Na ja, also mir fallen da Ungereimtheiten zwischen der Aussage eine Carlo Schmid und der des BVerfGH auf. Ich kann ja den Carlo Schmid noch dahingehend verstehen, dass sich Staaten auch mal umbenennen und sich ihre geografische Ausdehnung verändert, also Deutsches Reich = BRD). Genau dies sagt er ja mit :Wenn diese Identität tasächlich bestünde, warum bezeichnet dann der BVerfGH das Deutsche Reich als...als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"...
Ich weiss ja nicht, ob du den Widerspruch erkennst, aber wie kann dem Urteil des BVerfGH nach das Deutscher Reich denn mangels institutionalisierter Organe nicht handlungsfähig sein, während es ja nach Carlo Schmid sich eigentlich nur in " Bundesrepublik Deutschland" umbenannt hat ? Denn dann wäre es ja nach wie vor handlungsfähig geblieben, zumindest auf dem Territorium, welches es zu dieser Zeit umfasste....als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig...
Und nach wie vor ist das Deutsche Reich , wenn es sich denn in "BRD" umbenannt hätte,auch nach der Wiedervereinigung immer noch nur teilidentisch mit dem eigentlichen Deutschen Reich, denn gemeint ist ja das Deutsche Reich bis zum Ende der Weimarer Republik 1933.