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Thema: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von FaustDick
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    Standard "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Bisher hatte ich mit der Reichsbürgerbewegung nichts am Hut, aber mittlerweile widert mich dieser Staat dermaßen an, dass ich schon rein aus kindischem Trotz so ein Ausweisdokument wie den Reichs-Personenausweis gerne besitzen würde.

    Ein Bekannter von mir hat mir berichtet, dass er nach dem er den Reichs-Personenausweis beantragt hat promt die Polizei vor der Tür hatte, die ihn zum Verhör auf's Revier geschleift hat.

    Muss man wirklich damit rechnen wenn man das Ding beantragt? Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Eine Nation im ideologischen Wandel:

    - 1914: Für Kaiser, Volk und Vaterland
    - 1939: Für Führer, Volk und Vaterland
    - 2015: Für Refugees, gegen Volk und Vaterland

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist [Links nur für registrierte Nutzer], Urkundenfälschung.

    Was viele nicht wissen, mit dem Paragraphen wird nicht nur die Fälschung selber bestraft, auch der Gebrauch von gefälschten Urkunden wird bestraft (........ eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

    Der Fangstrick ist der Absatz 2, denn der Versuch ist auch strafbar. Theoretisch kann man schon den Erwerb oder den Besitz eines Reichsbürger-Pass als Versuch werten. Jedoch ist die momentane Rechtsprechung so, dass der bloße Besitz nicht als strafbar angesehen wird, der Erwerb, wenn er entgeltlich erfolgt, nach anderen Straftatbeständen geahndet werden kann.

    Tja und wie man hier sieht

    http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Plumper-Reichsbuerger-Ausweis-keine-Straftat

    kann man Glück haben, wenn man an einen Diletanten gerät.




    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
    Hallo
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen
    Ein Bekannter von mir hat mir berichtet, dass er nach dem er den Reichs-Personenausweis beantragt hat promt die Polizei vor der Tür hatte, die ihn zum Verhör auf's Revier geschleift hat.
    Ganz bestimmt.

    Ihr und eure "Bekannten" immer.
    Ignorier-Liste: Skorpion, Löwe, Dr Mittendrin, solg

  4. #4
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen
    ...
    Muss man wirklich damit rechnen wenn man das Ding beantragt? ...
    Ich habe damit zwar keine Erfahrungen, aber es gibt dazu schon ein Urteil des OLG Stuttgart, Az. 4 Ws 98/06, was dies alles von jeglicher Strafbewehrung freispricht: [Links nur für registrierte Nutzer]
    2. Nach § 132 2. Altern. StGB macht sich nicht schuldig, wer im Namen des "Deutschen Reiches" Personalausweise oder Führerscheine herstellt, die in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken.
    Wenn also die Herstellung solcher Sachen schon nicht strafbewehrt ist, kann die Beantragung und der Besitz auch nicht strafbewehrt sein, weil es da ja, anders als bei z.B. Schusswaffen, keine staatliche Reglementierung gibt.
    Ich würde also gegen die besagten Polizeibeamten Strafanzeige stellen.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  5. #5
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist [Links nur für registrierte Nutzer], Urkundenfälschung.

    Was viele nicht wissen, mit dem Paragraphen wird nicht nur die Fälschung selber bestraft, auch der Gebrauch von gefälschten Urkunden wird bestraft (........ eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

    Der Fangstrick ist der Absatz 2, denn der Versuch ist auch strafbar. Theoretisch kann man schon den Erwerb oder den Besitz eines Reichsbürger-Pass als Versuch werten. Jedoch ist die momentane Rechtsprechung so, dass der bloße Besitz nicht als strafbar angesehen wird, der Erwerb, wenn er entgeltlich erfolgt, nach anderen Straftatbeständen geahndet werden kann.

    Tja und wie man hier sieht

    http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Plumper-Reichsbuerger-Ausweis-keine-Straftat

    kann man Glück haben, wenn man an einen Diletanten gerät.

    Lies dir mal hier das Urteil des OLG Stuttgart durch:[Links nur für registrierte Nutzer]
    Nix mit Urkundenfälschung !

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  6. #6
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist [Links nur für registrierte Nutzer], Urkundenfälschung.
    ...
    Auch wenn ich nicht zur Reichsbürgerbewegung gehöre, erläutere mir doch mal die folgenden Fakten:
    Nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich nach wie vor ein Völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig. Diese Wertung des BVerfGH dürfte ja allgemein bekannt sein, nochmal: dass das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt nach wie vor existiert, aber mangels staatlicher Strukturen momentan handlungsunfähig ist.
    Und dann gibt es da noch die UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001, hier nachzulesen:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ich zitiere aus der Resolution:
    Artikel 9
    Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der
    staatlichen Stellen

    Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
    Inwiefern sollen also jegliche, auch hoheitliche Handlingen von Personen und Personengruppen im Namen des handlungsunfähigen Deutschen Reiches strafbewehrt sein, wo doch genau die Voraussetzungen, die in der UN-Resolution genannt werden, hier gegeben sind ?

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  7. #7
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Lies dir mal hier das Urteil des OLG Stuttgart durch:[Links nur für registrierte Nutzer]
    Nix mit Urkundenfälschung !
    Murmillo, lies dir mal auch den Link zu dem Artikel in meinem Posting durch, da steht es anders. Du solltest mal auf die Abkürzung OLG schauen Oberlandesgericht, eine Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es handelt sich nicht um den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht.
    Die Urteile des OLG sind keine Grundsatzentscheidungen, sondern gelten für den behandelten Fall. Man kann zwar in anderen Fällen auf das Urteil verweisen oder es auch als Revisionsbegründung nutzen, aber ob ein Richter in einem anderen Fall der Entscheidung folgt oder nicht, liegt in seinem Ermessen.

    Vereinfacht gesagt, das Urteil sagt, in dem behandelten Fall handelte es sich nicht Urkundenfälschung, dass kann in anderen Fällen genauso sein, muss aber nicht.

    Das wird dich das Urteil in dem von mir verlinkten Artikel auch belegt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  8. #8
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Auch wenn ich nicht zur Reichsbürgerbewegung gehöre, erläutere mir doch mal die folgenden Fakten:
    Nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich nach wie vor ein Völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig. Diese Wertung des BVerfGH dürfte ja allgemein bekannt sein, nochmal: dass das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt nach wie vor existiert, aber mangels staatlicher Strukturen momentan handlungsunfähig ist.
    Und dann gibt es da noch die UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001, hier nachzulesen:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ich zitiere aus der Resolution:

    Inwiefern sollen also jegliche, auch hoheitliche Handlingen von Personen und Personengruppen im Namen des handlungsunfähigen Deutschen Reiches strafbewehrt sein, wo doch genau die Voraussetzungen, die in der UN-Resolution genannt werden, hier gegeben sind ?
    Murmillo, musst du dich so diletantisch auf das Urteil zum Grundlagenvertrag beziehen, insbesondere, wenn jeder das [Links nur für registrierte Nutzer] im Internet nachlesen kann. Du solltest nicht nur diesen Teil lesen:

    1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [[Links nur für registrierte Nutzer]]; 3, 288 [[Links nur für registrierte Nutzer]]; 5, 85 [[Links nur für registrierte Nutzer]]; 6, 309 [[Links nur für registrierte Nutzer]]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 [[Links nur für registrierte Nutzer]]). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [[Links nur für registrierte Nutzer]]).
    sondern auch ein Stück weiter lesen

    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.
    Das mit der Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Ergo Bundesrepublik Deutschland = Deutsche Reich und vollkommen handlungsfähig.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
    Aluhut Akbar Benutzerbild von Liberalist
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das mit der Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Ergo Bundesrepublik Deutschland = Deutsche Reich und vollkommen handlungsfähig.
    Identisch mit dem deutschen Reich? Da hast du wohl noch ein Stück Land vergessen.

    Aber erkläre mir mal bitte wie man darauf kommt handlungsfähig zu sein, nur weil zwecks räumlicher Ausdehnung das Gebiet der BRD identisch bzw. mehr teilidentisch mit dem des DR ist.
    Es ist einfach, auffallend mitfühlend zu sein, wenn andere dafür gezwungen sind, dafür die Kosten zu tragen. (Murray Rothbard) Man kann entweder einen Wohlfahrtsstaat oder offene Grenzen haben, beides zusammen geht nicht. (Milton Friedman) Das Optimum an sozialer Gerechtigkeit ist erreicht, wenn wir alle als Penner durch die Städte irren. (Roland Baader)

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Liberalist Beitrag anzeigen
    Identisch mit dem deutschen Reich? Da hast du wohl noch ein Stück Land vergessen.

    Aber erkläre mir mal bitte wie man darauf kommt handlungsfähig zu sein, nur weil zwecks räumlicher Ausdehnung das Gebiet der BRD identisch bzw. mehr teilidentisch mit dem des DR ist.
    Liberalist, ließ dir mal das [Links nur für registrierte Nutzer] durch. Genauer Punkt IX. Polen b). Was sagt der gesunde Menschenverstand, wenn er die Worte ließt "die früher deutschen Gebiete" liest, zum einen, dass die Vertragsparteien des Abkommens diese Gebieter nicht mehr als "deutsch" angesehen haben und dass schon zur der Zeit eine Rückgabe nicht geplant war. Die Ostgebiete sind Geschichte.

    Ansonsten Liberalist, Völkerrecht funktioniert nur in teilen wie nationales Recht und beruht auf Anerkennung. Es ist schön wenn sich die Reichsdeppen auf die UN berufen nur ist die UN der größte Feind ihrer Ansicht, denn alle 192 Mitglieder der UN erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt Deutschland an.

    Noch was für dich, bevor der Scheiß hier auch noch kommt. [Links nur für registrierte Nutzer].

    Die USA haben den Krieg 1951 beendet.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Frankreich und GB auch 1951.

    Die Sowjetunion hat sich bis 1955 Zeit gelassen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
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