex septentrione lux
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
brain freeze, lern es endlich mal. Völkerrecht funktioniert nicht wie nationales kodefiziertes Recht. Völkerrecht beruht nicht auf Rechtsakten, sondern auf Verträgen und Anerkennung. Wenn andere Staaten, in diesem Fall die Alliierten die BRD und die DDR als berechtigt anerkennen, dann kannst du noch so sehr anderer Meinung sein, dann sind sie berechtigt. Ein Staat ensteht nicht durch einen Rechtsakt, er entsteht durch die Anerkennung dieses Staates durch andere Staaten (die Aufnahme diplomatischer Beziehungen ist z.B. Ausdruck dafür).
Wenn du das nicht glauben willst, denn nenn mir doch die Instanz wo du den angeblichen Bruch der HLKO und anderer völkerrechtlicher Bestimmungen geltend machen willst?
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
brainfreeze, nenn mir doch bitte eine Völkerrechtquelle, die einen solchen Rechtsakt vorschreibt. Bemüh dich nicht, du wirst so etwas nicht finden, zum einen weil du die Natur des Völkerrechts verkennst und denkst es funktioniert wie innerstaatliches, kodefiziertes Recht und zum anderen, weil es keine entsprechnde Quelle und somit auch keinen solchen Rechtsakt.
So und nun setzen, Heft aufschlagen und mitschreiben:
Das Staatsgebiet ist ein abstrakter Begriff, der in der Praxis an Hand von Grenzen konkretisiert wird. Grenzen werden durch natürliche Gegebenheiten und völkerrechtliche Grenzabkommen definiert. Die deutsch-polnische Grenze ist durch das Görlitzer Abkommen, den Warschauer Vertrag und deren inhaltliche Bestätigung im deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 definiert.
Rechtstheoretisch bedeuten diese Abkommen keinen Verzicht auf die deutschen Ostgebiete, sondern ein Gewaltverzicht im Bezug auf den Grenzverlauf, jedoch ergibt sich aus der historischen Entwicklung und dem Handeln aller Staaten eine völkergewohnheitsrechtliche Zugehörigkeit der ehemaligen Ostgebiete zum polnischen Staatsgebiet.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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