+ Auf Thema antworten
Seite 14 von 16 ErsteErste ... 4 10 11 12 13 14 15 16 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 131 bis 140 von 156

Thema: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

  1. #131
    Mitglied
    Registriert seit
    16.07.2009
    Beiträge
    8.981

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Ist das BRD-GmbH nicht einfach nur eine Rechtsform fuer irgendwelche finanziellen oder kaufmaennischen Sachen, die die BRD zwangslaeufig abwickeln muss?
    Natürlich ist der Staat in ziemlich großem Umfang auch wirtschaftlich tätig, vor allem als Kunde für alle möglichen Produkte und Dienstleistungen. Das kann er tun, weil er als Gebietskörperschaft Rechtspersönlichkeit besitzt. Beim wirtschaftlichen Handeln gelten für ihn mehr oder weniger die gleichen Regeln wie für private Körperschaften (Unternehmen wie GmbHs, AGs usw.), aber dadurch wird er keine. Wenn ich in der Apotheke etwas kaufe, werde ich auch kein Apotheker.

    Es gibt sogar eine ganze Reihe von Unternehmen im Bundesbesitz (Post, Bahn), aber die Deutsche Post AG ist nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern gehört ihr. Ich bin auch nicht mein Goldhamster, nur weil er mir gehört. Auch die oft genannte "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" ist ein solches Unternehmen im Bundesbesitz, wie man durch Aufrufen ihrer Website in wenigen Minuten herausfinden kann. Schau einfach nach, wer die Geschäftsführer sind - Merkel und Steinmeier sind es nicht.

  2. #132
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
    Registriert seit
    09.08.2017
    Beiträge
    10.955

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Ich lebe nicht in D und habe kein in D zugelassenes Auto, aber ihr. Vielleicht könnt ihr diesen Artikel anhand eurer Autopapiere mal überprüfen?

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    In der BRD waren im Januar 2008 laut [Links nur für registrierte Nutzer] 55 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen. Eine ganze Menge, mehr als jeder zweite Bürger hat also ein Auto. Hat er, gehört ihm, hat er geleast oder gemietet.
    Gehört uns unser Auto wirklich? Wir haben es bezahlt, natürlich. Oder gibt es hier einen schier unglaublichen Haken, den die meisten noch gar nicht gesehen haben?
    Haben Sie für Ihr Auto bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II oder noch den alten Fahrzeugbrief? Wenn Sie eine Zulassungsbescheinigung haben, dann lesen Sie einmal im oberen Abschnitt den Text genau durch. Fällt Ihnen etwas dabei auf?
    Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
    Aha. Ich habe zwar ein Auto, habe es bezahlt und es gehört eigentlich mir. Aber diese Bescheinigung sagt, ich sei nicht der Eigentümer?
    Aber ich habe doch bei der KFZ-Anmeldung das Auto auf meinen Namen angemeldet und durch Besitz der Papiere nachgewiesen, dass es mir tatsächlich gehört?
    Die Frage ist, wer ist dann der Eigentümer, wenn nicht ich?
    Ganz banal könnte man sagen, dass man dann eben andere Unterlagen zum Eigentumsnachweis benötigt. Reicht dafür ein Kaufvertrag?
    Der [Links nur für registrierte Nutzer] sagt:
    Analog zum Fahrzeugbrief sollten Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht im Fahrzeug aufbewahren, obwohl der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.
    Wir empfehlen Ihnen, Fahrzeugrechnungen und -Kaufverträge als ergänzenden Eigentumsnachweis besonders sorgsam zu verwahren.
    Als ergänzenden Eigentumsnachweis? Ja wieso ergänzend? Wenn doch die Zulassungsbescheinigung das gar nicht beweist?
    Auch einige Foren befassen sich mit diesem Thema. Eine interessante Situation – durch einen Unfall aufgedeckt – [Links nur für registrierte Nutzer]:
    Der alte Fahrzeugbrief dagegen stellte unmissverständlich klar, wem das Auto gehörte: Dem Besitzer des Papiers.
    Betrachtet man diesen seltsamen Sachverhalt einmal aus einer anderen, der gesetzlichen Perspektive, dann stellt sich heraus, dass da noch ganz andere Dinge eine Rolle spielen. Vielleicht wissen Sie als aufgeklärter Mensch, dass die [Links nur für registrierte Nutzer], der Besatzer von Deutschland, immer noch gelten. Unser Land ist nach wie vor besetzt, was man unschwer an den 75.000 US-Soldaten erkennen kann.
    Eines dieser SHAEF-Gesetze behandelt die Sperre und die Kontrolle von Vermögen: [Links nur für registrierte Nutzer]. Zitat:
    Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme (…) durch die Militärregierung unterworfen.
    Ganz klar wird hierbei meiner Ansicht nach nicht, wer nun mit seinem Vermögen den Alliierten unterworfen wird und wer nicht.
    Dies alles wirkt extrem seltsam und scheint beabsichtigt zu sein, denn man hätte die Sache auch deutlich klarer formulieren und darstellen können. Da die BRD real sowieso nicht mehr existiert, ist es zudem fraglich, wer hier gegen wen was rechtlich korrekt durchsetzen könnte. Es wird also von jedem einzelnen abhängen, was er daraus macht. Machen Sie was draus!
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  3. #133
    Mitglied
    Registriert seit
    16.07.2009
    Beiträge
    8.981

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Die KFZ-Zulassung nennt in der Tat nicht den Eigentümer, sondern den Halter des Fahrzeugs. Zu dem gehen die Behörden mit allem, der Eigentümer ist ihnen egal. Es reicht, wenn der Halter den kennt. Eigentumsnachweis erfolgt durch Kaufvertrag oder ähnlich.

    Der alte "Fahrzeugbrief" war übrigens keine Eigentumsurkunde, nur eine erweiterte Form der Zulassung. Allerdings durfte man vom rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeugs erwarten, dass er dieses Dokument hatte. Dem entspricht heute die Zulassung Teil II. Teil I ist an die Stelle des alten "Fahrzeugscheins" getreten.

    Das SHAEF-Gesetz Nr. 52 gilt schon seit 1952 nicht mehr und betraf kein Privateigentum. Es galt bis dahin auch nur in der amerikanischen und britischen Besatzungszone.

    Das alles herauszufinden dauert ein paar Minuten. Glaub nicht jeden Mist.

  4. #134
    GESPERRT
    Registriert seit
    08.04.2017
    Beiträge
    7.777

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    News von den Reichsbürgern

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer]




  5. #135
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
    Registriert seit
    09.08.2017
    Beiträge
    10.955

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Die KFZ-Zulassung nennt in der Tat nicht den Eigentümer, sondern den Halter des Fahrzeugs. Zu dem gehen die Behörden mit allem, der Eigentümer ist ihnen egal. Es reicht, wenn der Halter den kennt. Eigentumsnachweis erfolgt durch Kaufvertrag oder ähnlich.

    Der alte "Fahrzeugbrief" war übrigens keine Eigentumsurkunde, nur eine erweiterte Form der Zulassung. Allerdings durfte man vom rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeugs erwarten, dass er dieses Dokument hatte. Dem entspricht heute die Zulassung Teil II. Teil I ist an die Stelle des alten "Fahrzeugscheins" getreten.

    Das SHAEF-Gesetz Nr. 52 gilt schon seit 1952 nicht mehr und betraf kein Privateigentum. Es galt bis dahin auch nur in der amerikanischen und britischen Besatzungszone.

    Das alles herauszufinden dauert ein paar Minuten. Glaub nicht jeden Mist.
    Wir haben es im Weltnetz mit zwei unterschiedlichen Ausgaben der SHAEF-Gesetze zu tun. Eine kommt aus Bayern und eine aus NRW. Die aus Bayern weist die Ausnahme Deutsches Reich NICHT aus, die aus NRW, herausgegeben von Albert Hönntges, einer privaten Krefelder Verlagsbuchhandlung, MIT dieser Ausnahme. Die Sammlung aus Bayern kommt direkt von der bayerischen Hypo-Vereinsbank.
    So, wie es sich bisher darstellt:
    BRITEN
    (b) Governments, nationals or residents of nations, other
    than Germany which have been at war with any of the United Nations
    at any time since September 1, 1939, and governments, nationals or
    residents of territories which have been occupied since that date
    by such nations or by Germany;
    —————–
    AMERIKANER
    (b) Governments, nationals or residents of other nations,
    including those territories occupied by them, at war with any of the
    United Nations at any time since September 1, 1939

    Man versteht, interpretiert den Artikel Nr. 52 somit wie folgt:
    52 1. (a) „The German Reich
    Die Länder & die Gaue: Diese Begriffsdefinitionen deuten im Kontext auf nach 1914 hin.
    52 1. (b) „other than Germany“
    Germany ist nicht das Deutsche (Kaiser)Reich von 1871-1914.
    5
    2 1. (b) „such nations or by Germany
    Ist ebenso das Deutsche Reich
    52 1. (f)*) „outside of Germany“
    Es sollte klar sein, dass die Schreiberlinge des SHAEF genau wussten, wovon sie schrieben. Eine Verwechslung der Begriffe ist daher ausgeschlossen.
    German Empire = Deutsches Kaiserreich – 1871-1914/18
    German Reich = „Hitler-Deutschland“ – Stand 1937

    Dies betrifft nun wen? Bzw. wen sodann eben nicht?
    Dies unabhängig von den Versionen?

    Somit gilt:
    (b) Alle Länder, die von den Achsenmächten besetzt waren, sind beschlagnahmt. So lese ich diesen Text. Die Grundlage der EU als Marionetten(pseudo)staat der USA.
    Auch in der nicht geänderten Fassung, ist es eindeutig, wer oder was von Beschlagnahme, Besatzung und Verwaltung ausgeschlossen IST.
    Unsere 26 Heimat(h)staaten (nicht verwechseln mit den Bundesstaaten) werden auch in der ersten Fassung nicht berührt, denn diese sind seit dem 28. Oktober 1918 inklusive des Deutschen (Kaiser)Reichs HANDLUNGSUNFÄHIG und befanden sich definitiv niemals in Kampfhandlungen! Wie den auch!? Das Kaiserreich mit seinen Bundesstaaten jedoch befand sich in den Kampfhandlungen. Ebenso im Handelsrecht wie z.B. via der Annahme der [Links nur für registrierte Nutzer].
    Auch der nächste Krieg – so er den kommen möge – wird das Deutsche (Kaiser)Reich [das Völkerrechtssubjekt] und seine Staaten- und Stadtstaten nicht berühren.
    Es gibt seit dem 28. Oktober 1918 KEINEN handlungsfähigen Staat mehr auf Deutschem Boden, das ist ein Faktum.

    KEIN Staat oder Stadtstaat des Deutschen Reich als auch das Deutsche (Kaiser)Reich selbst war 1939 im Krieg mit den Alliierten, denn sie sind alle handlungsunfähig. Seit der Mobilmachung am 01. Auguust 1914 (ex 2 Tage) sind die Staaten eingefroren. Status Quo Ante Bellumm WK I.
    Daraus erschliesst sich:
    a) warum die Arbeit subsidiär nur über die originären Gemeinden gehen kann
    b) warum die Feinde des Deutschen Reich diesen Status aufrecht erhalten wollen. Dies dient der besseren Ausbeutung der Ressoucen.

    Was NGO’s auf diesem Boden treiben und wie diese Firmen sich nennen, nun das kann kein handlungsunfähiger Staat der Erde verhindern. Aber man kann die Menschen für ihre Taten bestrafen und internieren. Genau das taten die Alliierten mit den Deutschen, die ihre Staatsangehörigkeit (viele bis Heute!) leugnen und sich als „Deutsches Volk“ ausgeben und behaupten das Deutsche Reich [wohl eher das 3. Reich] sei ihr Staat.
    Das Deutsche (Kaiser)Reich ist kein Staat sondern ein Statenbund bzw. ein Verein. Mit Deutschland bezeichnete man im Art. 3 der 1871er Verfassung den Verein, Deutsches Reich oder auch den ewigen Bund Deutsches Reich. Deutschland als Ganzes sind immer 26 unabhängige Staaten / Stadtstaaten, die durch die Bundesstaaten in das Deutsche Reich adaptiert sind, denn Bundesstaaten sind KEINE Staaten.
    Das Deutsche Reich, ein Verein, ist also unzerstörbar und schützt die 26 Staaten und Stadtstaaten vor dem Zugriff Dritter. Aber die (Personalaussweis)-DEUTSCH sind eben nicht die Deutschen, sondern es wird nur VERMUTET (!), daß sie es sind. Aber ein großer Teil der DEUTSCH sind in Wirklichkeit keine echten Deutschen, weil sie die Bedingungen des RuStAG von 1913 (hier Ahnennachweise) nicht erfüllen (können).
    Man beachte:
    (1) Im notariellen Kaufertrag muss die Natürliche Person drin stehen. Hier: Familienname möglichst in Sperrschrift = M u s t e r m a n n.
    (2) Wer (abbezahltes) Wohn“eigentum“ besitzt, möge als Personal-DEUTSCH beim Katasteramt versuchen einen mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Dienstsiegel, mit Vor- und Zunamen unterschriebenen (ohne Zusätze wie i.A., i.V, gez.) Eigentumsnachweis zu erhalten.
    (3) Bundesstaaten-Angehörige nach RuStAG 1913 mögen sich dieses Dokument besorgen. Sieher hierzu erhänzend:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Auszug aus: Erster Teil, Art. 2 (1) des Überleitungsvertrags:

    (1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

    Bestätigt wurde dies im 2. Bundesbereinigungsgesetz Art. 2 Satz (1) – (4) aus dem Jahr 2007.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Oder auch dieses Schmankerl:
    Abschnitt I, Zentrale Landesbehörde § 1:
    (4) Landesamt für Finanzen Das Landesamt für Finanzen – Dienststelle München – ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 (BayBS III S. 223), zuletzt geändert durch § 45 des Gesetzes vom 31. Juli 1970 (GVBl S. 375, BayRS 27-1-I) und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947 (GVBl S. 169).
    Quelle: Datenbank “Bayern-Recht”
    Siehe auch hier ➡ [Links nur für registrierte Nutzer]


    [Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer]Beitrags-Navigation
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Stimmt, man sollte nicht jeden Mist glauben - vor Allem nicht den, der von der Regierung kommt!
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  6. #136
    Mitglied
    Registriert seit
    16.07.2009
    Beiträge
    8.981

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Es ist durchaus möglich, dass die in der amerikanischen und der britischen Zone veröffentlichten Fassungen der Militärregierungsgesetze sich leicht unterschieden. Sie galten ja auch nur innerhalb der jeweiligen Zone. Auf keinen Fall betrafen sie die sowjetische oder französische Zone, schon gar nicht fremde Staaten. Sie betrafen auch kein Privateigentum. Und sie wurden in den frühen 50er Jahren aufgehoben.

    Für die wilden Interpretationen in der von dir zitierten unseriösen Quelle kannst du dir überhaupt nichts kaufen.

    Das Deutsche Reich, ein Verein, ist also unzerstörbar ...
    Und der VfL Bochum ist unabsteigbar.

    (2) Wer (abbezahltes) Wohn“eigentum“ besitzt, möge ... beim Katasteramt versuchen einen mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Dienstsiegel, mit Vor- und Zunamen unterschriebenen (ohne Zusätze wie i.A., i.V, gez.) Eigentumsnachweis zu erhalten.
    Du willst das Dokument ja wohl von der Behörde haben, nicht vom Sachbearbeiter. Behördenmitarbeiter zeichnen stets "i. A.", vom Behördenpräsidenten und seinem Stellvertreter mal abgesehen. Und ob der Vorname zur Unterschrift gehört, hast nicht du zu entscheiden. Es gibt eine Liste von Unterschriften im QM-Handbuch der Behörde, und da zeichnet jeder so, wie er es gewohnt ist.

  7. #137
    GESPERRT
    Registriert seit
    08.04.2017
    Beiträge
    7.777

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Du willst das Dokument ja wohl von der Behörde haben, nicht vom Sachbearbeiter. Behördenmitarbeiter zeichnen stets "i. A.", vom Behördenpräsidenten und seinem Stellvertreter mal abgesehen. Und ob der Vorname zur Unterschrift gehört, hast nicht du zu entscheiden. Es gibt eine Liste von Unterschriften im QM-Handbuch der Behörde, und da zeichnet jeder so, wie er es gewohnt ist.
    Die Behörden verstehen kein Spaß.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

  8. #138
    Oscha
    Gast

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Ich will echt nicht auf diesen Schubladen scheiß eingehen, wer was ja ist, Begriffe gebraucht werden, ohne Sinn und Verstand. Möchte nur mal anmerken, du sagst, Vorsicht...die Leute, die Meinen, das die BRD niemals vom Volk einen Staatlichen zu Gründenden Auftrag erhielt, sind ..."Reichsbürger". Jawoll, alles schön in seine Schublade, sagt NTV auch. Und das Bundesverfassungsgericht sagt, das Deutsche Reich als Rechtssubjekt ist da, aber Handlungsunfähig, das hiesse ja, wir alle sind Reichsbürger! Die meisten sogar von Geburt an! Nach Abstammung, bzw. Blut. Hmmm abstammung 1913...REICHSBÜRGER! Ach nee...waren ja die Nazis..oder wer? wie? Und zu dem [Links nur für registrierte Nutzer], dieser Trifft hier nicht zu. Da kein Ausweis, kein Perso hier ein Dokument sein kann. Er äußert nur die Vermutung, das der Inhaber bei Antragstellung....siehe Wiki, erster Satz. Oder auch Innenministerium der Länder usw. Der Perso weist nämlich keine Staatsangehörigkeit aus, nur die deutsch. Nicht BRD. Da wir von Geburt an ja nach Abstammug Deutsche sind. 1913 gabs das Reich, Heute auch, die BRD kann nur durch UNS zum Staat werden siehe GG Artikel 20, 146 usw. und 2 Staaten auf 1 Gebiet mit 1 Staatsvolk? Neien geht nicht. Der Ausweis der Reichs..was auch immer ihr wollt Leute sagt ebensowenig aus, er äussert nur die Vermutung, da das Reich keine Ämter besitzt, kann sie nichts ausstellen. Vermutung! Nun gut, du warnst als Reichsbürger vor Dokumenten im Reich, das es nicht ausgestellt hat und zwar deswegen, weil eine NGO das Reich verwaltet und Ausweise ausstellt, die keine Staatsangehörigkeit ausweisen und uns dazu verleitet dieses Perso zu beantragen, um in dieser Verwaltung zu Juristischen Personen gemacht zu werdem. PauswG § 5. NAME?? PauswV §28 zu 1 und 2. Namen und Familiennamen. Ja ich weis, ich weis kenne die Argumente der Verwaltung...kenne aber auch ihre Gesetze und weis Gerichtsurteile zu Lesen.

  9. #139
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
    Registriert seit
    09.08.2017
    Beiträge
    10.955

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Es ist durchaus möglich, dass die in der amerikanischen und der britischen Zone veröffentlichten Fassungen der Militärregierungsgesetze sich leicht unterschieden. Sie galten ja auch nur innerhalb der jeweiligen Zone. Auf keinen Fall betrafen sie die sowjetische oder französische Zone, schon gar nicht fremde Staaten. Sie betrafen auch kein Privateigentum. Und sie wurden in den frühen 50er Jahren aufgehoben.

    Für die wilden Interpretationen in der von dir zitierten unseriösen Quelle kannst du dir überhaupt nichts kaufen.


    Und der VfL Bochum ist unabsteigbar.



    Du willst das Dokument ja wohl von der Behörde haben, nicht vom Sachbearbeiter. Behördenmitarbeiter zeichnen stets "i. A.", vom Behördenpräsidenten und seinem Stellvertreter mal abgesehen. Und ob der Vorname zur Unterschrift gehört, hast nicht du zu entscheiden. Es gibt eine Liste von Unterschriften im QM-Handbuch der Behörde, und da zeichnet jeder so, wie er es gewohnt ist.
    Hast du bitte einen link davon, wie/wann/wo genau die SHAEF-Gesetze, insbesondere Nr. 52 aufgehoben wurden?

    Was das"i.A." betrifft: Urteile sollten doch vom Richter unterschrieben sein, und nicht von einem Sachbearbeiter/einer Sachbearbeiterin. Das ist aber meist nicht so.
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  10. #140
    Mitglied
    Registriert seit
    16.07.2009
    Beiträge
    8.981

    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Hast du bitte einen link davon, wie/wann/wo genau die SHAEF-Gesetze, insbesondere Nr. 52 aufgehoben wurden?
    Gesetz Nr. A-16 der Alliierten Hohen Kommission, S. 881 Amtsblatt der AHK

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Was das"i.A." betrifft: Urteile sollten doch vom Richter unterschrieben sein, und nicht von einem Sachbearbeiter/einer Sachbearbeiterin. Das ist aber meist nicht so.
    Ein Gericht ist keine Behörde. Urteile müssen tatsächlich vom Richter / den Richtern unterschrieben werden, und das werden sie auch. Allerdings bleibt die Urschrift (die es ja nur einmal gibt) bei den Akten. Was die Parteien bekommen, sind Ausfertigungen. So ist die gesetzliche Regelung.

    Die Unterschrift des Urkundsbeamten, die du auf der Ausfertigung findest, hat natürlich mit der des Richters nichts zu tun, sondern damit wird bescheinigt, dass die Ausfertigung mit der Urschrift übereinstimmt. So stehts ja auch im Beglaubigungsvermerk. Damit kannst du dann die Ausfertigung im Rechtsverkehr wie das Original einsetzen.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. "Reichsbürger" mit 2,3 Promille hinterm Steuer
    Von Candymaker im Forum Deutschland
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 07.06.2017, 16:31
  2. Geisteskranker "Reichsbürger" in Polen gefasst
    Von Candymaker im Forum Deutschland
    Antworten: 38
    Letzter Beitrag: 27.10.2013, 01:22

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben