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Thema: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

  1. #21
    Hallo
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen
    Willst Du ihm unterstellen er hat sich das ausgedacht?
    Selbstverständlich. Alles erfunden. Ist in dieser Szene ja nicht unnormal, sich irgendwelche Schauermärchen auszudenken.
    Ignorier-Liste: Skorpion, Löwe, Dr Mittendrin, solg

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sorry, ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein. Diese netten Reichsdokumente erfüllen je nach Sachlage diverse Straftatbestände. Einer davon ist [Links nur für registrierte Nutzer], Urkundenfälschung.

    Was viele nicht wissen, mit dem Paragraphen wird nicht nur die Fälschung selber bestraft, auch der Gebrauch von gefälschten Urkunden wird bestraft (........ eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.)

    Der Fangstrick ist der Absatz 2, denn der Versuch ist auch strafbar. Theoretisch kann man schon den Erwerb oder den Besitz eines Reichsbürger-Pass als Versuch werten. Jedoch ist die momentane Rechtsprechung so, dass der bloße Besitz nicht als strafbar angesehen wird, der Erwerb, wenn er entgeltlich erfolgt, nach anderen Straftatbeständen geahndet werden kann.

    Tja und wie man hier sieht

    http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Plumper-Reichsbuerger-Ausweis-keine-Straftat

    kann man Glück haben, wenn man an einen Diletanten gerät.




    Hätte das DR eine Armee von 200000 Mann und die BRD keine, würde es umgekehrt laufen.
    Glaub es, es gibt kompetentere Juristen bzgl DR als dich.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  3. #23
    Aluhut Akbar Benutzerbild von Liberalist
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    1. Liberalist, wenn das Völkerrecht sagt, zu Beendigung eines Krieges gibt es auch andere Mittel als einen Friedenvertrag und zu diesen Mitteln wurde wie belegt gegriffen.

    Du behauptest also unter Berufung auf das Völkerrecht, dass noch ein Friedensvertrag notwendig ist, obwohl das Völkerrecht sagt, es ist keiner mehr nötig
    Hör auf Stuss zu schreiben, das völkerrecht sagt nicht, dass keiner im Falle der BRD nötig sei.

    Stelle dies dar.

    Ich verweise dich nochmal darauf, dass die BRD in der UN oder der Feindstaatewnklausel steht.

    Edith:

    Zum dritten Mal:

    Ist aber auch nicht das Thema, denn deine Aussage war folgende:

    Das mit der Teilidentität hat sich 1990 erledigt. Ergo Bundesrepublik Deutschland = Deutsche Reich und vollkommen handlungsfähig.
    Wie komt man auf den Blödsinn zu behaupten weil die BRD nicht mehr teilidentisch ist, ist diese souverän. Was hat räumliche Ausdehnung mit Souveränität zu tun?



    und dann diese Aussage:

    Zitat Zitat von Para ou rien Beitrag anzeigen
    Das ist aber doch so eine beliebte "Taktik" unserer Hpf-Völkerrechtsexperten. Man nehme 30 Seiten Urteilstext und exzerpiere daraus nach belieben 2-3 Sätze die in das kümmerliche Weltbild passen. Fertig ist die Wahnwichtel-Welt.


    Unfassbar.
    Geändert von Liberalist (01.07.2017 um 12:15 Uhr)
    Es ist einfach, auffallend mitfühlend zu sein, wenn andere dafür gezwungen sind, dafür die Kosten zu tragen. (Murray Rothbard) Man kann entweder einen Wohlfahrtsstaat oder offene Grenzen haben, beides zusammen geht nicht. (Milton Friedman) Das Optimum an sozialer Gerechtigkeit ist erreicht, wenn wir alle als Penner durch die Städte irren. (Roland Baader)

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Die sog. BRD handelt hier quasi stellvertretend und zwar im Auftrag des anhaltenden Besatzungsrechtes. Sie schafft aus einem prinzipiell rechtswidrigen Zustand heraus auf der Grundlage eines vorläufigen Ordnungsgesetzes (sog. Grundgesetz) vorläufiges Recht, dessen Gültigkeit nur das Reich bewerten und bestätigen kann. Das heißt, die Praxis des Staatsbürgerschaftrechtes ist dann teilweise als rechtskonform, teilweise als rechtswidrig einzustufen.
    brain freeze, wäre deine Aussage richtig, dann wären aber die Handlungen der Reichbürger in diesem Bereich sogar grundsätzlich rechtswidrig, da sie weder auf Grundlage des Besatzungsrechtes noch auf Grundlage der Weimarer Verfassung erfolgen noch Legitimation durch die beiden erfahren.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #25
    Resteverwerter Benutzerbild von brain freeze
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    brain freeze, wäre deine Aussage richtig, dann wären aber die Handlungen der Reichbürger in diesem Bereich sogar grundsätzlich rechtswidrig, da sie weder auf Grundlage des Besatzungsrechtes noch auf Grundlage der Weimarer Verfassung erfolgen noch Legitimation durch die beiden erfahren.
    Prinzipiell geht die gesamte Reichsbürgerdiskussion am Thema vorbei, denn separatistische "Reichsbürger" in eigenen Königreichen kann es freilich nicht geben. Nur ist der umfangreiche schwere und andauerende Rechtsbruch der sog. BRD ja wohl schwerwiegender einzustufen, als das Katz-und-Maus-Spiel deutscher Bürger, die versuchen, Gesetzeslücken und sich ergebende Widersprüchlichkeiten eines Unrechtsstaates auszunutzen. Mit den "irren und gemeingefährlichen Reichsbürgern" baut die BRD einen Popanz auf nach dem Motto "Haltet den Dieb".
    Ex septentrione lux

  6. #26
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Hallo,

    solch ein Ausweis, oder das beantragen des sogenannten gelben Scheins ( Staatsbürgerschaftsurkunde) führt mittlerweile dazu, dass Du als Reichsbürger eingestuft wirst.
    Dies kann unter Umständen sogar zum Entzug des Waffenscheins, bzw. der Waffenbesitzkarte führen. Auch von Hausdurchsuchungen habe ich bei diesem Thema schon gehört.
    Und mit den gerade neu verabschiedeten Gesetzen könnte eventuell sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

  7. #27
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Der letzte Beschluss des Bundestages zur Ehe zeigt doch nachdrücklich den Wert des Grundgesetzes. Es kann sich niemand mehr auf Gesetzestexte verlassen.

  8. #28
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Käuzle Beitrag anzeigen
    Hallo,

    solch ein Ausweis, oder das beantragen des sogenannten gelben Scheins ( Staatsbürgerschaftsurkunde) führt mittlerweile dazu, dass Du als Reichsbürger eingestuft wirst.
    Dies kann unter Umständen sogar zum Entzug des Waffenscheins, bzw. der Waffenbesitzkarte führen. Auch von Hausdurchsuchungen habe ich bei diesem Thema schon gehört.
    Und mit den gerade neu verabschiedeten Gesetzen könnte eventuell sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden.
    Fahrverbot nicht. MPU Androhung hab ich schon gehört.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Murmillo, beschäftige dich mal wirklich mit dem Recht. Der Begriff Weimarer Republik ist kein rechtlicher Begriff sondern ein historischer Begriff.

    Ich spare mir mal Erklärung über Völkerrecht, sondern mal einfach die rechtliche Auswirkungen gewisser Aussagen logisch zur erfassen.

    Gehen wir also mal davon aus die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das Deutsche Reich und hätte somit auch kein Passrecht etc. pp.. Es wären aber nicht nur Pässe ungültig, sondern sämtlich Personenstandurkunden, die die Bundesrepublik ausgestellt hat. Somit endet die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Reichsbürgerschaft mit Eintritt der Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches. Durch die fehlende Handlungsbefugnis der Bundesrepublik können ihre Urkunden nicht als rechtsverbindlicher Nachweis für die Abstammung und für die Geburt selber genutzt werden.
    Da können die Eltern nachweislich bis in die zigste Generation deutsch gewesen sein, es hilft nichts, denn man selber hat keinen rechtsgültigen Nachweis, das man von ihnen abstammt.
    Klar, selbst eine Hochzeit im Jahre 1985 wäre ungültig. Wenn sie regelkonform ´mit dem DR wäre, wäre sie auch vom DR legitimiert.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: "Reichsbürger"-Pass = Polente vor der Tür?

    Zitat Zitat von Liberalist Beitrag anzeigen
    Hör auf Stuss zu schreiben, das völkerrecht sagt nicht, dass keiner im Falle der BRD nötig sei.

    Stelle dies dar.

    Ich verweise dich nochmal darauf, dass die BRD in der UN oder der Feindstaatewnklausel steht.
    Liberalist, nun die Aussage über die Subjektindentität der Bundesrepublik steht nicht nur im Urteil zum Grundlagenvertrag, sondern in den Teso-Beschlüssen, dem Urteil zum Reichskonkordat etc. Aus dem Urteil des Reichskonkordat kannst du etwas wesentliches ableiten. Der Vatikan erkennt die Bundesrepublik Deutschland als Deutsches Reich an.
    Und folgende Dinge ignoriert ihr gerne:

    1. Völkerrecht funktioniert nur zum Teil wie nationales Recht und beruht auf Anerkennung.

    2. Die Drei-Elemente-Lehre besagt ein Staat benötigt Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet. Tatsächlich benötig ein Staat in der Praxis noch ein viertes Element, die Anerkennung durch andere Staaten.

    3. Lernt endlich mal, dass die UN-Charta eine Quelle des Völkerrechts ist, aber nicht die einzige. Was uns zu Punkt vier führt.

    4. Die lieben Feindstaatenklauseln in der UN-Charta. Was besagen sie denn, Liberalist? Das weißt du wahrscheinlich nicht, weil du dich nie mit deren Inhalt geschweige denn wirklich mit Völkerrecht beschäftigt hast.
    Vereinfacht dargestellt bedeuten sie nur, das bestimmte Verbote und Regeln der UN-Charta nicht für Staaten gelten, die Kriegsgegner während des II. Weltkrieges waren. Klingt wie ein Freibrief für die Alliierten, wäre es auch, wenn die Klauseln nicht, wie in einer Resolution festgestellt, obsolet wären.
    Warum sind sie obsolet? Da kommen wir wieder auf die Quellen des Völkerrechts zurück. Dazu gehören neben der UN-Charta nämlich auch Abkommen und Verträge zwischen den Staaten. Das, was die Klauseln erlauben, ist schon längst wieder durch Verträge und Abkommen zwischen den entsprechenden Staaten wieder verboten.
    Tja, wenn du jetzt mit dem Argument kommst, die Staaten könnten ihre Verträge brechen, dann spielen die Feindstaatenklauseln so oder so kein Rolle, denn die Charta können diese Staaten auch ohne Probleme brechen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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