Ist das "Hitlerhaus" in Braunau historisch wertvoll - oder ein Schandfleck? Der Geburtsort des Diktators spaltet Österreich, zuletzt wurde ein Abriss diskutiert. Nun hat das Verfassungsgericht eine Entscheidung gefällt.





Nach jahrelangem Streit um das Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau hat Österreichs Verfassungsgericht eine Entscheidung getroffen. Die vom Parlament per Gesetz beschlossene Enteignung sei im öffentlichen Interesse geboten und verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus sei ein grundlegendes Merkmal der Republik. Daraus ergebe sich eine besondere Verantwortung im Umgang mit nationalsozialistischem Gedankengut.

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